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Gentechnik Genmais vor Neuzulassung?

09.07.2009 ·  Im April dieses Jahres hatte Bundesgesundheitsministerin Aigner den Anbau von gentechnisch verändertem Mais verbieten lassen. Nun sieht die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit keinen Anlass für Bedenken.

Von Hildegard Kaulen
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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine Bedenken, den Anbau der gentechnisch veränderten Maissorte Mon-810 in Europa abermals zuzulassen. Das geht aus einer Stellungnahme ihres Ausschusses für gentechnisch veränderte Organismen hervor. Die erste, 1998 erteilte Genehmigung war 2007 ausgelaufen. Die Mitgliedstaaten müssen nun in den kommenden Monaten über eine Wiederzulassung entscheiden. Bis dahin genießt die Maissorte Bestandsschutz.

Das Gutachten bestätigt, dass Mon-810 als Futter- und Lebensmittel genauso sicher ist wie herkömmlicher Mais. Die Sorte unterscheide sich weder in ihrer Zusammensetzung noch in ihrem Erscheinungsbild oder ihren ackerbaulichen Merkmalen von traditionellen Maissorten. Die einzige Ausnahme ist die hinzugefügte Resistenz gegenüber dem Maiszünsler. Auch die Auswirkungen auf die Umwelt seien beim Anbau von Mon-810 nicht grundsätzlich anders als beim konventionellen Maisanbau.

Modellrechnungen

Der wissenschaftliche Ausschuss hat für seine Einschätzung eine Fülle von Studien und Fütterungsversuchen ausgewertet (http://efsa.europa.eu). Umfangreiche Daten stammen aus Spanien, wo seit Jahren große Flächen mit Mon-810 bepflanzt werden. Eine besondere Gefährdung von Lebewesen schließen die Gutachter demnach aus. Bei den Schmetterlingen sei zwar eine schädliche Wirkung durch das gegen den Maiszünsler gerichtete BT-Gift möglich, allerdings sei der Kontakt zwischen den Schmetterlingslarven und dem mit den Pollen verbreiteten Insektengift unter natürlichen Bedingungen kaum möglich. Modellrechnungen bei Kohlmotten hatten ergeben, dass weniger als ein Prozent dieser besonders sensibel auf das BT-Gift reagierenden Schmetterlinge sterben würden, falls man in deren Umfeld Genmais anbaute. Rechnungen für andere Schmetterlingsarten lieferten ein ähnliches Ergebnis.

Bundesministerin Aigner hatte im April dieses Jahres den Anbau von Mon-810 in Deutschland verbieten lassen. Sie begründete ihre Entscheidung mit der Gefährdung der Umwelt. Sie berief sich auf zwei neuere Studien aus Luxemburg, nach denen Schmetterlinge, Wasserorganismen und der Zwei-Punkt-Marienkäfer bedroht seien. Möglich war das Verbot durch eine Schutzklausel, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, eine in der EU zugelassene transgene Sorte zu verbieten, falls es wissenschaftliche Hinweise auf eine Gefahr für Mensch und Umwelt gibt.

Eine Frage der Auswahl von Studien

Warum werden die Studien zur Sicherheit von Mon-810 so unterschiedlich beurteilt? Neben Deutschland haben auch Österreich, Ungarn Griechenland, Luxemburg und Frankreich den Anbau verbieten lassen. Stefan Rauschen, Agarökologe an der Technischen Hochschule Aachen, sieht die Ursache in der Studienauswahl. Während der wissenschaftliche Ausschuss der EFSA eine Fülle von Daten ausgewertet habe, beschränke sich die Politik nur auf jene, die - isoliert betrachtet - als Indiz für eine Gefährdung herhalten könnten, im Kontext aller Studien jedoch eine völlig andere Bedeutung hätten. Es gehe letztlich um den Konflikt zwischen wissenschaftlicher Methodik und politischem Interesse.

Die EU-Kommission wird auf der Grundlage der Stellungnahme einen Vorschlag für die Neuzulassung unterbreiten. Ministerin Aigner ihrerseits werde für Deutschland die Stellungnahme sorgfältig prüfen, hieß es gestern auf Anfrage aus ihrem Haus. Man werde sich darauf konzentrieren, ob und in welcher Weise auch diejenigen Studien berücksichtigtwurden, die Anlass für die verhängte Schutzmaßnahme waren.

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