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Stammzellenforschung Die Göttinger Chimäre

02.05.2005 ·  Für Aufregung gesorgt haben Forscher vom Max-Planck-Institut in Göttingen, die vom Stammzellenexperiment mit einer „Chimäre“ berichteten. Das Embryonenschutzgesetz verbietet derlei Versuche in Deutschland.

Von Christian Schwägerl
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Forschungsarbeiten, bei denen menschliche Stammzellen zum Einsatz kommen, versetzen die Welt, zumal die der Biopolitiker und Wissenschaftler, in Abständen in große Aufregung.

Mal geschieht dies zu Recht, wenn etwa in Südkorea zum ersten Mal mit menschlichen Zellen das Klonen versucht wird, mal zu Unrecht, wie erst im vergangenen Frühjahr bei der groß in Berlin inszenierten Ankündigung schleswig-holsteinischer Forscher, man habe einen Stammzellen-Jungbrunnen gefunden. In dessen Rohrleitungen war dann nichts als heiße Luft.

Verstoß gegen Stammzellengesetz

Am Montag war die Aufregung abermals groß. Ein Magazinbericht, dem zufolge am Max-Planck-Institut für biophysikalische Chemie in Göttingen eine „Chimäre“, also ein Mischwesen, aus Mensch und Affe geschaffen worden sei und dieses Wesen nach der Injektion menschlicher embryonaler Stammzellen, einen Gehirntumor entwickelt habe, versetzte die Szene der Fachleute für Zukunftstechnologien in Aufregung.

Flugs forderte die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Maria Böhmer, eine vollständige Aufklärung der Angelegenheit und notfalls ein Eingreifen der Bundesregierung. Böhmers Sensibilität hat auch damit zu tun, daß das deutsche Stammzellgesetz, dem die Göttinger Forscher ihren Zugang zu embryonalen Stammzellen zu verdanken haben, auch aus ihrer Feder stammt. Zudem gehört sie zu den strikten Verteidigern eines strengen Embryonenschutzgesetzes, in dem auch die Bildung von „Chimären“ ausdrücklich untersagt ist.

Dopamin-Produktion als Rechtfertigung

Der Leiter der betroffenen Arbeitsgruppe in Göttingen, Ahmed Mansouri, zeigte sich indes auf Nachfrage geradezu bestürzt über die Vorwürfe. Mansouri, der zusammen mit dem Präsidenten der Max-Planck-Gesellschaft, Peter Gruss, gearbeitet hat, sagte, man habe den zwei Versuchsaffen nicht rohe, also undifferenzierte embryonale Stammzellen injiziert.

Vielmehr seien diese zuerst im Labor zu Nervenzellen herangezüchtet worden, die den Botenstoff Dopamin produzieren. Damit solle erforscht werden, ob solche Zellen als Ersatzgewebe für Parkinson-Kranke geeignet seien, in deren Gehirn Dopamin fehlt.

Forschung an der Grenze

Mansouri betonte zudem, bei solchen Affen handele es sich nicht um Chimären im biologischen Sinn. Diese entstünden, wenn man embryonale Stammzellen von Mensch und Tier vermische und daraus einen Organismus züchte, nicht aber durch die Implantation von Zellen oder Geweben.

Für den Forscher steht viel auf dem Spiel: Hätte er, wie in dem Bericht behauptet, undifferenzierte Stammzellen injiziert, wäre dies ein Verstoß gegen Auflagen, mit denen das Robert-Koch-Institut Ausnahmen vom gesetzlichen Verwendungsverbot für embryonale Stammzellen des Menschen macht. Seine Lizenz wäre er wohl los.

Risiko des „Selbstmordgens“

Mag die Aufregung um die angeblichen Chimären unangebracht oder übertrieben sein, so wirft das Göttinger Experiment aber doch eine gewichtige Frage auf: Mansouri sagt, daß für den Gehirntumor bei einem der Affen möglicherweise eine einzelne Stammzelle verantwortlich gewesen sei, die sich trotz Reinigung in der Neuronenkultur versteckt habe, möglicherweise aber auch eine Nervenzelle, die sich zur teilungsfreudigen Stammzelle zurückentwickelt habe.

Dies werfe „ungeheuer große Probleme“ für die mögliche therapeutische Nutzung von Ersatzgewebe aus Stammzellen auf. Das Schicksal des Versuchsaffen vor Augen könne niemand daran denken, etwas ähnliches am Menschen zu versuchen, solange man nicht eine Methode gefunden habe, das Ersatzgewebe mittels eines eingebauten „Selbstmordgens“ von außen wieder abtöten zu können.

Quelle: F.A.Z., 03.05.2005, Nr. 102 / Seite 34
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