25.09.2003 · Eine junge Lehrerin, in deren Familie eine lebensbedrohliche Krankheit aufgetreten war, kann in Hessen nicht Beamtin werden. Ein Gentest könnte Gewißheit bringen, ob auch sie erkranken wird. Darf der Staat sie dazu zwingen?
Von Oliver TolmeinLoyal sollen die Beamten dem Staat verbunden sein, Treue müssen sie zeigen, und gesund haben sie zu sein. Menschen mit chronischen Beeinträchtigungen können zwar Manager und Rechtsanwalt werden, aber nicht Baurätin oder Zollinspektor. Ob dieses "Wir stellen nur die Fitten ein", das Steuergelder sparen helfen soll, mit den Grundrechten zu vereinbaren und politisch wünschenswert ist, erscheint zweifelhaft. Ein konkreter Fall, der sich gerade in Hessen zugetragen hat, wird heute nun den Nationalen Ethikrat in seiner Diskussion über Gentests beschäftigen.
Tragische Protagonistin ist eine junge Lehrerin, der die Schulbehörde die Verbeamtung verweigert. Bei der amtsärztlichen Untersuchung hat der Arzt erfahren, daß in ihrer Familie Menschen an der Huntingtonschen Krankheit erkrankt sind. Die Huntingtonsche Krankheit ist eine meist vom fünfunddreißigsten bis fünfundvierzigsten Lebensjahr an Symptome zeigende, genetisch bedingte Erkrankung des zentralen Nervensystems mit progressivem Verlauf, die durch ungebremste unwillkürliche Bewegungen sowie geistige und vielgestaltige psychische Veränderungen gekennzeichnet ist. Der Amtsarzt stellte in seinem Gutachten fest, daß bei der Lehrerin eine erhöhte Gefahr bestehe, daß auch sie erkranke. Es bestünden "Bedenken gegen eine Verbeamtung", da "eine dauernde Dienstunfähigkeit nicht ausgeschlossen werden kann".
Andere Krankheiten werden toleriert
Nun wird bei kaum einem Menschen eine dauernde Dienstunfähigkeit für die Zukunft ausgeschlossen werden können. Während aber das Risiko, daß Beamte wegen Alkoholismus, depressiver Verstimmung oder aus anderen Gründen später in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden müssen, vom Arbeitgeber Staat übernommen wird, ist er das Risiko, daß eine Lehrerin später an Huntington erkranken wird, nicht bereit zu tragen. Obwohl das amtsärztliche Gutachten feststellte, daß die Pädagogin "aktuell für die beabsichtigte Tätigkeit geeignet ist", lehnte das zuständige Schulamt also die Verbeamtung ab. Nicht jedes Mitglied einer Familie, in der die Huntingtonsche Krankheit aufgetreten ist, ist aber selbst Träger der entscheidenden Veranlagung. Der Staat verweigert hier die Verbeamtung einer aktuell geeigneten Bewerberin also bloß auf den Verdacht hin, daß sie später eine Behinderung entwickeln könnte.
Gentests für viele Krankheiten möglich
Nun gibt es einen Gentest, der zuverlässig aussagt, ob jemand Träger der Anlage ist und deswegen später erkranken wird oder nicht. Würde die junge Lehrerin diesen Test ausführen und ein negatives Ergebnis erhalten, stünde ihrer Verbeamtung nichts mehr im Wege. Mit einem positiven Ergebnis allerdings würde sie nicht nur keinesfalls Beamtin werden können, sie hätte auch die Gewißheit, daß sie irgendwann Huntington bekäme - ein Verlust an Hoffnung, den sie, wie die meisten Angehörigen in Huntington-Familien, nicht erleiden möchte. In der Debatte im Nationalen Ethikrat geht es unter anderem darum, daß die Ausführung solcher prädiktiven Gentests nie erzwungen werden darf. Darf aber dann ausgerechnet der Staat als Arbeitgeber mehr Druck ausüben als manche privaten Unternehmen? Gentests, die Veranlagungen für Krankheiten feststellen, die Dienstunfähigkeit zur Folge haben könnten, gibt es nicht nur für Huntington, sondern auch für Brustkrebs oder bestimmte Formen von Alzheimer.