09.04.2010 · Die Propaganda des NS-Staates adressierte die Deutschen als "Volksgemeinschaft". Steckt in der Parole eine empirische Wahrheit? Heikle Frage an die Zeithistoriker, probeweise beantwortet in London.
Sarah Palin freut sich bei ihren Auftritten vor allem dann, wenn sie es mit "real Americans" zu tun hat. Diesem Kreis gehören nicht mehr nur die weißen angelsächsischen Protestanten an, doch beruht auch Palins Vorstellung von den echten Amerikanern auf der Doppelfigur von Ausschluss und Einschluss. Es war der amerikanische Historiker Christopher Browning (Chapel Hill), der zu Beginn einer vom Institut für Zeitgeschichte (IfZ) mitorganisierten Konferenz im Deutschen Historischen Institut (DHI) London diesen heutigen Versuch politisch motivierter Eingrenzung einer Volkszugehörigkeit in vergleichender Absicht erwähnte.
Die Tagung stellte ein wirkmächtiges Konzept der Historiographie zum Nationalsozialismus auf den Prüfstand der empirischen Forschung. Das methodisch Interessante wie Problematische dieses Konzepts ist, dass es einen Begriff der Propaganda des untersuchten Regimes aufnimmt: die Parole der "Volksgemeinschaft". Zu geradezu volkstümlicher Wirkung hat es dieser Ansatz 2005 in Götz Alys Buch "Hitlers Volksstaat" gebracht. In der Geschichtswissenschaft ist allerdings umstritten, ob es, wie die Verwandlung der Propagandaformel in einen Forschungsbegriff unterstellt, tatsächlich eine Volksgemeinschaft im Sinne einer dem Regime im Großen und Ganzen zustimmenden Bevölkerung gegeben hat.
Hans Mommsen (Bochum), einer der Altmeister des Fachs, hatte zuletzt besonders eindringlich die Idee der Volksgemeinschaft als Schimäre beschrieben. Mochten die Anfangsjahre der NS-Herrschaft auch von einer suggestive Sogwirkung entfaltenden Aufbruchstimmung und in weiten Kreisen auch von einem neuen Gleichheitsgefühl geprägt gewesen sein, so sprächen die politischen Fakten doch gegen eine anhaltende Zustimmung zum Regime. Mommsen verweist auf das Ausbleiben materieller Verbesserungen für die angebliche Volksgemeinschaft, aus der Millionen Menschen zunächst einmal ausgeschlossen wurden. Hieran entzündet sich der Konflikt. Wo für Mommsen die polizeistaatlich durchgesetzten judenfeindlichen Nürnberger Gesetze einen Beweis für das Nichtvorhandensein einer Volksgemeinschaft darstellen, wollen Autoren wie Michael Wildt (Berlin) eine verbreitete Zustimmung für die verbrecherischen Gesetze erkennen - diese Forscher sehen gerade in den Exklusionen ein konstituierendes Element der Volksgemeinschaft.
An der großen Londoner Tagung nahm Mommsen teil, nicht aber Wildt, der kurzfristig absagen musste. Dennoch war er in den Debatten stets präsent, ähnlich wie die jung verstorbenen Wegbereiter der Volksgemeinschaftsforschung Tim Mason und Detlev Peukert. In London verteidigten Frank Bajohr (Hamburg), Armin Nolzen (Bochum) und Detlef Schmiechen-Ackermann (Hannover) Wildts Ansatz, ohne alles mit ihm erklären zu wollen. Vor Jahrzehnten veranstaltete das DHI London eine legendäre Konferenz, auf der nach Mittelwegen in der aufgeladenen Kontroverse zwischen "Intentionalisten" und "Funktionalisten" in der Hitlerdeutung gesucht wurde. Schon damals war Hans Mommsen einer der Protagonisten.
Nikolaus Wachsmann (London) wies auf die 1933 errichteten Lager mitten in den Städten hin, in die Tausende von politisch aktiven Arbeitern verbracht wurden. Sie haben sicherlich nicht zu einer Ansehenssteigerung des neuen Regimes beigetragen. Auch deshalb wurden die meisten dieser Lager, von denen es allein in Berlin mehr als einhundert gab, nach und nach aufgelöst. Dass es die Generalität in der Retrospektive gleichwohl als ein Verdienst der Nationalsozialisten ansah, die Arbeiter an den Staat herangeführt zu haben, konnte Johannes Hürter (München) belegen. Die Militärs interessierte angesichts ihres Personalbedarfs die Integration, während sie Ausschlussinstrumente wie der Arierparagraph irritierten. Überzeugte Nationalsozialisten wie Walter von Reichenau blieben in der Generalität die Ausnahme, was andererseits aber auch bedeutete, dass eine Volksgemeinschaft, die den sozialen Aufstieg hätte erleichtern sollen, der monarchisch-elitär gesinnten Wehrmachtsführung suspekt blieb.
Auch Winfried Süß (Potsdam) operierte mit dem Terminus der Volksgemeinschaft, um die Ausgrenzungen zu verdeutlichen. Er erörterte an die Ausbeutungspraxis gegenüber nach NS-Kategorien als arisch geltenden Deutschen wie den politischen Gegnern, denen Wohlfahrtszahlungen und Rente versagt blieben. Zu Einschlusseffekten kam es hingegen durch Einstellungen in der Rüstungsindustrie und den NS-Organisationen wie der Volkswohlfahrt mit ihren 90 000 hauptamtlichen, meist weiblichen Mitarbeitern. Weniger Bewegung war im Bildungsbereich zu verzeichnen. Ein Universitätsstudium blieb teuer, und die NS-Eliteschulen erzielten keine kurzfristige Wirkung. Doch selbst wenn ökonomische Daten eine andere Sprache sprechen, verspürten die meisten Deutschen nach dem Ende der Weltwirtschaftskrise eine Verbesserung ihrer finanziellen Lage, zumal, so Birthe Kundrus (Hamburg), jetzt oft mehr Familienmitglieder zum Einkommen beitrugen.
Zudem zeigten Versprechungen ihre Wirkung, etwa auf größere Wohnungen in der Nachkriegszeit. Den von Bernd Weisbrod (Göttingen) für die Weimarer Republik geprägten Begriff vom "Modus der Verheißung" übertrug Andreas Wirsching (Augsburg) auf die Zeit des "Drittes Reichs". Ganz ähnlich tat dies Ian Kershaw (Sheffield), der die nationalsozialistische Volksgemeinschaft als eine über das Stadium des Versprechens nie hinausgekommene Idee beschrieb. Befasst man sich beispielsweise mit den Gestapo-Berichten über die Stimmung im Volk, so liest man selbst für das Olympiajahr 1936 von vielfältigen negativen Äußerungen, wenn auch Hitler von der Kritik oft ausdrücklich ausgenommen wurde.
Einige der auf psychologische Wirkung zielenden Versprechungen wurden jedoch schnell verwirklicht. Bajohr verwies auf die Pausenpraxis bei Blohm und Voss: Wo drei getrennte Kantinen für Chefs, Angestellte und Arbeiter existiert hatten, gab es bald nur noch eine für alle. Die Lohnspreizung wuchs, gefühlt aber wurde ein Einschmelzen der Standesunterschiede. Dieses Empfinden unterstützten mehr oder weniger erzwungene Rituale wie der Hitlergruß, wie Schmiechen-Ackermann erläuterte. Im Verborgenen pflegte man habituelle Distinktionen weiter: Rüdiger Hachtmann (Berlin) sprach über für die gerade in der Wirtschaft noch maßgeblichen alten Eliten des Kaiserreichs.
Angesichts der gern betonten Adaption religiöser Traditionen durch den Nationalsozialismus war es konsequent, dass zur Historikerrunde auch ein Theologe geladen war. Friedrich Wilhelm Graf (München) merkte an, dass valide sozialhistorische Studien über die Kirchen im NS-Staat fehlen. In der Tat interessieren sich Sozialhistoriker nicht für die Kirchen und Kirchenhistoriker nicht fürs Soziale. Präzise lässt sich die Frage nach der Rolle von Caritas und Diakonie beim Ausbau des NS-Sozialstaats derzeit nicht beantworten. Irgendwann gingen sie auf Distanz, doch mancher Kirchenmann hegte 1933 mit dem Wechsel der Staatsform noch die Hoffnung auf eine Rechristianisierung. Vergleichbares wird man für 1871, 1918 und 1989 konstatieren können.
Wie problematisch das Bild von der "Selbstermächtigung" (Wildt) der Volksgemeinschaft ist, zeigte Dieter Pohl (München). Zum einen wurde im halbstaatlichen Bereich von NSDAP, SA und SS haupt- und nebenamtliches Personal benachteiligten Schichten integriert, zum anderen aber förderte die von diesen Organisationen ausgehende Atmosphäre der Gewalt und Denunziation eine Entsolidarisierung. Zu ähnlich zwiespältigen Ergebnissen führte die Einbindung der Frauen.
Dass es im totalitären Staat ländliche Residuen gab, in denen die Gewaltherrschaft kaum zu spüren war, glaubte Jill Stephenson (Edinburgh) am Beispiel schwäbischer Landstriche nachweisen zu können, womit sie aber auf große Skepsis stieß. Immerhin konnte Stephenson zeigen, dass die Reichweite der Propagandamittel Rundfunk und Film, die auf dem Land oft keine Bedeutung besaßen, überschätzt wird. Hieraus sind jedoch keine zu weit gehenden Schlüsse zu ziehen. Wirsching nannte württembergische Ortschaften wie Ichenhausen, wo fast die Hälfte der Bevölkerung jüdischen Glaubens war und ohne nennenswerten Widerstand der anderen Hälfte deportiert werden konnte.
Der Volksgemeinschaftsbegriff basiert auf einer Ideologie - die Nationalsozialsten sprachen von Weltanschauung -, die an ihren Rändern unscharf ist und viele Kopplungen erlaubt. Lutz Raphael (Trier) erinnerte an diese propagandistisch zu nutzende Flexibilität, die nach seiner Ansicht weniger an Religionen mit ihren Katechismen und Dogmen als an die Wissenschaften anknüpft. Damit widersprach Raphael der traditionellen Auffassung von der Wissenschaftsfeindlichkeit des Nationalsozialismus. Tatsächlich ist der NS-Staat der Illusion gefolgt, zentrale ideologische Elemente wie die Rassenhygiene wissenschaftlich begründen zu können.
Entsprechend umstritten war, wie Willi Oberkrome (Freiburg) erläuterte, Richard Walther Darrés Idee einer Bauernaristokratie. Sie konnte das Problem der Landflucht nicht beseitigen und stand den dem NS-Ideal einer Volksgemeinschaft eher entsprechenden Vorstellungen von kleinbäuerlichen Landnahmen und dem Aufweichen der scharfen Grenzen zwischen Stadt und Land entgegen. Auch die immer wieder veränderten Strukturen von Partei und Staat im polykratischen System förderten ein Gefühl der Volksgemeinschaft nicht, wie Thomas Schaarschmidt (Potsdam) veranschaulichte. So bedeutete die Kompetenzerweiterung der Gauleiter keineswegs eine größere Effizienz ihres Handelns. Bei derartig subtilen Differenzierungen verwunderte es freilich nicht, dass Jane Caplan (Oxford) in der Debatte auf die Berücksichtigung unerwähnt gebliebener Gleichschaltungsprozesse drang.
Ob die Diskussionsbeiträge ihr Anregungspotential wirklich dem Nachdenken über die Volksgemeinschaft verdankten, blieb bis zuletzt umstritten. Ulrich Herbert (Freiburg), der in seinem Vortrag über die gesellschaftlichen Gruppen im NS-Staat ohne den Begriff Volksgemeinschaft auskam, vermisste den innovativen Impetus, stehen sich doch die Theorien von der Diktatur der Eliten einerseits und von der Partizipation der Massen andererseits schon seit Jahrzehnten gegenüber. Während Horst Möller, der scheidende Direktor des IfZ, die Messbarkeit von Popularität in der Diktatur in Frage stellte, kritisierte Herbert die quantitative Unschärfe in der Debatte, in der zu oft von "manchen" und "vielen" die Rede war. Der Rückschluss von der Partizipation auf die Motivation ist jedenfalls hoch problematisch und berührt die moralische Ebene.
Herbert missfiel, dass nach dem analytischen System der Historiker jeder irgendwie schuldig ist. Der Bezug auf die Volksgemeinschaft sei sinnvoll bei der Darstellung von Konsens, stelle aber kein umfassendes Konzept dar. Es erlaube ein Vorgehen nach der schlechten Maxime des Beweisenwollens, lasse aber keinen Raum für ergebnisoffene Fragestellungen. Möller, Mommsen und Herbert waren sich hier einig. Wirsching und Süß wollten dem Konzept den heuristischen Sinn nicht absprechen. So unterschiedliche Typen wie der angeblich politikferne württembergische Bauer, der nationalsozialistische Herrenmensch und der allein seine Geschäftsinteressen im Blick habende Hamburger Kaufmann seien allesamt Angehörige derselben postulierten Volksgemeinschaft gewesen, die dann im Krieg zeitweilig auch Realität geworden sei.
Mommsen lehnte entschieden die These ab, aus einer Volksgemeinschaft sei der Impetus für den Genozid erwachsen, und erinnerte gegen Raphael an den klaren Rassismus der NS-Ideologie erinnerte. Der Angesprochene verteidigte sich als Vertreter der "harmonistischen Nachkriegsgeneration" und wollte in der Stärkung der Ideologieforschung eine Chance erblicken. Als ideologisches Ziel ist die Idee der Volksgemeinschaft in Möllers Worten "grandios gescheitert", als wissenschaftlichem Leitkonzept wurden ihr in London nach Ansicht der Organisatoren Martina Steber, Andreas Gestrich und Bernard Gotto die Grenzen aufgezeigt. Diese Grenzen freilich haben die Verfechter des Konzepts nie bestritten. RALF FORSBACH