05.08.2004 · Das Arbeitszeitgesetz regelt neben der Ruhe an Sonn- und Feiertagen, wie lange ein Arbeitnehmer arbeiten darf. Damit sollen seine Sicherheit und Gesundheit geschützt werden. Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf demnach acht Stunden nicht überschreiten.
Das Arbeitszeitgesetz regelt neben der Ruhe an Sonn- und Feiertagen, wie lange ein Arbeitnehmer arbeiten darf. Damit sollen seine Sicherheit und Gesundheit geschützt werden. Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf demnach acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden - aber nur, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Die Arbeit ist außerdem durch im voraus feststehende Ruhepausen zu unterbrechen: mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer gar nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. Für bestimmte Branchen - etwa Krankenhäuser und Verkehrsbetriebe - gelten Ausnahmen. (jja.)