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Transplantationen Clinch ums Knochenmark

16.04.2007 ·  Ärzte und das zuständige Aufsichtsinstitut kämpfen erbittert um Knochenmark-Transplantationen zur Heilung von Leukämie. Das Institut lehnt Knochenmarkspenden ab, falls sie nicht von Verwandten stammen. Geht es dabei um die Datenlage oder doch eher ums Geld?

Von Joachim Müller-Jung
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Der erbitterte Kampf der Ärzte um die Knochenmark-Transplantation geht in eine neue Runde: Nachdem sich das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bereits in Vorberichten kritisch äußerte, was die Anwendung der Transplantation bei Leukämie und Knochenmarkschwund - der schweren Aplastischen Anämie - angeht, und damit einen Großteil der medizinischen Fachgesellschaften provozierte, haben die aufgebrachten Mediziner am gestrigen Montag im Wiesbadener Presseclub zurückgeschossen und den in wenigen Tagen erscheinenden Schlussbericht zur Aplastischen Anämie vorauseilend ins Visier genommen.

So zogen der Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie, Gerhard Ehninger, und mit ihm ein halbes Dutzend IQWiG-Kritiker gegen ein Papier vom Leder, das außer den ausgewählten Fachleuten noch niemand zu Gesicht bekommen hat. Die unverhohlene Schärfe, mit der die Kritik vorgetragen wurde, läßt für die kommenden Monate weitere heftige Auseinandersetzungen um die Erstattungsfähigkeit der Knochenmark-Transplantation erwarten.

Erfolgsquote fast auf Niveau der Familienspende

Schwere Aplastische Anämie ist ein seltenes, erworbenes Immunleiden. Bestimmte Immunzellen zersetzen sukzessive das eigene blutbildende System. Die Betroffenen - rund 160 Neuerkrankungen, hauptsächlich bei Kindern, zählt man in Deutschland pro Jahr - können auf Dauer kaum überleben, wenn die Standardtherapien nicht greifen. Ist die Knochenmark-Transplantation eines Geschwisters unmöglich oder versagt die Unterdrückung der entgleisten Abwehrzellen, die Immunsuppression, gibt es für die Patienten im Prinzip bisher nur eine Option: Die Transplantation von Knochenmark eines passenden Fremdspenders, der mit Hilfe der mehr als anderthalb Millionen Spender führenden Deutschen Knochenmarkspendedatei (DKMS) meist auch schnell gefunden wird.

Etwa zwei Drittel der so Behandelten werden auf lange Sicht geheilt, eine Erfolgsquote, die dank der verbesserten Auswahl der Spender und pharmakologischer Fortschritte mittlerweile annähernd das Niveau der Familienspende erreicht, wie Claudia Rutt von der DKMS gestern deutlich machte. Weil aber eine Transplantation mit gut 130.000 Euro zu den teuersten Behandlungen überhaupt zählt und die Krankenkassen offenbar einen zu leichtfertigen Umgang der Fachärzte witterten, stellten diese einen „Verbotsantrag“, der schließlich mit dem IQWiG als dem Gutachterinstitut des verantwortlichen Gemeinsamen Bundesausschusses geprüft werden sollte.

„Ignoranz“ gegenüber den Fachärzten

Das IQWiG stellte „keine ausreichende Evidenz“, also keinen nach strengen wissenschaftlichen Kriterien geprüften Nutzen, der Fremdspender-Transplantation fest. Ein Befund, der Fachgesellschaften und Patientengruppen erzürnte: Sie wendeten ein, die geforderte Art kontrollierter, randomisierter Studien sei unmöglich zu erbringen, weil innerhalb von neun Jahren nur 59 Patienten mit Knochenmarkschwund behandelt worden seien. „Es gibt einen breiten Expertenkonsens zugunsten der Transplantation als lebensrettende Maßnahme, und diese A-priori-Evidenz ist auch Evidenz“, sagte der Kinderarzt Thomas Klingebiel von der Gesellschaft für Pädiatrische Hämatologie und Onkologie.

Nach Ansicht von Rutt ist schon der Einwand der Krankenkassen unangebracht, denn bei einer so seltenen Krankheit mit nicht einmal zwei Dutzend Transplantationen pro Jahr werde die Solidargemeinschaft alles in allem mit einem Cent pro Mitglied belastet. Ehninger hält den Schlußbericht wie schon den Vorbericht für unmoralisch. Er sei „voller fachlicher Inkompetenz“ und zeuge von „Ignoranz“ gegenüber den Fachärzten in aller Welt.

Zum erstenmal freilich hat das IQWiG in seinem neuen Fazit einen Passus eingefügt, in dem eine Transplantation als „dennoch gerechtfertigt“ erwähnt wird, „wenn keine immunsuppressive Therapie mehr infrage kommt“. Das Tor für die Erstattungsfähigkeit bleibt also weiter offen, auch wenn es im letzten Satz des Fazits durchaus an die Berufsehre der erfahrenen Transplanteure geht: „Voraussetzung für den Einsatz der Fremdspender-Stammzelltransplantation in derartigen verzweifelten Fällen ist eine angemessene Aufklärung der Patienten über die unsichere Datenlage.“

Quelle: F.A.Z., 17.04.2007, Nr. 89 / Seite 34
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Jahrgang 1964, Redakteur im Feuilleton, zuständig für das Ressort „Natur und Wissenschaft“.

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