09.06.2008 · Noch überwiegt in der Rechtswissenschaft die Skepsis gegenüber einer Umstellung des Jurastudiums auf Bachelor-Strukturen. Doch einige Länderjustizminister bringen jetzt Schwung in die Diskussion.
Bachelor und Master in der Juristenausbildung? Lange Zeit stand die deutsche Rechtswissenschaft wie eine Mauer gegen ein derartiges Ansinnen, das am Selbstbild aller Juristen rüttelt. Schließlich hat man ja auch andere Sorgen: Erst vor einigen Jahren hat die Reform der Juristenausbildung das Studium tiefgreifend verändert und ist kaum richtig abgeschlossen, da steht schon die nächste Reform ins Haus. 2002 war es erklärtes Ziel, die internationale Ausrichtung sowie die anwaltsorientierte Ausbildung zu stärken. Ergebnisse, sofern sie überhaupt vorliegen, sind stark umstritten: Manch ein Kritiker glaubt, dass die Reform mehr Probleme geschaffen als gelöst hat.
Und nun befeuert der "Bologna-Prozess" die ohnehin hitzigen Debatten um die künftige Ausrichtung der deutschen Juristenausbildung. Zwar hatte sich die große Berliner Koalition in ihren Verhandlungen darauf geeinigt, die Juristenausbildung aus dem Bologna-Prozess herauszulassen, und auch die Länderjustizminister waren sich mit der Absage an die Bologna-Ziele auf ihrer Herbsttagung 2005 noch einig. Aber die Front weicht auf: Die Länderjustizminister Goll (Baden-Württemberg), Mackenroth (Sachsen) oder Müller-Piepenkötter (Nordrhein-Westfalen) haben sich jüngst mit einigen Vorschlägen nach vorn gewagt und diskussionswürdige Bachelor/Master-Modelle für die Juristenausbildung vorgelegt.
So schlägt Müller-Piepenkötter ein "3+2-Modell" vor: Der Bachelor-Abschluss soll nach drei Jahren, der Master-Abschluss nach weiteren zwei Jahren erworben werden. Nur zirka vierzig Prozent der Bachelor-Absolventen sollen nach den Vorstellungen der Ministerin den Master erwerben und sich dann über Vorbereitungsdienst und Staatsexamina für die reglementierten juristischen Berufe qualifizieren. Mit sechzig Prozent Jura-Bachelors will Müller-Piepenkötter das dramatische Arbeitsmarktproblem der Juristen in den Griff bekommen. Denn 10 000 neue Volljuristen beenden Jahr für Jahr ihr Referendariat und damit eine jahrelange, aufreibende Ausbildung und strömen auf einen ohnehin überfüllten Markt, auf dem sich allein 140 000 Rechtsanwälte tummeln. Nur ein kleiner Teil der Absolventen findet eine auch nur annähernd angemessen dotierte Beschäftigung. "Nicht selten werden die Brötchen für Berufsanfänger am Ende so klein, dass kein anderer Ausweg bleibt, als das Kanzleischild wieder abzuschrauben", bemängelt die nordrhein-westfälische Justizministerin. Wohl wahr: Jeder siebte Rechtsanwalt unter vierzig Jahren gab 2004 seine Zulassung wieder zurück, wie die Bundesrechtsanwaltskammer herausfand.
Kein Wunder, dass auch die organisierten Anwälte nach Wegen aus der Misere suchen. So verabschiedete sich der Deutsche Anwaltverein mit seinen Vorschlägen vom klassischen Bild des Einheitsjuristen. Referendariat und Zweites Staatsexamen sollen durch eine Spartenausbildung beim Ausbildungsanwalt und ein staatliches Anwaltsexamen ersetzt werden. Ähnliches solle für die Justiz und die Verwaltung gelten. Die Zielrichtung dieser Vorschläge ist eindeutig: Die Zahl der Anwälte soll drastisch reduziert werden. Gleichzeitig will man die Ausbildungsqualität aber steigern, denn Anwalt werden dürfe nur, wer einen Ausbildungsvertrag bei einem seit mindestens fünf Jahren praktizierenden Kollegen vorweisen könne.
Der Ruf nach stärkerer Ausdifferenzierung der bisher einheitlich strukturier-
ten postuniversitären Berufsvorbereitung wird zuweilen auch mit Blick auf internationale Entwicklungen erhoben. Das Leitbild des Einheitsjuristen, der sich schlichtweg in alle juristischen Berufe einarbeiten könne, sei unrealistisch. Ein differenziertes System von Eingangsprüfungen und Ausbildungssparten gebe es - mit Ausnahme von Spanien - in allen kontinentaleuropäischen Ländern, weiß Filippo Ranieri von der Universität des Saarlandes, das eine weit höhere professionelle Flexibilität gewährleiste. In Italien Anwalt werden zu wollen stellt sich sogar ausnehmend schwierig dar: Nur etwa zwanzig Prozent der Universitätsabsolventen werden in Anwaltsschulen aufgenommen. "Beim anschließenden Anwaltsexamen, wofür die meisten sich in privaten Schulen drei Jahre vorbereiten, werden Durchfallquoten zwischen siebzig und achtzig Prozent berichtet", so Ranieri.
Ein Jura-Bachelor hätte solche Probleme nicht, findet Roswitha Müller-Piepenkötter. Denn mit ihm würde endlich dem von Seiten der Wirtschaft immer wieder geäußerten Wunsch entsprochen, junge und vielseitig einsetzbare Absolventen zu erhalten. Wie denn ein Arbeitsmarkt für einen juristischen Bachelor aussehe, beantwortet die Juristin salomonisch: "Es ist wie die Frage nach der Henne und dem Ei. Wenn das eine da sein wird, wird es auch das andere geben, besonders dann, wenn das Angebot an Juristen mit zwei Staatsexamina schmilzt." Als mögliche Einsatzbereiche sieht sie Tätigkeiten in der Versicherungswirtschaft, in den Medien oder auch "unterstützende Arbeiten in Anwalts- und Notarkanzleien oder Rechtsabteilungen von Unternehmen".
Wie immer man es auch wendet, die Einführung von Bachelor und Master in der Juristenausbildung schlachtet viele heilige Kühe. Vor allem, wenn man so weit wie der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll und sein sächsischer Amtskollege Geert Mackenroth geht und den Traditionalisten unter den Juristen mit dem "Stuttgarter Modell" gleich ihr Allerliebstes nimmt: die Staatsprüfung. Nach den Vorstellungen der beiden Minister soll der Master die Staatsprüfung ablösen, und das Referendariat wollen sie gleich ganz abschaffen.
Goll und Mackenroth sehen für den Zugang zu den klassischen juristischen Berufen eine sechssemestrige Bachelor-Ausbildung vor. Daran schließt sich eine weitere Praxisphase sowie eine universitäre Vertiefungs- und Wahlfachphase von insgesamt vier Semestern an. Hier soll der Pflichtstoff bis zum Master-Abschluss nochmals verfestigt werden. Die MasterNote der jungen Volljuristen setzt sich aus den Beurteilungen in den Praxisphasen, einer Master-Arbeit sowie Klausuren und einer mündlichen Prüfung zusammen, die unter staatlicher Beteiligung stattfinden soll, ohne dass der Charakter einer Universitätsprüfung verlorengeht. Mit der so gestalteten Universitätsausbildung erwerben die jungen Juristen die einheitliche Befähigung zur Ausübung aller juristischen Berufe.
Die Praxisphase des Master-Studiums und die sich anschließende Berufseinarbeitungszeit würden das bisherige Referendariat ersetzen. Dies ist vor allem deshalb sinnvoll, weil ein angehender Rechtsanwalt anderen beruflichen Anforderungen ausgesetzt sein wird als ein junger Staatsanwalt oder Richter, auf dessen Tätigkeit das Referendariat momentan noch zugeschnitten ist. Das durch den Wegfall des Referendariats einzusparende Geld könne in die universitäre Ausbildung gesteckt werden und dort der Verbesserung der Qualität zugutekommen.
Indem hier das traditionelle Prüfungssystem grundlegend verändert wird, berührt das Modell einen der zentralen Diskussionspunkte um die Reform der Juristenausbildung. Während die Befürworter der bisherigen Staatsprüfung ins Feld führen, dass nur der Staat für Objektivität und hohe Qualität der Prüfung stehe und ein einheitliches Niveau der Absolventen sichere, bemängeln Kritiker die geradezu irrwitzige Stofffülle bei der Staatsprüfung. Durch Rechtsprechung und Wissenschaft wird das Recht ständig vermehrt und komplizierter. Schematisches Auswendiglernen bestimmt so den Alltag der Studierenden. "Die Stofffülle wirkt häufig eher wie ein Breitband-Narkotikum auf geistige Regungen, die für einen wissenschaftlichen Lernprozess wichtig sein können: Neugierde, Interesse, kritische Reflexion, Kreativität, Lernlust, Ehrgeiz zum Überprüfen vorhandener Lehrmeinungen, Initiative", befindet der ehemalige Bundesverfassungsrichter und Hamburger Justizsenator Wolfgang Hoffmann-Riem.
Den gesamten Stoff am Ende des Studiums präsent haben zu müssen stellt für viele Examenskandidaten eine besondere Hürde dar. Die Gefahr, auf der Zielgeraden noch zu scheitern, ist nicht unerheblich. Etwa jeder Vierte rauscht trotz Nachhilfe durch den privaten Repetitor durch das Erste Staatsexamen. Immer lauter werden deshalb Stimmen, die nicht nur eine grundsätzliche Abschichtung der Prüfungsleistungen anregen, sondern auch Leistungen aus dem Hauptstudium auf die Abschlussnoten anrechnen lassen wollen. Indem das Modell von Mackenroth/Goll konsequent auf das Leistungspunkte-System des Bologna-Konzepts setzt, entschärft es die bisher so gefürchtete
Abschlussprüfung.
Doch solch kühnes Ansinnen bleibt nicht unwidersprochen. So verteidigt der Vorsitzende des Deutschen Fakultätentages, Peter M. Huber, vehement das Staatsexamen als "kulturelle Errungenschaft". Nur dieses gewährleiste eine gleichbleibende, unbestechliche und aussagekräftige Leistungsbewertung, wohingegen ein reiner Universitätsabschluss unweigerlich zur Noteninflation und damit zu einer schleichenden Abwertung des Abschlusses führe. Nur durch die Justizprüfungsämter bleibe ein gemeinsamer Kanon von Wissen und Systembeherrschung aller Juristen erhalten. Und nur so könnten sich Richter, Anwälte, Staatsanwälte und Verwaltungsbeamte auf Augenhöhe begegnen. Mit seinem Plädoyer für das Staatsexamen ist Huber nicht allein: Barbara Dauner-Lieb von der Universität Köln befindet, dass die "studienabschließende Blockprüfung in den Händen der staatlichen Justizprüfungsämter ein Gütesiegel ist und eine qualitätswahrende Funktion hat, die durch keine Akkreditierungsagentur gewährleistet werden" könne.
Goll und Mackenroth stellen die Weichen jedoch in eine andere Richtung: "Den klassischen Volljuristen werden wir trotz aller für ihn sprechenden Qualitätsargumente in zehn Jahren voraussichtlich nicht mehr haben." Angesichts der jetzigen Ausbildungsstruktur komme es immer wieder vor, dass Studenten nach dem zweiten gescheiterten Versuch, das Erste Staatsexamen zu bestehen, nach zehn Semestern und mehr die Universität mit der Qualifikation "Abitur und Führerschein" verlassen müssten. "Hier gilt es im Interesse der Studenten, schon in einer möglichst frühen Phase des Studiums die Weichen zwischen Scheitern und Erfolg zu stellen", so Goll und Mackenroth. Bleibt nur die Frage, welche Weichensteller die Zukunft der Juristenausbildung bestimmen werden. MICHAEL SONNABEND