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Tarifpluralität in vielen Unternehmen

07.07.2010 ·  Dem klarsichtigen Beitrag von Hermann Reichold "Umwertung aller Werte" (F.A.Z., "Staat und Recht" vom 1. Juli) ist uneingeschränkt zuzustimmen. Das Bundesarbeitsgericht ändert endlich unter breiter Zustimmung in der Wissenschaft ...

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Dem klarsichtigen Beitrag von Hermann Reichold "Umwertung aller Werte" (F.A.Z., "Staat und Recht" vom 1. Juli) ist uneingeschränkt zuzustimmen. Das Bundesarbeitsgericht ändert endlich unter breiter Zustimmung in der Wissenschaft seine bisherige Rechtsprechung zur Tarifeinheit, und kaum ist die Tinte unter der Entscheidung trocken, machen DGB und BDA einen wenig durchdachten Gesetzesvorschlag, der die frühere Rechtslage wiederherstellen soll. Das ist im Verfahren respektlos. In der Sache schützt das Grundgesetz nicht nur die DGB-Gewerkschaften, sondern grundsätzlich auch die kleinen Sparten- und Richtungsgewerkschaften. Der Vorschlag des "Kartells" (Reichold), der die frühere Rechtslage wiederherstellen und den nicht im DGB vertretenen Gewerkschaften die Tarifgeltung ihrer Tarifverträge für ihre Mitglieder verwehren soll, ist deshalb, würde er Gesetz, verfassungswidrig.

Die vor allem von der Arbeitgeberseite angeführte drohende Funktionsunfähigkeit der Tarifautonomie durch die gleichzeitige Geltung mehrerer Tarifverträge in einem Unternehmen wird zwar immer wieder behauptet, belegt worden ist sie bislang aber nicht. Das Gegenteil ist der Fall: Tarifpluralität ist in vielen Unternehmen trotz der bisherigen Rechtsprechung seit vielen Jahren gelebte Tarifpraxis. Sie zeugt von einem funktionsfähigen und lebendigen Tarifsystem, das den Wettbewerb zwischen verschiedenen Gewerkschaften zulässt und den Arbeitnehmern die Wahl lässt, welche Gewerkschaft ihre Interessen vertreten soll. Dass ein solcher Gewerkschaftspluralismus und - als natürliche Konsequenz - Tarifpluralität in einzelnen Unternehmen für die Arbeitgeberseite unbequem sind und die DGB-Gewerkschaften stören, weil sie ihnen ihre Schwächen vor Augen führen, kann die verfassungsrechtlich geschützte Koalitionsfreiheit einzelner Gewerkschaften und ihrer Mitglieder nicht überspielen.

Vor allem die Mitgliedsgewerkschaften des DGB müssen endlich die Ursachen für ihre schwindende Bindungsfähigkeit näher in den Blick nehmen, anstatt konkurrierende (und erfolgreiche) Organisationen immer wieder und letztlich erfolglos auf juristischem Wege zu attackieren. Man kann nur hoffen, dass die Bundesministerin für Arbeit und Soziales dem Druck von BDA und DGB standhält.

Professor Dr. Matthias Jacobs, Hamburg

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