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Banken Gesetzentwürfe zu Basel II vorgelegt

05.12.2005 ·  mas. BERLIN, 5. Dezember. Das Bundesfinanzministerium hat die Diskussionsentwürfe für die Gesetze vorgelegt, mit denen die neuen internationalen Eigenkapitalstandards (Basel II) in deutsches Recht eingeführt werden sollen.

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Das Bundesfinanzministerium hat die Diskussionsentwürfe für die Gesetze vorgelegt, mit denen die neuen internationalen Eigenkapitalstandards (Basel II) in deutsches Recht eingeführt werden sollen. "Wir schreiben das Grundgesetz des deutschen und des europäischen Bankwesens neu", sagte Finanzstaatssekretärin Barbara Hendricks bei der Vorstellung der Gesetzentwürfe am Montag in Berlin. Wie sie weiter erläuterte, sinken zumeist die Anforderungen an das Eigenkapital im Privatkundengeschäft, entsprechend könnten damit Kreditkosten geringer werden. Mit Basel II sollten die Kreditinstitute dazu gebracht werden, ihre Risiken genauer als früher zu erfassen und in den Preisen zu berücksichtigen.

Hendricks berichtete von Schätzungen aus dem Finanzgewerbe, wonach damit gerechnet wird, daß die geforderte Eigenkapitalunterlegung für alle Institute um 2,5 bis 8 Milliarden Euro sinken könnte. Die Erleichterungen für Haftungsverbünde, etwa von Sparkassen oder Genossenschaftsbanken, sollen jedoch an fünf Bedingungen geknüpft werden. Einige Verbünde erfüllten diese bereits, andere noch nicht, ergänzte der zuständige Abteilungsleiter Jörg Asmussen.

Der Diskussionsentwurf folge der Linie, die EU-Richtlinien mittelstandsfreundlich und grundsätzlich eins zu eins umzusetzen, betonte Hendricks. Konkret geht es um die Umsetzung der neuen Bankenrichtlinie und der neuen Kapitaladäquanzrichtlinie in nationales Recht. Ziel seien Vorschriften, die für die Institute praktikabel, für die Kunden akzeptabel und für das Finanzsystem stabilitätsfördernd seien. Man wolle auch alle Wahlrechte zugunsten des Mittelstands ausüben. Zudem wolle man, soweit es vertretbar sei, die in den Richtlinien angelegten Spielräume zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Kreditinstitute und Wertpapiergesellschaften nutzen. Dies werde auch für die Solvabilitätsverordnung und die Groß- und Millionenkreditverordnung gelten.

Nach Angaben Hendricks wird das Ministerium im Januar den Diskussionsentwurf mit der Wirtschaft erörtern. Geplant ist ein Kabinettsbeschluß im Februar 2006. Bis Oktober 2006 solle das Gesetz beschlossen werden, damit die Regelungen 2007 angewendet werden könnten.

Quelle: mas., F.A.Z., 06.12.2005, Nr. 284 / Seite 12
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