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Online-Kaufhäuser Mit einem Klick nach Amazon

17.01.2007 ·  Der Streit Amazon vs. Barnes & Noble erregt bis heute die Gemüter. Damals ging es um das „1-Klick-Patent“. Experten versichern: „Es ist vielleicht das berühmteste Patent für eine Geschäftsmethode überhaupt“.

Von Klemens Polatschek
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Die amerikanische Firma Amazon gilt als Pionier des Einkaufs im Internet und als das Online-Kaufhaus schlechthin. Berüchtigt ist sie allerdings durch einzelne ihrer Errungenschaften wie etwa das Patent, das sie am 12. September 1997 beantragte und zwei Jahre später unter der Nummer US5960411 auch zugesprochen bekam.

„Methode und System, eine Bestellung über ein Telekommunikationsnetz aufzugeben“ lautet der Titel des Patents. Das Amazon-Bestellverfahren trachtet danach, den Weg von der Anzeige einer Ware auf einer Webseite bis zu ihrer rechtsverbindlichen Bestellung auf das absolute Minimum zu verkürzen. Für einen Amazon-Kunden, der vorher bereits Adresse und Konto bei Amazon hinterlegt hat und sich über die übliche Cookie-Datei seines Browsers identifizieren lässt, schnurrt der Vorgang zu einem einzigen Mausklick auf die Bestelltaste zusammen - schon springt die Amazon-Maschinerie an, um ihm Buch oder Waschmaschine zuzustellen.

Und wo folgt jetzt das Patent? Das ist das Patent. „Es ist vielleicht das berühmteste Patent für eine Geschäftsmethode überhaupt“, versichern die Experten. Berühmt ist das „411er“ oder auch „1-Klick-Patent“, wie sie es gern abkürzen, weil natürlich Myriaden von Online-Händlern ähnliche Möglichkeiten für ihre Kunden bereitstellten. Die Idee ist, vorsichtig ausgedrückt, am Rande der Offensichtlichkeit.

Nur einmal eingesetzt

Amazon setzte das gewonnene Schutzrecht auch nur einmal, dann aber unverzüglich ein, um seinen damals wichtigsten Konkurrenten mittels einer Patentklage zu bremsen. Das war der Online- Buchhändler Barnesandnoble. com, der stracks sein Bestellsystem zur Gefahrenabwehr auf ein Zwei-Schritt-Verfahren umstellte. Kritiker des amerikanischen Patentamts - etwa der Software-Guru Richard Stallman und der Verleger Tim O'Reilly - forderten die Aberkennung des Patents und riefen Amazon-Kunden zu einem Shopping-Streik auf. Die Kontrahenten einigten sich nach einem Auf und Nieder durch die Instanzen schließlich im März 2002 außerhalb des Gerichts; die vereinbarten Bedingungen und Geldsummen wurden nie bekannt.

Man schrieb den 4. Oktober 2005, auf der Sache wuchs längst Gras, da ärgerte sich ein neuseeländischer Schauspieler und Drehbuchschreiber namens Peter Calveley über nie gelieferte Bücher, die er nicht einmal bei Amazon direkt bestellt hatte, sondern nur auf einem Marktplatz für externe Händler, den Amazon unterhält. Trotzdem kam Calveley irgendwie auf die Idee, das ominöse Amazon-Patent neuerlich unter Beschuss zu nehmen. Er setzte einen Blog auf, stellte mit Helfern eine 75seitige Liste von Veröffentlichungen zusammen, die schon vor der Einreichung des Patents vereinfachtes Online-Shopping beschrieben hatten (die sogenannte „prior art“ des amerikanischen Patentwesens), warb 2500 Dollar Spenden ein und reichte einen Antrag auf neuerliche Überprüfung ein, die das amerikanische Patentamt seit Mai 2006 tatsächlich verfolgt.

Doch selbst wenn Amazon diesen Teil seines Geistesschatzes wieder fallenlassen müsste: Die Firma besitzt noch mehr als 100 andere Patente auf dem Gebiet des E-Commerce und braucht dieses Arsenal wohl auch. Sie wurde selbst schon wegen Schutzrechtsverletzungen vor Gericht zitiert; 2005 zahlte sie allein 40 Millionen Dollar, um zwei Patentklagen der Firma Soverain aus Chicago beizulegen. Gute Munition für Gegenklagen ist heutzutage häufig das Einzige, was solche Schäden noch in Grenzen halten kann.

Peter Calveleys Blog:
igdmlgd.blogspot.com/
Der Fall Soverain:
infoworld.com/article/ 05/08/11/HNamazonpatents_1.html
Eine Übersicht über die Geschehnisse:
kuro5hin.org/story/ 2005/12/4/45354/8981

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