15.03.2006 · mic. PARIS, 15. März. Unter dem Eindruck der anhaltenden Studentenproteste gegen die Lockerung des Kündigungsschutzes für Berufsanfänger hat der französische Präsident Chirac am Mittwoch die Sozialpartner zum Dialog aufgerufen.
mic. PARIS, 15. März. Unter dem Eindruck der anhaltenden Studentenproteste gegen die Lockerung des Kündigungsschutzes für Berufsanfänger hat der französische Präsident Chirac am Mittwoch die Sozialpartner zum Dialog aufgerufen. "Im konstruktiven Geist der Verantwortung" müsse über die vom Parlament beschlossenen sogenannten Ersteinstellungsverträge mit den Sozialpartnern diskutiert werden, sagte Chirac. Premierminister de Villepin hatte die Ersteinstellungsverträge ohne Absprache mit den Gewerkschaften und Arbeitgebern vom Parlament im Eilverfahren nach Artikel 49.3 beschließen lassen. Die Gewerkschaften haben aus Ärger über das Vorgehen des Regierungschefs die Rücknahme des Gesetzeswerkes zur Vorbedingung für Gespräche gemacht. Einzige Möglichkeit zur Lösung des Konfliktes sei die Rücknahme des Gesetzes, sagte der Generalsekretär der Gewerkschaft CGT, Bernard Thibault. Am Samstag werden seiner Einschätzung nach noch mehr Menschen demonstrieren als am Dienstag vergangener Woche. Studentengewerkschaften und Organisationen der Oberschüler bereiteten sich unterdessen auf einen neuen Aktionstag an diesem Donnerstag vor. An der Hälfte der 84 französischen Universitäten ist der Lehrbetrieb gestört; die Agitation droht auf viele Gymnasien (Lycees) überzugreifen. Am Mittwoch abend sollte das Regierungskabinett zu einer Dringlichkeitssitzung zu den Ersteinstellungsverträgen zusammenkommen. Innenminister Sarkozy warnte am Mittwoch vor der aufgeheizten Stimmung und sagte, der Dialog mit den Demonstranten müsse aufgenommen werden. Die Studentengewerkschaften befürchten, daß die Ersteinstellungsverträge mit zwei Jahren Probezeit nach und nach alle unbefristeten Beschäftigungsverhältnisse für Berufsanfänger ersetzen könnten. Die Sozialisten haben den Verfassungsrat angerufen, weil sie in den Verträgen einen Verstoß gegen das Arbeitsrecht und das Gleichheitsgebot sehen.