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Stammzellen und Chimären Monströs?

20.05.2008 ·  Die Briten haben die Erzeugung menschlicher Embryonen zur Stammzellgewinnung mit Hilfe von Tiereizellen grundsätzlich gestattet. Wohl dem also, der ein deutsches Grundgesetz mit seiner restriktiven Moral hat und sich entrüsten kann? So einfach liegt die Sache nicht.

Von Joachim Müller-Jung
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Wer in der Entscheidung des britischen Unterhauses, die Erzeugung menschlicher Embryonen zur Stammzellgewinnung mit Hilfe von Tiereizellen grundsätzlich nicht zu verbieten, „monströse Auswüchse“ der Forschung zu erkennen meint, der lässt sich auch durch die jüngsten biopolitischen Wasserstandsmeldungen aus den Vereinigten Staaten nicht besänftigen. Dort soll die Zulassungsbehörde FDA die weltweit erste geplante klinische Studie mit embryonalen Stammzellen an Querschnittsgelähmten auf Eis gelegt haben. Über die Gründe wird vorerst noch spekuliert. Aber auch der Kritiker weiß: Aufgeschoben ist gerade in der medizinisch orientierten amerikanischen Biopolitik selten auch aufgehoben.

Die letzten Endes doch permissiven Regelungen dort hatten es auch möglich gemacht, dass an der Cornell University die erste dokumentierte Keimbahnmanipulation eines menschlichen Embryos vorgenommen wurde – vor Monaten schon hatten die Wissenschaftler die Erbinformation eines fluoreszierenden Proteins in die befruchtete Eizelle eingeschleust und so einen transgenen Organismus geschaffen. Es ging um den Nachweis, dass sich eine dauerhafte Genkorrektur bis zur Gewinnung der Stammzellen nach zwei Wochen erzielen lässt. Die Veröffentlichung in „Fertility and Sterility“ hat mehr oder weniger zufällig den Weg in die Öffentlichkeit gefunden.

Das Verfassungsgericht und die Volksgesundheit

Frankenstein aus dem Lehrbuch, nicht wahr? Wohl dem, der ein deutsches Grundgesetz mit seiner restriktiven Moral hat. Damit lässt es sich leicht entrüsten. Oder sollte da auch schon etwas bröckeln? Die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik hat jedenfalls etwas Anstößiges gefunden, das die obersten Verfassungshüter sich in ihrem jüngsten Grundsatzurteil zugunsten des Inzestverbots geleistet haben. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat darin mehrheitlich eine Stellungnahme des Generalbundesanwaltes aufgegriffen, wonach mit dem Gesetz zum Inzestverbot „auch dem Schutz der Volksgesundheit ein legitimierendes Gewicht“ zugesprochen werde.

Großbritannien liberalisiert die Stammzellforschung

Das Verfassungsgericht stützt sich auf die Eugenik und legitimiert das Ziel einer „Vorsorge vor genetisch bedingten Krankheiten“. Wird damit der „historische Missbrauch einer Entrechtung von Menschen mit Erbkrankheiten und Behinderungen“ quasi wiederholt, wie die Humangenetiker nahelegen? Der Vergleich hinkt, gewiss. Und doch kann es als der Versuch gedeutet werden, die Volksgesundheit durch die Kontrolle des Erbgutbestandes und durch Fortpflanzungsverbote zu fördern – mit den besten Absichten selbstverständlich. Mancher gescholtene Brite oder Amerikaner hätte allerdings auch wenig Skrupel, an die monströsen Auswüchse der Erbhygiene im Dritten Reich zu erinnern.

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Jahrgang 1964, Redakteur im Feuilleton, zuständig für das Ressort „Natur und Wissenschaft“.

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