Home
http://www.faz.net/-1vs-13qfo
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER
Aktuelle Nachrichten online - FAZ.NET

Briefe nach New York

01.09.2009 ·  Börsenverein und Justizministerium

Artikel Lesermeinungen (0)

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat am Montag seine Einwände ("objections") gegen das geplante Google Book Settlement fristgerecht beim United States District Court in New York eingereicht. Der Schriftsatz, der im Verbund mit anderen europäischen Verlagen, Buchhandels- und Verlegerverbänden verfasst ist, lehnt den 2008 geschlossenen, aber juristisch noch nicht abgesegneten Vergleich zwischen Google und amerikanischen Verlagen und Autorenverbänden ab. Dieser soll regeln, was weltweit weiter für Kritik sorgt - die Vorgehensweise des Suchmaschinen-Konzerns, der bei seiner millionenfach betriebenen Digitalisierung von Bibliotheksbeständen auf bestehende Rechte keine Rücksicht nimmt.

Bundesjustizministerin Zypries (SPD) hat namens des Bundesregierung einen "amicus curiae"-Brief an das New Yorker Gericht geschickt. Dieser Weg steht Parteien offen, die nicht verfahrensbeteiligt sind. Zypries hofft, dass das Gericht den Vergleich ablehne, wenigstens aber deutsche Autoren und Verleger ausnehme. Der Vergleich verstosse gegen internationale Verträge wie die Revidierte Berner Übereinkunft und den Vertrag der Welturheberrechtsorganisation Wipo. Der Börsenverein moniert darüber hinaus die unverständliche Information deutscher Verlage. Als "unfair" bewerten die "objections" auch die eigens für den Vergleich geschaffene Datenbank: Diese sei mangelhaft und erschwere die Wahrnehmung von Rechten; die vereinbarte Entschädigungszahlung - sechzig Dollar pro unrechtmäßig eingescanntem Buch - wird als zu gering eingestuft. Auch wird bestritten, dass der allein von Nordamerikanern ausgehandelte Vergleich sich auf ausländische Autoren übertragen lasse. Börsenvereinsvorsteher Honnefelder nannte den Vergleich "für ausländische Rechteinhaber unzumutbar". Die Einspruchsfrist endet am Freitag. hhm

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen