08.06.2004 · Die Einhaltung des Corporate-Governance-Kodex ist freiwillig. Doch die Selbstregulierung der deutschen Wirtschaft schreitet voran.
Von Joachim JahnDie Selbstregulierung der deutschen Wirtschaft schreitet voran. "Von 72 Empfehlungen im Deutschen Corporate-Governance-Kodex werden 95 Prozent mittlerweile von sämtlichen Dax-Unternehmen befolgt", sagt Gerhard Cromme, Chef der Kommission, die vor zweieinhalb Jahren das einheitliche Regelwerk für börsennotierte Aktiengesellschaften ausgearbeitet hat. Die Einhaltung dieses "Manager-Kochbuchs" ist freiwillig. Gesetzlich vorgeschrieben ist aber, daß die Unternehmen einmal jährlich bekanntgeben, ob und inwieweit sie sich an die Handreichungen halten.
Auch wenn Cromme stolz ist auf die hohe Quote an Zustimmung - einige der Regeln sind in der Wirtschaft heftig umstritten. Nur elf Dax-Unternehmen legten die Vergütungen der Vorstände einzeln offen, räumt Cromme ein. "Das ist noch nicht genug", sagte er am Dienstag im Gespräch mit dieser Zeitung. Er selbst befürwortet die Aufdeckung der Bezüge mit Nachdruck.
Die Feinde einer Offenlegung sieht Cromme denn auch auf verlorenem Posten. "Es gibt klare Signale aus Berlin und Brüssel, die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge gesetzlich vorzuschreiben", unterstreicht der Aufsichtsratschef von Thyssen-Krupp. Die Europäische Kommission hat entsprechende Vorstöße angekündigt, wobei noch nicht absehbar ist, ob dies zu einer verbindlichen Richtlinie oder nur zu einer Empfehlung aus Brüssel führen wird. Und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte die Aufwertung dieser Vorgabe im deutschen Kodex - die einzige bemerkenswerte Änderung seit dessen Inkrafttreten - mit bewußt unklar formulierten Drohungen vorangetrieben, ansonsten werde der Bundestag einschreiten.
Cromme jedenfalls zeigt sich siegesgewiß: "Da müssen sich die Kritiker ins Unvermeidliche fügen." Bei seiner jüngsten Sitzung am Dienstag hat das von der Bundesregierung eingesetzte Gremium keine Neuerungen beschlossen. Die Runde ist bunt zusammengewürfelt aus Vertretern von Industrie und Finanzwirtschaft, Berater- und Wissenschaftlerzunft, Gewerkschaften und Anlegerschützern. "Im nächsten Jahr kommen wir voraussichtlich mit einer Reihe von Änderungen. In Berlin und Brüssel wird an wichtigen Gesetzesvorhaben gearbeitet", sagt Cromme zur Begründung. "Deshalb wissen wir noch nicht genau, was auf uns zukommt. Wenn wir jetzt schon etwas ändern, werten wir den Kodex ab." Es würde nur Verwirrung stiften, wenn sich an den Regeln ständig etwas ändere. "Das wäre der Akzeptanz nicht zuträglich."
Und tatsächlich haben sich Europa- und Ministerialbeamte sowie Politiker etliche Projekte vorgenommen, um nach Bilanzskandalen und Firmenkrisen die Regeln guter Führung und Kontrolle von Unternehmen (Corporate Governance) weiter aufzurüsten. In Brüssel wird nach Vorarbeiten von Expertenzirkeln ein ganzes Bündel geschnürt, um etwa die Unabhängigkeit von Aufsichtsräten zu stärken und Wirtschaftsprüfer stärker auf ihre Pflichten einzuschwören. Und in Berlin haben Bundesjustiz- und Bundesfinanzministerium ein umfangreiches Paket von Gesetzentwürfen gepackt, die in dieselbe Richtung zielen - allen voran das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (meist nur Umag genannt), ein Bilanzkontroll- und ein Bilanzrechtsreformgesetz sowie das Anlegerschutzverbesserungsgesetz. Bald folgen soll obendrein ein Paragraphenwerk, das Aktionären direkte Schadensersatzklagen gegen Vorstände und Aufsichtsräte persönlich erlaubt - alles auf Vorschlag der Regierungskommission "Corporate Governance", die Bundeskanzler Gerhard Schröder angesichts der nahenden Holzmann-Pleite eingesetzt hatte.
Wenn Chefregulierer Cromme also im kommenden Jahr seine Kommission zu ihrer nächsten turnusmäßigen Sitzung zusammentrommelt, dürften ihr die Gesetzgeber in Deutschland und der Europäischen Union allerhand Arbeit beschert haben. Auf die Tagesordnung kommen dürften dann auch wieder ein paar Dauerbrenner der Diskussion in Führungsetagen und Beraterkreisen.
So stören sich viele Anhänger bestmöglicher Unternehmensleitung daran, daß Wirtschaftskapitäne so oft nahtlos vom Chefposten in der Aktiengesellschaft auf den Sessel des Aufsichtsratsvorsitzenden wechseln. "Ein pauschales ,Ja' oder ,Nein' dazu wäre falsch", sagt Cromme, der selbst eine Reihe von Kontrollposten innehat, diplomatisch. "Es kommt immer auf den Einzelfall an. Aber gegenüber der Öffentlichkeit sollte die Entscheidung begründet werden."
Auch bei der Bezahlung der Firmenaufseher gibt es Bewegung. "Die Vergütung der Aufsichtsräte ist etwas anderes als die von Vorständen", unterstreicht Cromme. "Ich würde einen großen Festsockel von etwa 50 Prozent befürworten, der mit variablen Komponenten angereichert werden kann." Aktienoptionen für Aufsichtsräte seien unzulässig. Auf der Basis der Kodex-Empfehlungen würden aber "viele innovative Modelle" erörtert; diese beziehen etwa den Unternehmensgewinn oder die ausgeschütteten Dividenden mit ein. "Dabei gibt es kein ,Richtig oder Falsch'", meint Cromme. "Aber wenn ein Unternehmen in Schwierigkeiten ist, brauchen Aufsichtsräte einen größeren Festsockel. Es kann nicht richtig sein, wenn die Aufsichtsräte sich achtmal im Jahr am Wochenende treffen und dafür nur 5000 Euro bekommen."
Bei einer weiteren Vorgabe des Kodex, der sich besonders viele Unternehmen verweigern, erwarten manche Beobachter sogar einen Rückzieher der Regelmacher. "Der angemessene Selbstbehalt bei der D & O-Versicherung, den der Kodex vorsieht, ist ein Nebenkriegsschauplatz", wiegelt Cromme vorsorglich ab. "Wir hatten auf einen erzieherischen Wert dabei gesetzt. Fakt ist aber auch: In den vergangenen drei Jahren ging der Trend in eine ganz andere Richtung." Die Versicherungsprämien für Führungskräfte seien ins Unermeßliche gestiegen, manche Versicherungen honorierten einen Selbstbehalt nicht einmal durch einen Rabatt. "Deshalb schließe ich nicht aus, daß sich unsere Kommission zu gegebener Zeit wieder damit beschäftigen wird."
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
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