09.02.2010 · Sogar Technophilen wird es offenbar zu viel mit dem Suchgiganten Google. Diesen Eindruck vermittelt jedenfalls die New Yorker Gruppe "Free Art in einem Internetvideo. Darin umschwärmt eine kichernde Horde einen durch Berlin tuckernden ...
Sogar Technophilen wird es offenbar zu viel mit dem Suchgiganten Google. Diesen Eindruck vermittelt jedenfalls die New Yorker Gruppe "Free Art
& Technology Lab" (http://fffff.at/)
in einem Internetvideo. Darin umschwärmt eine kichernde Horde einen durch Berlin tuckernden Opel mit aufmontierter Rundumkamera, zeigt ihm den Mittelfinger, lässt am Ende sogar die Jeans runter und erfreut sich der eigenen Zügellosigkeit. Zuvor wollen sie dem Wagen einen GPS-Sender angeheftet haben, als dieser gerade vor dem Haus der Kulturen in Berlin hielt. Das Bewegungsprotokoll zeigen sie im Internet, unter Einsatz von Googles Kartendienst, versteht sich.
Die Kritik an Googles aus 360-Grad-Fotografien erstellte Weltstraßenkarte "Street View" ist so alt wie das Projekt selbst, erlebt jedoch gerade eine Renaissance. So attestierte die Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner Google eine "millionenfache Verletzung der Privatsphäre". Nicht einmal Geheimdienste gingen so ungeniert "auf Bilderjagd". Der Hauseigentümerverband "Haus und Grund" fordert ein neues Datenschutzrecht - Fassaden und Einfahrten sollen nur mit Genehmigung aufgenommen werden. Nach Molfsee und Ratingen verkündete auch Bielefeld, "Street View" sei innerhalb der Stadtgrenzen unerwünscht.
Doch Google kann aufatmen. Das Landgericht Köln hat nämlich das Abfotografieren ganzer Straßenzüge erlaubt. Und zwar, vereinfacht gesagt, weil jeder ohnehin sehen könne, was geknipst wird (Az.: 28 O 578/09). Beklagt wurde die Firma "abracus", die für ein Online-Bilderbuch Fotos von Kölner Gebäuden mit Google-Karten zusammenführt. "Ziel ist es, jedes Haus von Köln mit Fotos abzubilden", heißt es im Webauftritt. Da die Firma die Bilder mit allerlei Wissenswertem anreichert, belohnten die Richter "abracus" mit dem Datenschutzprivileg der Medien - die Firma darf wie eine Redaktion Daten erheben und verarbeiten. Doch selbst ohne das Medienprivileg hätte "abracus" in den Augen der Richter nicht gegen Rechte verstoßen. Der Einzelne habe nämlich "keine absolute, uneingeschränkte Herrschaft über ,seine' Daten". Dass die öffentlich zugängliche Außenansicht Rückschluss auf den sozialen Status zulasse, sei hinzunehmen. "Abracus" könne sich auf die Kommunikationsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes berufen. Jeder könne sich ohnehin über die Bewohner einer Straße ein Bild machen, so die Richter, und herausfinden, "ob sie arm oder reich, alt oder jung sein könnten". HENDRIK WIEDUWILT