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13 Stimmen gegen Verfassungsvertrag

10.05.2005 ·  Lt. BERLIN, 10. Mai. 13 Abgeordnete von CDU und CSU lehnen den EU-Verfassungsvertrag ab, über den am Donnerstag im Bundestag abgestimmt wird. Nachdem die CDU-Vorsitzende Merkel und der CSU-Vorsitzende Stoiber in der Fraktionssitzung ...

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Lt. BERLIN, 10. Mai. 13 Abgeordnete von CDU und CSU lehnen den EU-Verfassungsvertrag ab, über den am Donnerstag im Bundestag abgestimmt wird. Nachdem die CDU-Vorsitzende Merkel und der CSU-Vorsitzende Stoiber in der Fraktionssitzung am Dienstag eindringlich um eine möglichst breite Unterstützung für die EU-Verfassung geworben hatten, blieben in einer Probeabstimmung 13 Parlamentarier bei ihrem Nein, wie eine Fraktionssprecherin mitteilte. Die Kritiker hatten ihre Gruppe auf rund 20 Abgeordnete beziffert.

Schon vor der Abstimmung war deutlich geworden, daß jenen Abgeordneten Brücken gebaut werden, die am Donnerstag entgegen der Empfehlung der Fraktionsführung mit Nein stimmen wollen. Der CSU-Landesgruppenvorsitzende Glos stellte die Abstimmung über die Verfassung zum einen in einen historischen Rahmen: Er beschwor das Werk der Einigung Europas seit Kriegsende. Glos bot andererseits an, in ein Wahlprogramm der Unionsparteien die Beteuerung aufzunehmen, daß eine Mitgliedschaft der Türkei in der EU nicht erstrebenswert sei und statt dessen von der Union die Idee einer privilegierten Partnerschaft verfolgt werde- das als Beruhigungszeichen für jene, die argumentieren, der Verfassungsvertrag diene nur als Organisationsreform für die weitere Erweiterung der EU.

Zugleich wurde deutlich, daß es schon Argumentationslinien für jene Abgeordneten gibt, die jetzt ihren Widerstand trotz des Drucks der Fraktionsführung und bevorstehender "Einzelgespräche" nicht aufgeben und vor der Abstimmung am Donnerstag der Fraktionsvorsitzenden Merkel schriftlich ihre abweichende Haltung mitteilen werden. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Röttgen, sagte, wenn am Ende beispielsweise ein Abgeordneter erkläre, er könne dem Verfassungsvertrag wegen des fehlenden Gottesbezugs nicht zustimmen, werde ihm niemand mit einem Fraktionszwang drohen. Röttgen argumentierte überdies, es werde schon deswegen keine "Gruppe" von Zustimmungsverweigerern bei der Verfassungsratifizierung geben, weil die Begründungen für das Nein sehr heterogen seien.

Röttgen beschrieb die bisherige Debatte in der Unionsfraktion in dieser Sache als sachorientiert und "qualitätvoll". In der nordrhein-westfälischen Landesgruppe habe es keine fundamentalen Einwände gegeben, von den nordrhein-westfälischen CDU-Abgeordneten sei also eine hundertprozentige Zustimmung zu erwarten. In der CSU-Landesgruppe, die in ihren Reihen den größten Teil der Skeptiker und Gegner der Verfassung führt, führten beide Seiten ebenfalls nochmals die Argumente vor. Gauweiler und Gerd Müller, die Wortführer einer Ablehnung der Verfassung, erneuerten ihre Begründungen. Auch bei der CSU-Landesgruppe gab es Entwürfe für Formulierungen, die jenen zur Verfügung stehen könnten, die am Donnerstag letztlich bei ihrem Nein bleiben und das anschließend in Protokollerklärungen gegenüber dem Bundestag begründen wollen. Nach den bisherigen Vereinbarungen der Fraktionen stimmt der Bundestag am Donnerstag zunächst in namentlicher Abstimmung über das Ratifizierungsgesetz zum EU-Verfassungsvertrag ab. Dann steht das von der Unionsfraktion eingebrachte Begleitgesetz zur Stärkung der Rechte des Parlaments zur Abstimmung, das mit der Koalitionsmehrheit abgelehnt werden dürfte, dann das von der Koalition eingebrachte Begleitgesetz, das inzwischen mit allerlei Forderungen der Union versehen wurde und daher mit fraktionsübergreifender Zustimmung rechnen kann. Schließlich folgt noch der interfraktionelle Entschließungsantrag, der jene Änderungen für eine stärkere Mitwirkung in EU-Angelegenheiten vereint, die der Bundestag einvernehmlich über Änderungen seiner Geschäftsordnung erreichen oder in einer Vereinbarung mit der Bundesregierung festhalten will.

Quelle: F.A.Z., 11.05.2005, Nr. 108 / Seite 4
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