18.04.2007 · Köhler macht sich den Fall Klar nicht leicht / Von Günter Bannas
BERLIN, 18. April. Horst Köhler ist nicht der erste Bundespräsident, der mit Gnadengesuchen von Terroristen der Roten Armee Fraktion (RAF) befasst ist. Richard von Weizsäcker hatte die RAF-Häftlinge Klaus Jünschke, Manfred Grashof, Monika Speitel, Verena Becker und Bernd Rössner begnadigt. Roman Herzog hatte es bei Helmut Pohl getan und Johannes Rau in den Fällen Adelheid Schulz und Rolf Clemens Wagner. Das Gnadengesuch von Christian Klar aber, der wegen neunfachen Mordes und elffachen Mordversuchs verurteilt worden war, hatte Rau abgelehnt, weil er von der Reue und Einsicht Klars nicht überzeugt war.
Köhler hat insofern eine andere Sicht des Falles, als er sich mit dem Gesuch abermals auseinandersetzt und seine Arbeiten daran seit Monaten intensiv vorantreibt. Es ist kennzeichnend, dass Köhler dies überhaupt tut; die Mindesthaftzeit Klars endet Anfang 2009. Dann könnte es eine Entlassung Klars auch ohne Begnadigung geben. Ende März war die ebenfalls zu lebenslanger Haftstrafe verurteilte Brigitte Mohnhaupt freigelassen worden. Zur Vorbereitung seiner Entscheidung und auch zur Vorbereitung vieler Gespräche hat Köhler etliche Akten studiert. Dazu zählt ein Gutachten des Freiburger Kriminologen Kury, das angeblich zu dem Schluss kommt, Klar habe abgeschworen und sei zu einer Art Entschuldigung gegenüber den Angehörigen der Opfer bereit. In den vergangenen Wochen sprach Köhler mit Angehörigen der Ermordeten - die Unterredung mit Michael Buback, dem Sohn des am 7. April 1977 von Terroristen ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, ist nicht die Erste gewesen, die der Bundespräsident mit Hinterbliebenen von RAF-Opfern führte. Auch das zeigt die Ernsthaftigkeit des Anliegens Köhlers. Bei früheren Gelegenheiten war der Bundespräsident so verstanden worden, als sei er eher für eine Begnadigung von Christian Klar.
Köhler, so wurde versichert, werde seine Entscheidung in der Unabhängigkeit treffen, wie dies auch frühere Bundespräsidenten getan hätten. Auch damals gab es in der öffentlichen Auseinandersetzung Skepsis und auch Kritik. In diesem Jahr aber sind Umstände anders. Die Debatte wird in den nächsten Monaten geprägt sein von Jahrestagen, die an 1977 erinnern, als neben Buback auch der Bankier Ponto und der damalige Arbeitgeberpräsident Schleyer sowie ihre Begleiter ermordet wurden. Bei aller formalen Unabhängigkeit achtet Köhler auf die Folgen dieser Umstände. Deren Auswirkungen sind für Köhler nicht einfach zu kalkulieren. Ein Gnadenakt könnte zur "falschen Zeit" kommen, dann etwa, wenn neue Einzelheiten über die Brutalität des RAF-Terrorismus bekannt würden. Er könnte andererseits auch als Versuch des Staates gewürdigt werden, im Sinne eines "Schlussstriches" ein Kapitel deutscher Zeitgeschichte zu beenden.
Noch vor einigen Wochen hatte es eine heftige Debatte gegeben, nachdem Beate Keller Köhler geraten hatte: "Menschen wie Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt haben die Gnade unseres Staates nicht verdient." Frau Keller, die sich auch in einem Brief an Köhler wandte, hatte zu den Passagieren der 1977 entführten Lufthansa-Maschine "Landshut" gehört. Zudem wurde auf einer "Rosa-Luxemburg-Konferenz" ein Text Klars verlesen, wonach die Zeit gekommen sei, "die Niederlage der Pläne des Kapitals zu vollenden". Mehrere Politiker hatten daraufhin vor einem Gnadenakt gewarnt. Im Bundespräsidialamt mag das intern als Ausdruck von Populismus bewertet worden sein. Doch wurden die Besonderheiten des Jahres 2007 darin deutlich. Der Amtschef jedenfalls schrieb an Beate Keller, dem Bundespräsidenten seien "Leid und Schmerzen, die Sie wie andere Betroffene durch die Verbrechen der RAF erfahren haben und die Sie gegenwärtig durch die äußerst intensive Diskussion in der Öffentlichkeit einmal mehr durchleben müssen, sehr bewusst".
Der Aufsatz von Michael Buback, er habe Informationen "aus dem Bereich der RAF" erhalten, Klar sei nicht der Mörder seines Vaters, und er wolle "zu seinen Gunsten den Informationen glauben", setzt einen anderen Akzent. Buback macht darin deutlich, er würde einem Gnadenerweis Köhlers zustimmen. Diesem waren diese Informationen schon bekannt, ehe sie Buback jetzt in der "Süddeutschen Zeitung" veröffentlichte. Das Votum des Sohnes des ermordeten Generalbundesanwalts wird im Bundespräsidialamt Gewicht haben. Doch will das Amt die Informationen selbst nun auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen lassen. Köhler wird sich weiter Zeit nehmen.