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Gibt es Fristen für die Einreichung von Bewerbungen? Nein, es gibt keine Fristen. Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden; in der Regel kann innerhalb von 12 Wochen mit einer Antwort gerechnet werden. An wen richte ich die Bewerbung? Das Antragsschreiben der Bewerbung, das ca. eine Seite lang sein sollte, ist an Herrn Thomas Möst (Geschäftsführer) zu richten. Für welchen Zeitraum wird ein Stipendium bewilligt und wie hoch ist der maximale Förderbetrag? Stipendien werden im Falle einer Zusage für maximal 24 Monate bewilligt; der monatliche Höchstförderbetrag liegt bei 700,- €. Welche Fachbereiche werden gefördert (bei Promotions- / Habilitationsstipendien)? Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen; alle Fachbereiche können sich bewerben. Werden Abschlussstipendien gewährt? Ja, es werden Abschlussstipendien gewährt. Muss eine finanzielle Notlage vorliegen, damit ich mich bewerben kann? Ja, es werden in erster Linie Bewerber gefördert, die sich in einer finanziellen Notlage befinden. Sollte das Vorhaben (Promotion / Habilitation / Druckkosten / Ausbildung an einer Journalistenschule etc.) auch anderweitig finanziert werden können (z. B. durch die Eltern oder eigene Ersparnisse), ist die Bewilligung eines Förderantrags vergleichsweise gering. Wie weise ich nach, dass eine finanzielle Notlage vorliegt? Der/die Bewerber/in muss schriftlich versichern, dass eine Finanzierung Dritter (insbesondere durch die Eltern) ausgeschlossen ist und das Vorhaben (Promotion / Habilitation / Druckkosten / Ausbildung an einer Journalistenschule etc.) nur mit einem Stipendium verwirklicht werden kann. Werden Teilstipendien gewährt? Ja, es werden auch Teilstipendien gewährt. Wenn ein/e Bewerber/in z. B. monatlich von den Eltern unterstützt wird, dieser Betrag aber nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten ausreicht, so kann der Differenzbetrag als Stipendium beantragt werden. Ist eine Nebentätigkeit neben dem Stipendium erlaubt? Eine Nebentätigkeit ist dann erlaubt, wenn der monatliche Stipendienbetrag nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten ausreicht. Die Nebentätigkeit sollte jedoch die Arbeit an der Promotion / Habilitation nicht negativ beeinflussen bzw. zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Als grober Richtwert können 10 Stunden pro Woche angesehen werden. Werden Ausnahmen von der Altersregel gemacht (Promotionsstipendien)? In bestimmten Fällen werden Ausnahmen von der Altersregel gemacht. Der/die Antragsteller/in muss jedoch begründen, warum er/sie erst „spät“ mit der Promotion anfangen konnte. Kann ich mich bewerben, wenn ich im Ausland promovieren möchte? In Ausnahmefällen, die als besonders förderungswürdig erachtet werden, werden Stipendien für Promotionen im Ausland vergeben. Mit welchem Betrag wird der Druck von Dissertationen / Habilitationsschriften gefördert? Im Falle einer Zusage liegt der Höchstförderbetrag im Bereich Druckkosten derzeit bei 1.800,- €. Werden auch Druckkostenzuschüsse für Werke gewährt, die nicht im Zusammenhang mit einer Promotion oder Habilitation stehen? Nein, es werden nur Veröffentlichungen von Dissertationen oder Habilitationsschriften unterstützt. Mit welchem Betrag werden Reisekosten bezuschusst? Im Falle einer Zusage werden in der Regel Reisekosten mit einem Betrag von bis zu 3.000,- € bezuschusst. Der Förderbetrag richtet sich in der Regel nach der Bedeutung der Reise für das Promotions- / Habilitationsvorhaben, ihrer Art und Dauer bzw. den anfallenden Kosten. Erstattet werden z. B. Teilnahmegebühren (Konferenzen, Tagungen etc.), Flug- und Bahnkosten, Übernachtungskosten, etc.
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