07.06.2004 · Seit rund zwei Jahren gibt es Vorschläge, Gentest gesetzlich zu regeln. Doch die Konzepte hatten bisher keine Folgen. Niemand weiß, warum das Gesetz im Gesundheitsministerium nicht beschlußfertig wird.
Von Christian SchwägerlDeutschland, so fordern die politischen Parteien seit langem unisono, braucht ein Gesetz, mit dem Gentests geregelt werden. Auch über die Einzelheiten eines solchen Gesetzes sind sich die verschiedenen Lager längst einig. Die Union hat sie unter Federführung der Abgeordneten Katherina Reiche im März 2003 in einem Bundestagsantrag formuliert, die Regierungsfraktionen bereits Anfang 2002 in zwei "Eckpunktepapieren". Doch seither ist wenig geschehen. Das Gesetzesvorhaben dümpelt im federführenden Ministerium von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) vor sich hin, und niemand hat eine schlüssige Antwort auf die Frage, warum das Gesetz nicht schon längst beschlußfertig ist.
Die Vorlagen der Parteien sind nahezu identisch. Da die Genomforschung eine immer größere Zahl von diagnostischen Möglichkeiten eröffne, mit denen Veranlagungen für Krankheiten weit vor ihrem Ausbruch entdeckt werden könnten, müsse ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden. Das Gesetz soll dazu dienen, das Vertrauen der Bevölkerung in genetische Diagnostik zu steigern, indem es die Privatsphäre der Bürger schützt und sie vor Diskriminierung aufgrund genetischer Merkmale bewahrt. "Niemand darf wegen des Ergebnisses einer genetischen Untersuchung oder der Vornahme oder der Nichtvornahme einer solchen Untersuchung diskriminiert werden", heißt es in den Vorlagen. Jeder Mensch solle ein "Recht auf Nichtwissen" haben, also nicht zur Durchführung eines Tests gezwungen werden können.
Genetische Diskriminierung
Arbeitgebern soll es untersagt werden, genetische Untersuchungen als Auswahlkriterium zu benutzen, außer, wenn sie zum Schutz vor schwerwiegenden Schädigungen der Gesundheit dienen. Versicherungen soll es verboten werden, ihre Prämien aufgrund genetischer Informationen zu gestalten. Eine Ausnahme wird nur bei Lebensversicherungen mit einer sehr hohen Versicherungssumme gemacht. Alle Parteien sprechen sich dafür aus, genetische Diagnostik nur Ärzten zu erlauben, also Internetanbieter auszuschließen. Damit soll eine umfassende Beratung und Nachsorge im Fall von beunruhigenden Testergebnissen sichergestellt werden.
Wie dringend nötig ein Diskriminierungsverbot wäre, zeigt der Fall einer Lehrerin in Hessen, der die Verbeamtung verweigert wird, weil sie sich trotz einer Vorerkrankung ihres Vaters an der erblichen Chorea Huntington keinem Gentest unterziehen will. Das Land Hessen bleibt beharrlich bei der Auffassung, daß die Lehrerin als mögliche Huntington-Kranke die gesundheitlichen Anforderungen an einen Beamten nicht erfüllt. Dabei handelt es sich um eine gesunde Frau, deren Risiko, die Huntington-Krankheit zu bekommen, bei fünfzig Prozent liegt. Die Argumentation der Schulbehörde öffnet der genetischen Diskriminierung und dem Zwang zum Gentest Tür und Tor. In ihrer Klageschrift vor dem hessischen Verwaltungsgericht weist die Lehrerin darauf hin, daß Frauen mit genetisch bedingtem Brustkrebsrisiko bald ebenfalls von der Beamtenlaufbahn ausgeschlossen sein könnten.
Die Quelle der Blockade
Trotz dieses brisanten Falles scheint das Gesundheitsministerium aber keine Eile mit dem Gentest-Gesetz zu haben, obwohl das Vorhaben im Koalitionsvertrag verankert ist. Nicht nur in der Spitze des Bundesforschungsministeriums herrscht Verwunderung darüber, daß noch nicht einmal Vorarbeiten zur Abstimmung die Runde machen. Biopolitiker der Bundestagsfraktionen wissen nicht, ob Faulheit, Desinteresse oder aber Lobbyismus hinter dem Ausbleiben eines Gesetzentwurfes stecken.
Als mögliche Quelle einer Blockade wird die Versicherungswirtschaft genannt, die ein freiwilliges Moratorium bis 2006 eingegangen ist und vorher kein Interesse an einer gesetzlichen Regelung hat. Doch dies ist nur eine Spekulation. Eine Nachfrage beim Gesundheitsministerium ergibt, daß man "noch in dieser Legislaturperiode" einen Gesetzentwurf vorlegen will, also vor Herbst 2006. Doch schon in der letzten Legislaturperiode hatte es geheißen, der Gesetzentwurf werde noch vor der nächsten Wahl fertig.
Kerngebiete moderner Gesundheitspolitik
Das Gentest-Gesetz ist nicht das einzige Beispiel für Schmidts Untätigkeit in der Biopolitik. Dem Stammzellgesetz zufolge hätte die Bundesregierung bereits Ende 2003 dem Bundestag einen Sachstandsbericht darüber übermitteln müssen, ob sich die Regeln zum Import und zur Erforschung von embryonalen Stammzellen des Menschen bewährt haben. Wer im Gesundheitsministerium nach diesem Bericht fragt, wird zunächst auf den Jahresbericht der am Robert-Koch-Institut angesiedelten Ethik-Kommission zur Stammzellforschung verwiesen. Doch dieser Bericht gibt nur die positive Bewertung des Gesetzes durch die Kommissionsmitglieder wieder, nicht aber die Haltung der Bundesregierung. "Innerhalb der nächsten Wochen", sagt eine Ministeriumssprecherin, werde der überfällige Bericht geliefert.
Die Untätigkeit auf diesem Gebiet scheint zumindest plausibler als beim Gentest-Gesetz. Innerhalb der Koalition bestehen erhebliche Meinungsverschiedenheiten zur Nutzung embryonaler Stammzellen. Die Grünen möchten an einem strengen Embryonenschutz festhalten. Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) dagegen fordert eine radikale Abkehr von den gültigen Regeln. Dazwischen befindet sich Forschungsministerin Bulmahn (SPD), die das Stammzellgesetz in seiner heutigen Form noch über einige Jahre für tragfähig hält - zumindest bis embryonale Stammzellen klinisch angewendet werden könnten. Ulla Schmidt vermeidet eine Festlegung. Gendiagnostik und Stammzellforschung, Kerngebiete moderner Gesundheitspolitik, haben für die zuständige Ministerin offenkundig keine politische Priorität.