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Samenbanken Die Bedürfnisse der Spender sind unwichtig

 ·  Die Debatte um die Anonymität der Samenspende offenbart vor allem eines: Rechtlich überlässt man die Betroffenen sich selbst. Das bestätigt der Essener Reproduktionsmediziner Thomas Katzorke.

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Das jüngste Gerichtsurteil des OLG Hamm zwingt den Essener Reproduktionsmediziner Thomas Katzorke keineswegs dazu, den Namen des Samenspenders der Klägerin Sarah P. preiszugeben, wie manche Schlagzeilen suggerieren. Das Gericht zwingt ihn lediglich dazu, sein Archiv zu durchsuchen. Gibt es keine Unterlagen mehr zu dem Fall, kann auch keine Namenspreisgabe erzwungen werden. Als der Samen gespendet wurde, aus dem die heute 21 Jahre alte Sarah P. gezeugt wurde, betrug die Frist zur Aufbewahrung einschlägiger Daten zehn Jahre. Diese Frist ist erst später, im Jahr 2007, auf 30 Jahre verlängert worden. Der Leiter der größten deutschen Samenbank und einer der größten ihrer Art in Europa hat sich also keines Verstoßes schuldig gemacht, wenn die Akten oder Files bereits vernichtet sind. Am Ende steht vermutlich gerade die Siegerin des Rechtsstreits mit leeren Händen und ohne Spendernamen da.

Wer hier mit Schuldzuweisungen operieren will, sollte am ehesten bei den Juristen anfangen, sind sie doch für das rechtliche Vakuum verantwortlich, in dem sich die Samenspende in Deutschland immer noch bewegt. „Leider wurde wieder einmal die Chance verspielt, die Rechtsunsicherheit zu verringern, in der sich alle befinden, die mit der Samenspende zu tun haben“, bedauert Thomas Katzorke. Er hätte sich eine höchstrichterliche Entscheidung gewünscht. Das wurde blockiert, weil das Gericht den Streitwert so gerade eben unter der Grenze von 20 000 Euro ansetzte. Ab da wäre es möglich gewesen, Rechtsmittel einzulegen. Jetzt bleibt es einer höheren Instanz verwehrt, das Urteil erneut zu bewerten und womöglich den Gesetzgeber - endlich - zu zwingen, sich mit diesem Thema zu befassen. Es gäbe viel zu tun.

Mediator gefordert

“Selbst in einem Fall, in dem der Name des Spenders bekannt ist, ist völlig unklar, wer Art und Ausmaß des Kontaktes mit dem biologischen Vater bestimmen soll“, gibt Katzorke zu bedenken. Wie soll etwa der Vater darauf Einfluss nehmen dürfen? Katzorke hat in wissenschaftlichen Veröffentlichungen hierfür immer wieder einen Mediator gefordert, der den Umgang der Parteien moderiert. „Wir selbst sind für solche Fälle von uns aus an einen Notar herangetreten, der zunächst den Samenspender kontaktiert und ihn beispielsweise über den Wunsch des biologischen Kindes informiert, dass es sich mit ihm treffen möchte“, erläutert der Arzt sein Konzept. Aber auch das stößt an Grenzen: „Wir alle wüssten nicht, was zu tun wäre, wenn der Vater keine Kontakte wünscht, das Kind aber darauf besteht.“ Schon hierin offenbaren sich die Lücken, denn Umfragen unter Samenspendern künden zwar davon, dass der Trend zur Transparenz auf dem Papier gutgeheißen wird. Aber in der Praxis sieht es dennoch oft anders aus. Als beispielsweise in Großbritannien im Jahr 2005 die Anonymität der Samenspende aufgehoben wurde, gingen die Spenderzahlen deutlich zurück. Denkbar wäre eine Analogie zum Adoptionsgesetz, das ein Recht auf Information über die biologischen Eltern gewährt, weitere Ansprüche aber ausschließt.

Was Samenspender wollen, ist kaum untersucht. Eine Umfrage in Deutschland, die Katzorke mit initiiert hat, ergab, dass mehr als ein Drittel der Samenspender den erwachsenen, bisher unbekannten Nachwuchs nicht treffen möchten, 43 Prozent hätten nichts dagegen, der Rest ist unentschieden. Internationale Studien belegen, dass die aktuelle Lebenssituation darüber entscheidet, wie man mit der Samenspende umgeht. 60 Prozent derjenigen Spender, die in heterosexuellen Beziehungen und Familien leben, möchten definitiv anonym bleiben. Unter homosexuellen Spendern oder solchen, die als Mann allein leben, sind 83 Prozent mit der Aufhebung der Anonymität einverstanden. Von diesen wünschen sich fast alle entweder ausgesprochen eine Beziehung zu den aus ihrer Spende hervorgegangenen Kindern, oder doch gelegentliche Kontakte. Unter Familienvätern in heterosexuellen Beziehungen wollen indes allenfalls 14 Prozent ihren Namen enthüllen, und nur bei jedem Fünften bestand der Wunsch nach engeren Kontakten. Da einige Länder homosexuelle Männer von der Samenspende ausschließen, äußern manche Experten die Befürchtung, dass mit Aufhebung der Anonymität nur noch ein eingeschränkter Pool von Spendern zur Verfügung stünde (“Human Reproduction“ Bd. 26, S. 266).

Gleichgeschlechtliche Paare sind besser gestellt

Geradezu paradoxe Verhältnisse schafft in Deutschland das Anfechtungsrecht. „Erwachsene Spenderkinder können die Vaterschaft ihres sozialen Vaters anfechten“, erläutert Katzorke die Situation. Rechtlich ist immer noch nicht geklärt, ob und in welchem Umfang die Kinder dann Rechtspflichten ihres biologischen Spendervaters einklagen können. Trägt jedoch eine der Frauen eines lesbischen Paares ein mittels Spendersamen gezeugtes Kind aus und adoptiert dann die Partnerin dieses Kind, so besteht kein Anfechtungsrecht des Kindes. „Wir haben also die nicht nachvollziehbare Situation, dass gleichgeschlechtliche Paare gegenüber heterosexuellen Paaren besser gestellt sind, was das Anfechtungsrecht angeht. Die Adoptivmutter kann nicht aus ihrer Rolle herausgeklagt werden, der männliche Sozialvater aber schon“, sagt Katzorke. Dementsprechend müssen auch Samenspender beraten werden: Wer für lesbische Paare spendet, trägt letztlich in der Praxis weniger Risiken, später in die Pflicht genommen zu werden, als der, dessen Spermien einem heterosexuellen Paar zu einem Kind verhelfen.

Katzorke blickt auf mehr als 35 Jahre medizinische Erfahrung mit der Samenspende und auf zahlreiche juristische Kapriolen zurück, die nur davon zeugen, wie sehr dieses Gebiet stets vernachlässigt wurde. Bevor über die Frage der Anonymität debattiert wird, wünschen sich nicht nur Mediziner wie Katzorke, dass zunächst Rechtssicherheit in Bezug auf spätere finanzielle und rechtliche Ansprüche der Spenderkinder geschaffen wird. Wenn das der Fall ist, sollte den Eltern - nicht ohne psychologische Beratung und Hilfestellung, wie ebenfalls viele Experten fordern - freigestellt sein, ob sie ihr Kind ins Bild setzen oder nicht. „Wenn mich die Eltern fragen, was besser ist - aufklären oder nicht -, sage ich ihnen, dass ich es nicht weiß“, gibt der Arzt freimütig zu. Tatsächlich ist auch diese Frage eigentlich nicht wirklich wissenschaftlich beantwortet.

Immer mehr Paare klären die Kinder auf

Zwar geht international eindeutig die Tendenz dahin, dass immer mehr Paare ihre Kinder über ihre biologische Herkunft aufklären. Ob das aber besser ist, bleibt offen, denn es geht den Kindern, die es wissen, nicht besser als jenen, die es nicht wissen. Das ergab zumindest eine Vergleichsstudie mit lesbischen Paaren. Generell werden Kinder von homosexuellen Paaren und Alleinerziehenden früher und öfter über die Samenspende aufgeklärt als jene aus heterosexuellen Beziehungen. Letztere sind eher verwirrt, wenn sie davon erfahren (“Human Reproduction“, Bd. 26, S. 630 und S. 2415). Die meisten männlichen Spenderkinder wollen nicht selbst Samenspender werden. Einig sind sich Experten eigentlich nur darüber, dass möglichst früh aufgeklärt werden sollte, wenn man aufklären will. Die Pubertät ist dafür, wie für so vieles, ein schlechter Zeitpunkt.

Katzorke warnt zuletzt vor überzogenen Erwartungen der Spenderkinder: „Für manche hat der biologische Vater regelrechte Heilandsfunktion, sie hoffen auf einen Brad Pitt, und dann hat er schütteres Haar und ist ein alter Mann.“ Es geht am Ende doch um mehr als nur um Namen, es geht um Identitäten und wie man sie konstruiert. Offenbar ist das Bedürfnis junger Frauen danach deutlich größer als das der Männer: „Sämtliche Anfragen nach dem Namen der Spender wurden bei mir von Frauen gestellt“, sagt Katzorke. Insgesamt ist es jedoch immer noch eine kleine Minderheit. In den mehr als drei Jahrzehnten seit Bestehen der Essener Klinik wurde dort rund 10 000 Mal ein Spenderkind gezeugt - das ist ein Zehntel der insgesamt 100 000 Spenderkinder, die in ganz Deutschland zur Welt kamen. Alles in allem gab es etwa vierzig bis fünfzig Anfragen nach Spendernamen an die Essener Klinik. Davon hat nur eine bisher zu einer Klage geführt.

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