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Stellungnahme des Ethikrats Geiselhaft für Organspender

 ·  Obwohl sich immer mehr Menschen zur Organspende bereiterklären, will der Ethikrat jeden Bürger dazu verpflichten, eine Erklärung abzugeben, dass er keine Organe spenden will. Ansonsten wird seine Bereitschaft vorausgesetzt.

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Wie sollte man sich damit abfinden können, dass mitten unter uns jeden Tag drei schwerkranke Menschen sterben, weil ihnen nicht rechtzeitig ein Ersatzorgan übertragen werden kann? Wie erklären wir dem Dialysepatienten - und überdies den einflussreichen Gesundheitsökonomen -, dass die Wartelisten der Transplanteure länger und länger werden und er mindestens fünf oder sechs Jahre oder im schlimmsten Fall gar bis zum bitteren Ende an der Nierenwäsche hängen muss - statt der ein- bis anderthalb Jahre, die medizinisch als zuträglich für den Körper gelten? Wie also könnte man behaupten, in den vergangenen zehn Jahren seit der Verabschiedung des deutschen Transplantationsgesetzes hätten sich die Dinge zum Besseren gewendet - habe sich die hiesige Organspende-Regelung bewährt?

Erstaunlicherweise tun das in der großen Mehrzahl ausgerechnet diejenigen, die das tägliche Versagen hautnah miterleben: Ärzte und die Deutsche Stiftung Organtransplantation, die seit sieben Jahren die Organtransplantationen im Land koordiniert.

Stufenmodell vom Ethikrat

Der Nationale Ethikrat hingegen hat sich gestern auf die Seite derer gestellt, die das System, nein, nicht reformieren, sondern umbauen - im Grunde sogar auf den Kopf stellen - wollen. In einer neuen Stellungnahme des Rates wird für die postmortale Organspende, also für die nach dem von zwei Ärzten unabhängig voneinander verifizierten Hirntod eingeleitete Organentnahme, ein „Stufenmodell“ vorgeschlagen. Statt der heute gültigen Zustimmungslösung, nach der Organe nur nach der ausdrücklichen Zustimmung des Spenders oder dessen Angehörigen entnommen werden dürfen, hält der Ethikrat die in einigen anderen Ländern längst eingeführte Widerspruchslösung mit einer vorgeschalteten „Erklärungsregelung“ für sinnvoll. Demnach muss der Staat zuerst dafür sorgen, dass jeder Bürger möglichst in einer „persönlichen Erklärung“ mitteilt, ob er zur Organspende bereit ist. Liegt diese Erklärung des Bürgers nicht vor, wird die Bereitschaft zur Organspende vorausgesetzt - und in medizinisch geeigneten Fällen vollzogen, sofern die Angehörigen dem nicht widersprechen.

Es soll also gelten: Wer schweigt, stimmt der Organentnahme zu. Zuerst wird der Staat aufgefordert, die Spenderwilligen, deren Zahl in Umfragen erfahrungsgemäß bei theoretisch achtzig Prozent liegt, endlich in die Pflicht zu nehmen. Und wer sich dann immer noch nicht explizit vom Spenderkreis ausschließt, gilt als Freiwilliger. Unter der Flagge der Solidarität entsteht ein Druck, als gäbe es unter Anständigen gar keine andere Option: „Dem ethischen Gebot, auf der organisatorischen und der rechtlichen Ebene Möglichkeiten des Helfens und Heilens zu nutzen, entspricht auf der individuellen Ebene die Beistandspflicht, wie sie sich aus dem elementaren Gebot der Nächstenliebe oder der Mitmenschlichkeit ergibt“, schreibt der Rat, „die Bereitschaft zur postmortalen Organspende ist in diesem Sinne als praktische Bewährung jener Solidarität anzusehen, die einem von schwerer Krankheit oder dem Tod bedrohten Mitmenschen geschuldet ist.“ Wer nicht spendet, gilt damit umso mehr automatisch als unsolidarisch.

Sehnsucht nach einem neuen Pragmatismus

Doch nach den zehnjährigen Erfahrungen mit der hiesigen Regelung muss die Frage erlaubt sein: Wer außer dem Nationalen Ethikrat erhofft sich denn wirklich einen Durchbruch von einem neuen Transplantationsgesetz - mit all den damit im Vorfeld naturgemäß aufbrechenden Grabenkämpfen beispielsweise um die Hirntod-Definition? Mag ja sein, dass die Sehnsucht nach einem neuen Pragmatismus auf der einen Seite groß ist und zusammen mit dem alten Hass auf die vereinbarte Regelung ein erkleckliches Erneuerungspotential ergibt.

Die jüngste Entwicklung der Transplantationsmedizin hingegen lehrt, die Bewährungsprobe bis auf Weiteres zu verlängern. Denn in der Tat haben sich jedenfalls in den zurückliegenden drei Jahren immer mehr Menschen zur Organspende bereiterklärt. Im vorigen Jahr sind hierzulande so viele Kranke durch Organe und Gewebe toter Spender gerettet worden wie nie zuvor. Natürlich sind mehr als viertausend Transplantationen immer noch zu wenig, 12.000 Schwerkranke stehen auf den Wartelisten, und mit fünfzehn Organspendern pro Million Einwohner liegt man im bundesweiten Schnitt bestenfalls im europäischen Mittelfeld - abgeschlagen von den Musterländern der Widerspruchslösung wie Spanien, das mehr als doppelt so hohe Zahlen vorzuweisen hat.

Aber unabweislich sind auch Fortschritte in solchen Regionen hierzulande, in denen schon eine annähernd ebenso große Spenderbereitschaft zu finden ist. Und zwar genau dort, wo für die Organspende regelrecht getrommelt wird. Sei es von der politischen Klasse wie in Hessen oder Nordrhein-Westfalen sowie - ganz entscheidend - von den Klinikärzten und -schwestern. In den Chrirurgieabteilungen, in denen man das Gespräch mit den Angehörigen sucht und nicht meidet, und in denen die medizinische Prüfung der Todesfälle gezielt vorgenommen wird, erzielt man - aus Sicht der Organempfänger - unzweifelhaft immer bessere Ergebnisse. Auch das ist eine Art neuer Pragmatismus. Böse Zungen sagen: Stets geht es um die „Ausbeute“. Nur nimmt dieser konservative Pragmatismus die Menschen nicht als Organspender in moralische Geiselhaft - und provoziert keine neuen Endlosdebatten.

Quelle: F.A.Z., 25.04.2007, Nr. 96 / Seite 33
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Jahrgang 1964, Redakteur im Feuilleton, zuständig für das Ressort „Natur und Wissenschaft“.

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