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Verfahrenes Verfahren Alles auf Anfang? Der neue Google-Vergleich

17.11.2009 ·  Ein Berg von Anwälten hat nach monatelangen Verhandlungen gekreißt, herausgekommen ist aber keine Maus, sondern eine Nest voller Mäuse. Denn was da am vergangenen Freitag am United States District Court in New York als verbesserte ...

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Ein Berg von Anwälten hat nach monatelangen Verhandlungen gekreißt, herausgekommen ist aber keine Maus, sondern eine Nest voller Mäuse. Denn was da am vergangenen Freitag am United States District Court in New York als verbesserte Version des Google-Buchsuche-Vergleichs eingereicht wurde, bedeutet gerade aus deutscher Sicht nicht, dass man damit einer Lösung aller Probleme näher gekommen wäre.

Das weltweit aufmerksam verfolgte Google Book Settlement soll regeln, welche Bücher der kalifornische Weltmarktführer für sein Buchprogramm einscannen, zugänglich machen und kommerziell nutzen darf. Da der Prozess der Digitalisierung in den vergangen fünf Jahren beschleunigt betrieben wurde, sind bereits mehrere Millionen Bücher eingescannt worden, viele davon ohne Rücksicht auf bestehende Verlags- oder Autorenrechte. Nach Protesten aus aller Welt und der Drohung des amerikanischen Justizministeriums, den Vergleich wegen eines möglichen Verstosses gegen das Kartellrecht zu kippen, wurde nach erneuter Terminverlängerung ein überarbeiteter Vergleich eingereicht. Im Kern sieht er vor, dass künftig nur mehr Bücher unter den Vergleich fallen, die in den Vereinigten Staaten, Kanada und Australien verlegt wurden beziehungsweise solche, die im amerikanischen Copyright-Register eingetragen sind. Das sind vor allem Titel, die vor 1978 erschienen sind. Bis dahin war Urheberschutz nur durch Registrierung möglich.

Selbst wenn nun, wie angekündigt, der größte Teil der deutschsprachigen Bücher aus dem Vergleich herausfallen sollte, ist unklar, was mit jenen hunderttausenden von Titeln passieren wird, die bereits digitalisiert sind. Unwahrscheinlich, dass Google sie einfach wieder löschen wird. Im Zweifelsfall wird sich die Firma weiter auf das pragmatische Prinzip des fair use berufen, das nach amerikanischem Recht diese Vorgehensweise erlaubt. Auch in der Frage der verwaisten Bücher - Titel, deren Rechteinhaber nicht bekannt sind - gibt es keinen Fortschritt, ebensowenig in der Frage der Lieferbarkeit. Wer nicht am Google-Buchprogramm teilnehmen will, muss sich auch künftig darum bemühen, dies Google zu melden - eine Umkehrung der Beweislast nach deutschem Rechtsverständnis. Ob es, wie der Börsenverein des Deutschen Buchhandles voraussagt, soweit kommt, dass sich Google erst einmal im Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB) schlau macht, bevor es scannt? Ebenfalls unwahrscheinlich.

Allerdings hat das juristische Verfahren in Amerika politische Folgen in Europa gezeitigt: immer mehr Politiker haben sich im Verlauf des Jahres des Themas bemächtigt. Der namens der Bundesregierung verfasste "amicus curiae"-Brief der früheren Justizministerin Zypries (SPD) ist vom zuständigen Richter Denny Chin gewiss mit Interesse gelesen worden. So interpretiert es wenigstens Kultursstaatsminister Bernd Neumann (CDU), der nun als Anreger dieses Briefes erklärt, dass "kritische Stimmen aus Europa - insbesondere aus Frankreich und Deutschland - an den entscheidenden Punkten Gehör gefunden haben."

Googles Verdienst ist nebenbei auch, dass sich die europäischen Kulturminister berufen fühlen, das stiefmüttelrich behandelte Projekt www.europeana.eu - eine digitale Plattform, die das kulturelle Erbe des Kontinents bündeln soll - zu befördern. Mittlerweile sind dort 4,6 Millionen Texte, Bilder, Audio- und Videodateien aus Museumsbeständen und Archiven im Angebot; dort könnten künftig auch verwaiste Werke Platz finden - damit kann man zu Google in Konkurrenz treten.

Das hundertsiebzig Seiten starke Vergleichs-Dokument muss nun im Detail studiert werden, möglicherweise erteilt Richter Chin in der nächsten oder übernächsten Woche die "einstweilige Gültigkeit". Erst im abschließenden fairness hearing - vermutlich Anfang 2010 - kann der Vergleich abgesegnet werden. "Was danach kommt, wird keineswegs einfacher", prognostiziert der Frankfurter Urheberrechtler Nils Rauer, "denn nächstes Jahr könnte es für deutsche Verlage heißen: alles auf Anfang." Das gordische Verfahren bleibt bis auf weiteres auf der Tagesordnung. HANNES HINTERMEIER

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