17.08.2009 · Die Synthethische Genomik tritt an mit dem Versprechen, künstliche Organismen fast aus dem Nichts zu schaffen. Ein riskantes Unternehmen, das immer realistischer wird. Wie soll man Missbrauchsrisiken vorbeugen?
Von Joachim Müller-JungWährend die meisten Menschen nicht einmal ahnen, dass die Schöpfung völlig neuer unbekannter Lebensformen und Organismen, die dem uns bekannten Leben allenfalls nahekommen, überhaupt möglich sein könnte, gewinnen Studenten der ersten Semester mit solchen Kreationen schon Medaillen und Preise. In Heidelberg und Freiburg ebenso wie in Harvard, Cambridge oder Tokio. Beim jüngsten „International Genetically Engineered Machines Competition“ an der amerikanischen Ostküste hatten sich fünfundachtzig und damit sechsmal so viele Studentengruppen gemessen wie zur Gründung vier Jahre davor. Deutsche Studenten sahnten etliche der Preise ab.
Ungemein schnell, aber auch bemerkenswert leise treten die neuen Ingenieursdisziplinen, die sich unter dem Begriff Synthetische Biologie versammeln, aus dem Schatten der konventionellen Bio- und Gentechnik heraus. Leise und dennoch mit Macht. Eine durchaus ominöse Macht, die Erinnerungen weckt und jedenfalls die Eingeweihten auf den Plan ruft. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Deutsche Akademie für Naturforscher Leopoldina und „acatech“ - die Deutsche Akademie der Technikwissenschaften - haben vor kurzem eine Stellungnahme zur Entwicklung der Synthetischen Biologie vorgelegt. Ein keineswegs nur affirmatives Dokument, in dem die drei großen Forschungsförderorganisationen ihre leicht auszurechnende Offenheit für das marktfähige Forschungsfeld kundtun, sondern ein Papier auch mit klaren Forderungen und wenigstens Ansätzen einer Grenzziehung.
Missbrauchsrisiken
Wenn es möglich sein sollte, so liest man darin, künstliche Organismen quasi aus dem Nichts, mit den Mitteln der Chemie, Molekularbiologie und der Gentechnik de novo zu konstruieren, dann seien Fragen des Missbrauchsrisikos und der biologischen Sicherheit frühzeitig zu klären. Tatsächlich hat man es in der nun schon langen Geschichte der Biotechnik selten erlebt, dass drei maßgebliche nationalen Institutionen präventiv so aktiv geworden sind wie jetzt im Fall der Synthetischen Biologie.
Den Forschungsförderern schwant etwas. Eine breite öffentliche Diskussion ist dabei das mindeste, kontroverse, ja möglicherweise langwierige und schwierige Gesetzesdebatten, wie sie der Stammzellstreit brachte, dürften aber auch niemanden überraschen. Sieht man sich die Projekte der Synthetischen Biologie an, braucht es dafür nicht viel Phantasie.
Präventive Selbstverpflichtung
Hilfreich ist, um die aktuelle Situation zu verstehen, auch ein Blick zurück ins Jahr 1975. Damals hatten die Gentechniker ähnlich wie die Bioingenieure heute die Lebenswissenschaften rasant erobert. Gleichzeitig war die Sorge gewachsen, in der ihnen zugesprochenen Freiheit, nach Belieben zu forschen, durch Gesetze eingeschränkt zu werden. Aus diesem Grund trafen sich im Februar 1975 im kalifornischen Asilomar die Forschungseliten aus aller Welt, um restriktiven, fortschrittsfeindlichen Gesetzgebungsinitiativen von vornherein den Wind aus den Segeln zu nehmen. Das Abschlussdokument, eine Art Selbstverpflichtungsschreiben, in dem adäquate Sicherheitsmaßnahmen zugesagt wurden, hat man der Nationalen Gesundheitsbehörde NIH übergeben. Die sollte, wie David Baltimore, einer der Organisatoren, später einräumte, ein Regularium ohne Gesetzeskraft schaffen, das dem jeweiligen wissenschaftlichen Stand angepasst und weiterentwickelt werden könnte.
Wissenschaftlicher Sachverstand war das wichtigste Kriterium - etwas, das man jedenfalls beim Gesetzgeber nicht vermutete. Die Gesundheitsbehörde gründete daraufhin das weltweit erste „Komitee zur Regulierung rekombinanter DNA“, das in den Folgejahren zum Vorbild vieler anderer staatlicher Sicherheitsstellen wurde.
Welche Regeln?
In Deutschland war und ist das die Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit. In ihr sitzen in der Mehrzahl Wissenschaftler, daneben aber auch Verbraucher- und Umweltschützer sowie der Arbeitsschutz. Seit 1978 ist sie, fest verankert im Gentechnikgesetz, in einer Schlüsselposition, wenn es um die biomedizinische und pflanzenbauliche Hightechforschung geht. Folgt man den drei großen Organisationen, die sich nun Gedanken zum Fortkommen der Synthetischen Biologie gemacht haben, dann wird die ZKBS auch die erste und mithin einzige maßgebliche Institution im Land sein, die „ein wissenschaftliche Monitoring durchführt, um die aktuellen Entwicklungen sachverständig und kritisch zu begleiten“.
Für neue, aus dem Genomdesign der Bioingenieure hervorgehende Organismen, die es in der Natur bisher nicht gibt, empfehlen die Forschungsorganisationen der Kommission „klar definierte Kriterien zur Risikoabschätzung festzulegen“. Auch gegen möglichen Missrauch sollten baldmöglichste konkrete Schritte eingeleitet werden: eine Datenbank zum Abgleich fragwürdiger Genschnipsel und intensive Mitarbeiterschulungen in Firmen und Labors.
Wo das alles am Ende geregelt sein soll? In einem Gesetz jedenfalls nicht, meinen die Forschungsorganisationen. Und sollte tatsächlich irgendwann Regelungsbedarf wegen neuer Risiken aufkommen, sollte dieser „in Form von international anerkannten Grundsätzen verfasst werden“. Der Regulierungswille findet, heute wie damals, im globalen Wettbewerb seine Grenzen.
Potentiell 1 Mio. mal gefährlicher als Atomwaffen
Bryan Hayes (bhayes)
- 17.08.2009, 23:55 Uhr
Joachim Müller-Jung Jahrgang 1964, Redakteur im Feuilleton, zuständig für das Ressort „Natur und Wissenschaft“.
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