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Menschen klonen Der Klon - ein Zombie?

12.08.2004 ·  "Der Klon ist kein Mensch, das ist das Schreckliche, ein Homunkulus, ein Zombie, ein Golem" meint der Molekularbiologe Jens Reich. Soll man Embrionen klonen? Ein Blick in bioethische Zeitschriften

Von Stephan Sahm
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In Großbritannien wurde jetzt der Einstieg in die europäische Klonforschung am Menschen vollzogen (F.A.Z. vom 12. August). Die Träume unserer Vernunft produzieren Monster, zitiert der Molekularbiologe und Bürgerrechtler Jens Reich Francesco Goya. Das Mitglied des Nationalen Ethikrats weist auf eine beunruhigende Leerstelle in der Klondebatte hin. Deren öffentliche Wahrnehmung könnte den Streit um das Klonen wieder aufleben lassen.

Während die Bioethiker alle Argumente ausgetauscht zu haben scheinen, sind die Wissenschaftler dabei, das Objekt des Konflikts zu transformieren. Und es ist nicht ausgemacht, ob das Resultat der Operation überhaupt noch ein Embryo ist. Bislang gilt die Totipotenz der befruchteten Eizelle und ihrer Nachkommen der ersten Teilungsschritte als Kriterium für den Embryostatus. Die modernen technischen Verfahren, wie etwa die Dollymethode, machen die Totipotenz aber zum manipulierbaren Artefakt.

Alternatives "Urteilsgerüst"

Daran wird in den Labors derzeit fieberhaft gearbeitet. Während es sich verbiete, die Finalität der natürlichen Totipotenz zu blockieren, stehen die Dinge bei der artifiziellen Totipotenz doch anders. "Es kann keine moralische Verpflichtung geben, ein zellbiologisches Experiment, bei dem Totipotenz entstehen könnte, nur so durchzuführen, daß tatsächlich Totipotenz entsteht", schreibt Reich in der "Zeitschrift für Medizinische Ethik".

Darüber hinaus sei die Prüfung der Totipotenz eines Gebildes beim Menschen nicht zulässig. Damit fehle aber das ontische Kriterium, ob ein zellbiologisches Konstrukt ein Embryo sei. Das Prädikat hat kein Subjekt. Reich hält die Totipotenz für ein empirisch zu unsicheres Merkmal, um über die moralische Zulässigkeit von Embryonenforschung und therapeutischem Klonen urteilen zu können. Er skizziert ein alternatives "Urteilsgerüst".

Der "Mensch" sei nicht anhand aktuell verwirklichter Fähigkeiten und Eigenschaften zu identifizieren. Vielmehr erkenne man Menschen an einem Körper, der biologische Eltern habe. Als koextensiv mit dem Prädikat Mensch werde die Beschreibung als Person gedacht. Das vorgeburtliche Leben stehe mit dem Körper des Menschen in physischer Identität und Kontinuität. Die Rückverfolgung auf den Embryo, der "ich einst war", sei plausibel für in vivo und in vitro gezeugte Embryonen.

„Ein Homunkulus, ein Zombie, ein Golem."

Die Gleichsetzung eines Menschen mit einem artifiziellen Zellkonstrukt - durch Dolly-Methode oder andere derzeit im Tierversuch getestete Verfahren gewonnen - sei dagegen überhaupt nicht plausibel. Das technische Konstrukt könne nicht zur "natural kind Mensch" gerechnet werden. Der Mensch kann nicht "mit einem Mikromanipulator unter dem Mikroskop die metaphysische Kreation eines Menschen durch Gott emulieren", schreibt Reich.

Die Folgen seiner Überlegungen für den normativen Status von Klonen verschweigt Reich nicht. Die weitverbreitete Auffassung, Klone seien normativ als Menschen zu bezeichnen, weil sie biologisch der Spezies zuzuordnen sind, sei nicht haltbar. Dies werde der Monströsität der Handlungen nicht gerecht. "Der Klon ist kein Mensch, das ist das Schreckliche, ein Homunkulus, ein Zombie, ein Golem."

Trotz empirischer Menschenähnlichkeit zähle er nicht zur Gattung. Die Vereinigung von Keimzellen sei eine Zeugung. Die Manipulation aus Teilen von Keim- und Körperzellen erzeuge dagegen keinen Menschen. Das resultierende Gebilde sei vielmehr ein "factum, non genitum", meint Reich, eine Formel des Nicäanischen Credos variierend.

Status des Embryos beruht auf seinen sozialen Bedeutungsgehalten

Die Zeitschrift "Ethik in der Medizin" greift die Kontroverse um das therapeutische Klonen auf. Dieter Birnbacher, Philosoph aus Düsseldorf, behauptet, der Status des Embryos beruhe allein auf seinen sozialen Bedeutungsgehalten. Daher kann er auch keinen moralischen Konflikt erkennen. Er plädiert für ein Prinzip der Pietät im Umgang mit ihm, vergleichbar dem Umgang mit Leichnamen.

In unübertrefflicher Jovialität rechtfertigt er die deutsche Regelung zum Stammzellimport. Da es nicht vernünftig sei, Forschung dort zu betreiben, wo sie auf kulturell verankerte Vorbehalte wie hierzulande treffe, sei es nicht paradox, im Ausland erforschen zu lassen, was man, sollte es funktionieren, immer noch hier anwenden könne.

"Konvergenzargumentation" in Kanada?

Dagegen zeigt sich der Theologe und Wissenschaftsethiker Dietmar Mieth skeptisch gegenüber überzogenen Heilungsversprechen. Die Bezeichnung therapeutisches Klonen ist für ihn ein Euphemismus, gehe es doch noch lange nicht um Heilung, sondern um Grundlagenforschung. Hinzu kommen die schon bekannten grundlegende ethischen Einwänden gegen die Fremdnutzung von Embryonen. Beide Aspekte verbindet Mieth zu einer "Konvergenzargumentation", die eine starke Bastion gegen das humane In-virtro-Klonen darstelle.

Es scheint, als habe der Gesetzgeber in Kanada Mieths Argumente gekannt. Dort wurde Ende März ein umfassendes Klonverbot beschlossen, das auch das Forschungsklonen einschließt. Françoise Baylis, Bioethikerin der Universität in Halifax, berichtet im "Hastings Center Report" über die dem Parlamentsbeschluß vorangehenden Anhörung. Es waren Wissenschaftler, die alternative Verfahren für aussichtsreicher erachteten, wie etwa die Herstellung universaler Spender-Zellinien. Außerdem, so zitiert Baylis einen Experten, sei therapeutisches Klonen kommerziell nicht interessant.

Zeitschrift für Medizinische Ethik, Heft 2, 2004

Ethik in der Medizin, Mai, Heft 2, 2004

Hastings Center Report, Mai-Juni, Heft 3, 2004

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13.08.2004, Nr. 187 / Seite 42
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