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Hartz-IV-Kontrolle auf dem Weg zur Arbeit

09.09.2008 ·  Im Hochtaunuskreis wird über den Außendienst des Sozialamts gestritten. Dessen Vorgehen geht dem Datenschutzbeauftragten zu weit.

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bie. HOCHTAUNUSKREIS. Der Missbrauch von Sozialleistungen ist ein häufig diskutiertes Thema. Mit der Fahndung nach Menschen, die im Kreis Offenbach womöglich unberechtigt Geld vom Staat bekommen, bestreitet ein Privatsender sogar eine Fernsehserie. In dieser Hinsicht herrschte am Montag Einigkeit im Kreistag: "Im Hochtaunuskreis wird es keine Dokusoaps über Sozialmissbrauch geben", sagte der Erste Kreisbeigeordnete Wolfgang Müsse (FDP). Dass es die von ihm politisch verantwortete Sozialbehörde dennoch ins Fernsehen geschafft hat, führte allerdings zu einer heftigen Debatte zwischen dem Sozialdezernenten und Hermann Schaus von den Linken.

Anlass war ein Beitrag der ARD-Sendung "Panorama", der Anfang Juni den Fall einer Frau aus dem Hochtaunus geschildert hatte. Um zu überprüfen, ob sie tatsächlich allein lebt, war sie über Monate hinweg von einem Mitarbeiter des Außendienstes beobachtet worden. Weil ihre Wohnung auf dessen Weg zur Arbeit lag, angeblich sogar außerhalb der Dienstzeit. Dabei interessierte vor allem, ob ein bestimmtes Auto vor der Tür stand, was an 58 von 89 Beobachtungstagen der Fall war. Die SPD hatte jetzt in einem Antrag zur Kreistagssitzung wissen wollen, wie viele Fälle die Mitarbeiter des Sozialamts überprüft haben. Angesichts der Vorgänge frage man sich, ob das in der Sendung geschilderte Vorgehen vom Gesetz gedeckt sei, sagte Gabriele Klempert (SPD).

Weniger um Zahlen als um die seiner Ansicht nach hinter der Überprüfung stehende Grundhaltung des Dezernenten ging es dem Linken Schaus. Müsse zeige eher Misstrauen als den Willen zur Unterstützung. Immerhin konnte Schaus, der auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Ersten Kreisbeigeordneten angestrengt hat, den hessischen Datenschutzbeauftragten Michael Ronellenfitsch anführen. Dieser hatte in einem Schreiben die lang anhaltende Überwachung der Hartz-IV-Empfängerin als "überdosierte Datenerhebung" bezeichnet. Denn das Auto sei datenschutzrechtlich relevant, weil es persönliche Lebensumstände wie eine eheähnliche Gemeinschaft oder finanzielle Verhältnisse belegen könne. Die monatelange Beobachtung verstoße gegen die Verhältnismäßigkeit, heißt es in dem Brief.

Für Schaus war das Schreiben eine "Ohrfeige des Datenschutzbeauftragten". Müsse gestand zu, in der Beurteilung hätten er und Ronellenfitsch eine unterschiedliche Meinung. Der Mitarbeiter sei allerdings nicht in seiner Freizeit, sondern in seiner Dienstzeit tätig gewesen. Die zahlreichen Anwürfe des Linken-Abgeordneten, der dem Dezernten auch verschleppte Widerspruchsverfahren und Kommunikationsmängel im Fachbereich vorwarf, konterte dieser nicht weniger scharf: "Herr Schaus, wissen Sie, warum ich Sie nicht leiden kann?", begann Müsse seine Replik. "Weil Sie unheimlich anmaßend sind."

Es war am FWG-Fraktionsvorsitzenden Hellwig Herber, die Diskussion wieder auf den Antrag zurückzuführen. Ursula Blaum (FDP) erinnerte daran, dass selbst Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) gerade eine stärkere Überprüfung der Leistungsempfänger gefordert habe. Dabei gehe es schließlich um Gerechtigkeit gegenüber jenen, die ihre Familie mit einer Arbeit im Niedriglohnsektor durchbrächten. Den Antrag der SPD sah sie als erledigt an, wenn Müsse die entsprechenden Zahlen dem Protokoll beifüge. Der Sozialdezernent hatte gesagt, dass der Außendienst im vergangenen Jahr 840 Hilfeempfänger überprüft habe, wobei es nicht immer nur um Kontrolle, sondern zum Beispiel auch um Hilfe bei einem Umzug gehe.

Weitere Fragen der SPD nach der Zahl der Widersprüche gegen Entscheidungen der Sozialverwaltung sah der FDP-Fraktionsvorsitzende Frank Blechschmidt durch den regelmäßig vorgelegten Hartz-IV-Bericht beantwortet. Er wolle hier keine ungerechtfertigte Missbrauchsdebatte, sagte Blechschmidt und überzeugte damit wohl auch Stephan Wetzel (SPD). Der gab sich mit dem Verweis auf das Protokoll zufrieden und zog den Antrag zurück.

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