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EU-Osterweiterung Der Steuerwettbewerb ist schon in vollem Gang

01.04.2004 ·  Der Steuerwettbewerb in der EU ist bereits in vollem Gange. Zum einen konkurrieren die einzelnen Beitrittsstaaten um Investoren im Osten, zum anderen wirkt er sich auch auf die Steuersysteme in den alten EU-Staaten aus.

Von Werner Mussler
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"Wir machen die beste Steuerpolitik in Europa: einfaches System, niedrige Sätze." Der frühere Finanzminister Estlands, Tonis Palts, ist nicht nur selbstbewußt, er bringt auch auf den Punkt, warum viele Finanzpolitiker in den alten EU-Staaten der Ost-Erweiterung skeptisch entgegensehen. Sie ist mit einer weitgehenden Öffnung der Kapitalmärkte verbunden, die es für viele West-Unternehmen noch attraktiver erscheinen läßt, dort zu investieren, wo eben das Steuersystem einfach und die Unternehmensbesteuerung niedrig ist: in den Beitrittsstaaten.

Nicht überall sind die steuerlichen Rahmenbedingungen so unternehmensfreundlich wie in Estland, wo Gewinne und Einkommen, die wieder investiert werden, völlig steuerfrei sind. Aber es gibt kaum ein osteuropäisches Beitrittsland, das nicht niedrigere Sätze hat als der bisherige EU-Durchschnitt. In der Regel ist vor allem die Unternehmensbesteuerung niedrig: Da der Faktor Kapital mobiler ist als der Faktor Arbeit, fällt die Besteuerung der Arbeitseinkommen meist höher aus. Die Slowakei hat mit dieser Unterscheidung indes ganz gebrochen und eine sogenannte Flat-Rate-Tax für alle eingeführt. Der Einkommensteuersatz liegt seit dem 1. Januar einheitlich bei 19 Prozent; er wird auf die Gewinne juristischer Personen genauso erhoben wie auf die Einkommen von Privatpersonen, die vorher einer progressiven Besteuerung mit Sätzen zwischen 10 und 38 Prozent ausgesetzt waren. Und selbstverständlich hat auch die slowakische Regierung viele steuerliche Sonderregeln abgeschafft.

Investoren mit niedrigen Steuern locken

Eine vom Mannheimer Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young erstellte Studie belegt: Die effektive Steuerbelastung für Unternehmen ist in allen osteuropäischen Beitrittsländern deutlich niedriger als in Deutschland, wo sie den Berechnungen zufolge rund 37 Prozent beträgt. Am geringsten ist diese Belastung demnach in Litauen mit rund 13 Prozent, am höchsten in Polen mit knapp 25 Prozent. Die Regierungen der Beitrittsländer wollen mit ihrer Steuerpolitik vor allem Investoren aus dem Westen anlocken, daraus machen sie kein Hehl. Und in den Heimatländern der Unternehmen verstärkt sich die Sorge, daß diese dem Ruf nach Osten folgen. Viele haben es schon getan, und mit der Ost-Erweiterung wird das noch leichter. Auch wenn das Steuersystem und die Höhe der Steuersätze nicht die einzigen Determinanten entsprechender Investitionsentscheidungen sind - sie sind nicht unwichtig.

Steuerwettbewerb ruinös oder nicht?

Der Steuerwettbewerb ist auch ohne die Ost-Erweiterung bereits in vollem Gange. Er ist zum einen ein Wettbewerb unter den einzelnen Beitrittsstaaten um Investoren im Osten. Aber er wirkt sich auch auf die Steuersysteme in den alten EU-Staaten aus, wo immer öfter von einem "ruinösen Steuerwettbewerb" die Rede ist: Weil immer mehr Unternehmen abwanderten, um Steuern zu sparen, werde die Steuerbasis insgesamt geschmälert und zugleich die immobilen Produktionsfaktoren stärker steuerlich belastet als die mobilen. Ob man wirklich von einem "ruinösen" Steuerwettbewerb sprechen kann, ist unter Fachleuten umstritten. Fest steht aber, daß der Wettbewerb durch die Ost-Erweiterung noch verstärkt wird. Das hat vor allem damit zu tun, daß die Bestimmungen, die in der alten EU zum Abbau steuerbedingter Behinderungen des Binnenmarktes beitragen sollten - beispielsweise zur Vermeidung von Doppelbesteuerung -, nun auch in der erweiterten EU gelten.

Steuerberater weisen zum Beispiel auf die Chancen hin, welche die Erweiterung Unternehmen mit Tochtergesellschaften in den Beitrittsländern eröffnet. Vor allem die Ausweitung steuerrechtlicher EU-Bestimmungen, die zur Vermeidung von Doppelbesteuerung erlassen wurden, auf die neuen Staaten macht eine unternehmerische Betätigung im Osten attraktiv. So sind nach der sogenannten Mutter-Tochter-Richtlinie Ausschüttungen von Tochtergesellschaften an ausländische "Mütter" bei einer Beteiligung von mindestens 25 Prozent von nationalen Quellen freizustellen. Ausschüttungen aus den Beitrittsländern gelangen dann grundsätzlich steuerfrei an die Muttergesellschaften in den alten EU-Staaten. Zusammen mit den niedrigeren Sätzen in den Beitrittsstaaten macht dies Investitionen in Osteuropa noch attraktiver. Ähnliche Effekte sind davon zu erwarten, daß die Beitrittsstaaten auch die Fusions- und die Zinsrichtlinie in nationales Recht umsetzen und dadurch - beispielsweise nach Ansicht der Steuerberatungsgesellschaft KPMG - ein unternehmerfreundlicheres Steuerrecht schaffen.

Auf einzelne Investoren zugeschnittene Vergünstigungen auf dem Rückzug

Der von den EU-Regeln ausgehende Abbau steuerpolitisch bedingter Binnenmarkthemmnisse ist freilich nur eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite stehen die Versuche verschiedener EU-Institutionen, zuviel Steuerwettbewerb durch Koordination zu verhindern. Die Liste mit "unfairen" steuerpolitischen Praktiken, die vor einigen Jahren eine Beamtenarbeitsgruppe unter der Leitung der britischen Finanzstaatssekretärin Dawn Primarolo ausgearbeitet hat, gilt auch für die Beitrittsländer. Ziel dieser Arbeitsgruppe war es zu verhindern, daß einzelne Länder fremde Investoren anlocken, indem sie speziell auf sie zugeschnittene steuerliche Sonderregelungen einführen.

"Die neuen Mitgliedstaaten werden sicherlich verstärkt unter Druck gesetzt, weniger aggressiv um ausländische Direktinvestitionen zu werben", prophezeit der Kölner Finanzwissenschaftler Clemens Fuest. Insofern bedeute die Ost-Erweiterung zwar mehr Kapitalmobilität. "Aber die Nationalstaaten haben auch weniger Spielraum, durch gezielte Maßnahmen Investitionen zu attrahieren." Nach dem Ende des real existierenden Sozialismus hatten viele mittel- und osteuropäische Staaten zunächst einmal auf solche gezielten Maßnahmen, beispielsweise auf Steuervergünstigungen für ausländische Investoren, gesetzt. Mittlerweile sind diese Vergünstigungen auf dem Rückzug. Die Beitrittsstaaten schaffen sie ab und senken zugleich die Steuersätze. Für ausländische Investoren macht dies das Steuersystem durchschaubarer - und auch deshalb scheinen viele Beitrittsländer weiter zu sein als viele westeuropäische Staaten, die sich in ihren Bemühungen, ihre Steuersysteme zu vereinfachen, längst verheddert haben.

Leitbild für Steuerreformer im Westen

Es gibt noch weitere Gründe, warum Fachleute den steuerpolitischen Reformbemühungen in vielen Beitrittsstaaten Vorbildcharakter auch für Westeuropa zuschreiben. So will die Slowakei die von ihrer Steuerreform ausgehenden Einnahmeverluste durch ein höheres Mehrwertsteueraufkommen und durch höhere Verbrauchsteuern kompensieren. Der Mehrwertsteuersatz ist genau gleich hoch wie der Satz der Einkommen- und der Körperschaftsteuer. Das Einkommen wird also entlastet, dafür der Konsum stärker belastet. Die slowakischen Väter der Reform haben dafür eine einfache Begründung: Der Steuerzahler behält mehr Einkommen - und er kann selbst entscheiden, was er damit macht. Könnte dieser Gedanke nicht als Leitbild für die Steuerreformer in Westeuropa dienen?

"Wir machen die beste Steuerpolitik in Europa: einfaches System, niedrige Sätze."

Tonis Palts, früherer Finanzminister Estlands

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 02.04.2004, Nr. 79 / Seite 17
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Jahrgang 1966, Wirtschaftskorrespondent in Brüssel.

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