20.06.2008 · Die Multiple-Sklerose-Patientin Debbie Purdy will trotz des Verbots der Beihilfe zum Suizid Sanktionsfreiheit für den Fall erreichen, dass ihr Mann sie in die Schweiz begleitet, wo sie mit Unterstützung der Sterbehilfeorganisation Dignitas Suizid begehen möchte.
Von Oliver TolmeinDie Bilder gleichen sich: Eine kämpferisch gestimmte Rollstuhlfahrerin vor einem Gerichtsgebäude, an ihrer Seite ein besorgt blickender Mann. Vor sechs Jahren stritten die an Amyotropher Lateralsklerose erkrankte Diane Pretty und ihr Mann Brian vergeblich gegen die britische Justiz um das Recht auf assistierten Suizid. Jetzt unternimmt die Multiple-Sklerose-Patientin Debbie Purdy einen neuen Anlauf in analoger Sache: Trotz des strafrechtlichen Verbots der Beihilfe zum Suizid will sie Sanktionsfreiheit für den Fall erreichen, dass ihr Mann Omar Puente sie in die Schweiz begleitet, wo sie mit Unterstützung der umstrittenen Sterbehilfeorganisation Dignitas später Suizid begehen möchte.
Unterstützt wird Debbie Purdy von der britischen Sterbehelfer-Organisation „Dignity in Dying“, die bis 2006 weniger würdevoll „Gesellschaft für Freiwillige Euthanasie“ hieß und in deren Beirat der Ehemann der 2002 verstorbenen Diane Pretty sitzt. „Dignity in Dying“ tritt nicht nur dafür ein, dass Beihilfe zum Suizid in England, wie in vielen europäischen Ländern, straffrei bleibt, der Verein strebt ausdrücklich an, ärztlich assistierten Suizid in weitem Umfang zu legalisieren.
Etappensieg errungen
Purdy hat jetzt einen Etappensieg errungen: Da es in ihrem Fall um die strafrechtliche Würdigung eines erst zukünftigen Verhaltens geht, musste sie die Gerichte erst einmal bewegen, ihre Klage gegen den Direktor der Öffentlichen Anklagebehörde überhaupt zu erörtern. Um mit der Klage nicht von vornherein zu scheitern, weil sie nur eine Neuauflage der bereits im Pretty-Verfahren erörterten Probleme darstellte, setzt Purdys Anwältin eine Stufe niedriger an als das damalige Team: Sie verlangt nicht die Zusage von Immunität hinsichtlich des geltenden Verbots der Beihilfe zum Suizid.
Sie fordert von der Anklagebehörde eine öffentliche Stellungnahme, die erläutert, wie sie das umstrittene Gesetz in diesen Fällen auslegt und nach welchen Kriterien sie Ermittlungen einleitet oder unterlässt. Andernfalls sei für die Klägerin nicht vorhersehbar, welches Verhalten genau unter Strafe gestellt sei, was gegen ihre Menschenrechte verstoße. Sir Ken Macdonald, der Direktor der Öffentlichen Anklagebehörde, hat im Vorverfahren mitgeteilt, seine Behörde verfüge nicht über festgelegte Kriterien, es werde von Fall zu Fall entschieden.
Anhörung im Oktober
Nach Recherchen von Saimo Chahal, der Anwältin von Debbie Purdy, sind in der Vergangenheit fünfundachtzig britische Staatsbürger in die Schweiz gefahren, um sich mit Hilfe von Dignitas-Mitarbeitern zu töten. In keinem dieser Fälle ist es, wie sie ermittelt hat, später zu einer Anklage gegen Angehörige gekommen, allerdings wurden vereinzelt Ermittlungen aufgenommen. Debbie Purdy fühlt sich dadurch wenig beruhigt. Sie argumentiert, ihr Mann gehe als schwarzer Kubaner das Risiko ein, dass an ihm ein Exempel statuiert werden könnte. Die euthanasiekritische Organisation „Care not killing“ setzt dagegen, dass in erster Linie nicht Omar Puente gefährdet wäre, sondern dass eine Aufweichung des Verbots der Beihilfe zum Suizid Alte, Kranke und behinderte Menschen unter verstärkten Druck zur Selbstaufgabe setzen würde.
Im Oktober sollen nun Anhörung vor dem Divisional Court of the Queen's Bench Division stattfinden, der einem deutschen Strafsenat des Oberlandesgerichts vergleichbar ist.