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Der Schock des 7. April

06.04.2007 ·  Die Bundesanwaltschaft gedenkt der Ermordung ihres einstigen Leiters / Maßvolle Strafanträge gegen die Täter / Von Reinhard Müller

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FRANKFURT, 6. April. In ihrem festungshaften Gebäude in der Karlsruher Brauerstraße gedenkt die Bundesanwaltschaft am 7. April wie in jedem Jahr der Ermordung ihres einstigen Leiters Siegfried Buback. Wenige Monate nach dem Attentat 1977 war das frühere Gebäude der Behörde Ziel eines nur zufällig gescheiterten RAF-Angriffs mit einem Raketenwerfer nach Art einer Stalinorgel geworden. Auch daran waren Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt beteiligt.

Ihre Strafen hat das Oberlandesgericht Stuttgart festgelegt: 24 Jahre für Brigitte Mohnhaupt, die mittlerweile auf Bewährung entlassen wurde, und 26 Jahre für Christian Klar. Das hatte in beiden Fällen die Bundesanwaltschaft so beantragt. Ursprünglich waren beide zu fünfmal lebenslanger Haft und je 15 Jahren Freiheitstrafe verurteilt worden. Reue und das Bemühen, die Tat aufzuklären, können bei der Strafzumessung durchaus eine Rolle spielen. Doch nach Ablauf der gerichtlich festgelegten "Mindestverbüßungsdauer", welche die Schuld der Täter widerspiegeln soll, geht es nur noch um die Frage, ob sie für die Allgemeinheit gefährlich sind. Das hat das Oberlandesgericht - ebenfalls auf Antrag der Bundesanwaltschaft - im Fall Mohnhaupt verneint. Über Christian Klars Haftentlassung auf Bewährung im Jahr 2009 muss noch entschieden werden.

Die Bundesanwaltschaft hat somit bisher stets maßvolle Strafen befürwortet und auch den Weg für Begnadigungen früherer Terroristen eröffnet. Zum Gnadengesuch von Christian Klar wird Bundespräsident Köhler auch die Stellungnahme der Behörde berücksichtigen. Es ist zu erwarten, dass sie für Gnade keine Veranlassung sieht. Der Abteilungsleiter Terrorismus ließ schon durchblicken, dass er persönlich keinen Grund sehe, die festgesetzte Strafe abzukürzen. Klar sei "noch nicht da angekommen, wo Mohnhaupt ist".

Die Gnadenentscheidung, die außerhalb des Rechtsweges steht, könnte durchaus berücksichtigen, dass der Mörder Bubacks und seiner Begleiter noch unbekannt ist. Sowohl Klar als auch Frau Mohnhaupt wurden wegen dieses Mordes verurteilt. Es ließ sich nicht feststellen, dass Brigitte Mohnhaupt sich am Tatort aufhielt. Sie war aber wesentlich an der Planung beteiligt. Vor allem motivierte sie nach der zwischenzeitlichen Festnahme von zwei Terrroisten zaudernde Mitglieder der Gruppe zum Mord an Buback.

Sicher ist hingegen, dass Klar, Sonnenberg und Folkerts unmittelbar beteiligt waren. Wer jedoch an jenem 7. April vom Rücksitz der Suzuki 750 GS mit einem Selbstladegewehr aus etwa 70 Zentimeter Entfernung mindestens 15 Schüsse auf Buback und seine Begleiter abgab, ist bis heute unklar.

Die heimtücksiche Art der Tat hat das Stuttgarter Oberlandesgericht erst kürzlich in Erinnerung gerufen, als es Frau Mohnhaupt auf freien Fuß setzte: "Die Täter gingen gegen ihre Opfer am hellen Tag auf belebter Straße bei deren alltäglicher Fahrt zur Dienststelle vor. Keiner der Insassen rechnete mit dem Überfall. Die Schüsse wurden blitzartig auf die nichtsahnenden Opfer abgegeben, ohne dass diesen irgendeine Möglichkeit zur Gegenwehr blieb." Auf der Gedenkfeier der Bundesanwaltschaft vor fünf Jahren verglich die damalige Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin (SPD) den Schock des 7. April 1977 mit dem des 11. September 2001.

Quelle: F.A.Z., 07.04.2007, Nr. 82 / Seite 4
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