Home
http://www.faz.net/-gx3-770wp
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Samenbanken Die Bedürfnisse der Spender sind unwichtig

 ·  Die Debatte um die Anonymität der Samenspende offenbart vor allem eines: Rechtlich überlässt man die Betroffenen sich selbst. Das bestätigt der Essener Reproduktionsmediziner Thomas Katzorke.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (15)

Richtlinien für Lesermeinungen

Die FAZ.NET-Redaktion bietet allen registrierten und eingeloggten Nutzern die Möglichkeit, sich mit den aktuellen Beiträgen auf FAZ.NET konstruktiv und kritisch auseinanderzusetzen und eigene Leser-Kommentare zu veröffentlichen. Für jede Meinungsäußerung stehen 1000 Zeichen zur Verfügung. Voraussetzung für eine Veröffentlichung ist, dass die Verfasser und Verfasserinnen ihren wirklichen Namen nennen, d.h. in ihrer FAZ.NET-Registrierung den korrekten Vor- und Nachnamen eingetragen haben. Im Falle der Veröffentlichung des Leser-Kommentars weisen wir am Beitrag sowohl den Klarnamen als auch den Nickname des Lesers aus. Unter Pseudonym oder anonym verfasste Texte können nicht berücksichtigt werden.

Veröffentlicht werden nur Beiträge, die auf den jeweiligen Artikel und sein Thema seriös und sachbezogen eingehen. Links- und rechtsradikale, pornographische, rassistische, beleidigende, verleumderische sowie ruf- und geschäftsschädigende Inhalte können nicht berücksichtigt werden, ebenso wenig sachlich falsche oder in angemessener Zeit nicht nachprüfbare Behauptungen. Links sind in den Leser-Kommentaren von FAZ.NET nicht gestattet. Die Redaktion behält sich vor Leser-Kommentare zu kürzen oder zu modifizieren. Jeder verfasste Beitrag wird von der Redaktion geprüft und schnellstmöglich veröffentlicht, sofern er diesen Richtlinien für FAZ.NET-Lesermeinungen nicht zuwiderläuft. Nutzern, die wiederholt versuchen, den Richtlinien nicht entsprechende Beiträge zu veröffentlichen, kann die Registrierung entzogen werden.

Für veröffentlichte Meinungsbeiträge gewähren Sie uns das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte und nicht ausschließliche Recht, diese Aussagen ganz oder teilweise zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen und darzustellen, Dritten einfache Nutzungsrechte an diesen Aussagen einzuräumen sowie die Aussagen in andere Werke und/oder Medien zu übernehmen.

Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass der gesamte Auftritt von FAZ.NET von verschiedenen Suchmaschinen intensiv ausgewertet wird und die Inhalte dort auch gelistet werden. Das schließt die Leser-Kommentare automatisch ein, so dass diese auch über FAZ.NET hinaus im Internet jederzeit recherchierbar sind.

Schließen

Lesermeinungssuche (gesamt):
Sortieren nach
Thomas Brentana

Hilft alles nicht

was wir in Deutschland wohl zur Herstellung der Gleichberechtigung brauchen ist eine Samenklappe (Ironie aus).
Ansonsten gilt, wie bereits von einem Mitforisten erwähnt, ein Ehrenwort dem Spender gegenüber vor Gericht höherwertig als geltendes Recht. Problem daher gelöst.

Empfehlen
Ronald Schlimm
Ronald Schlimm (ronslim) - 24.02.2013 16:45 Uhr

Spendenskandal

Bei einer anderen Spende war man offensichtlich nicht so dahinterher den Spender benenne zu können: In der Spendenaffäre KOHL. Ach, da ging's ja nicht um Samen, nur um Geld.

Empfehlen
Ronald Schlimm
Ronald Schlimm (ronslim) - 24.02.2013 16:20 Uhr

Samenpool

Warum gibt man die gespendeten Samen nicht in einen Pool von 50-100 Spendern mit ähnlichen phänotypischen Merkmalen wie Haarfarbe, Augenfarbe, Körpergröße etc. aus der die Emfängerein wählen kann aber eine nachträgliche Identifikation praktisch nicht mehr möglich ist? In anderen Ländern wird sowas doch auch gemacht.

Empfehlen
Walther Schmidt

Juristen verantwortlich?

Die Juristen machen nicht die Gesetze. Gesetze werden von der Politik gemacht. Und die Politik ist Abbild der Gesellschaft. Auch wenn einzelne Personen eine Meinung zu den jeweiligen Sachverhalten haben, heißt dies noch lange nicht, dass ein Thema geklärt ist.

Empfehlen
Martin  Bühler

Schlecht recherchiert

Zunächst muss klar gesagt werden, das Prof.Kazorke ja kein Vorwurf gemacht werden kann aus medizinischer Sicht, er hat dem Wunsch der Mutter von Sarah P. entsprochen.
Alle anderen Details gleichen eher einem Theater Stück.
Wie werden denn Daten überhaupt aufbewahrt von Spendern und Patienten? Frei nach dem Motto:" ja wo liegen denn die Daten" ?? Am Kamin oder im Altpapier ?

Das Urteil ist ja auch keine sensationelle Neuheit, seit 1989 ist klar, das Wohl des Kindes steht an an erster Stelle.Das finde ich auch total in Ordnung.Kinder haben ein Anrecht darauf, zu Wissen,von wem Sie abstammen.

Samenbanken unterrichten seid langem ihre Spender darüber, das die Daten an die Spenderkinder herausgegeben werden können.Ein Mann sollte sich schon bewusst sein, was er tut.Der Reproduktionsmedizin ist die unsichere Gesetzeslage seid 20 Jahren bekannt.Eine Intention gab es natürlich nicht von der Lobby der Mediziner.Die Mediziner haben sich finanziell schön die Tasche gefüllt und verdammt gut verd

Empfehlen
klaus keller
klaus keller (klkeller) - 23.02.2013 19:05 Uhr

ggf ist der Arzt der Vater. Reproduktionsmedizin ist sicher auch ein gutes Geschäft.

Man ist verantwortlich für das was man tut ggf auch für das was man nicht tut.
Wenn der Arzt die Unterlagen verschlampt hat sollte er Schadenerstz leisten.
ggf ein Schmerzensgeld in Form einer lebenslangen Rente an die Kinder.
Die Eltern sollten auch nicht dazu verleitet werden unverantwortlich zu handeln.

PS Man sollte ins Gesetz schreiben das die Eltern vorher einen verpflichtenden Termin beim Jugendamt haben,´hier sollte dann auch über die Möglichkeit einer Adoption gesprochen werden.

Empfehlen
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 23.02.2013 22:17 Uhr
Frank Hofmann

Lesen bildet.

Wenn Sie den Artikel gelesen hätten wüßten Sie, daß der betreffende Arzt seiner Rechtspflicht zur Aufbewahrung der Unterlagen nachgekommen ist. Damals galten halt nur 10 Jahre. Von "Verschlampen" also keine Rede!

Und warum der Arzt Schadenersatz leisten oder gar "Schmerzensgeld" zahlen soll, erschließt sich mir hier nicht. Im Gegensatz zu Ihnen kenne ich zwei kinderlose Paare, die bereits mehrere tausend Euro vergeblich in Kinderwunsch-Behandlungen gesteckt haben. Ihr Einwand mit der Adoption ist nachgerade lächerlich- man muß schon sehr unbedarft in Fragen der Adoptionsmöglichkeiten in Deitschland sein, um so etwas zu schreiben, wie Sie.

Meine Forderung an die Politik: eine klare gesetzliche Regelung der Samenspende inklusive aller damit zusammenhängenden Fragen unter strikter Berücksichtigung der Kindesinteressen! Dann hat jeder Spender und Arzt Rechtssicherheit und kann sich frei entscheiden.

Empfehlen
Hans-Eberhard Fischer

Ohne Genaueres zu wissen, schätze ich mal ...

... es gibt in Deutschland ein Vielfaches an sogenannten "Kuckuckskindern", wie ist das denn mit deren Rechten ???

Empfehlen
Daniel Mietke

"Die Bedürfnisse der Spender sind unwichtig"

Na super, daß auch die FAZ mal so einen ARtikel bringt. Hätte ich nach den letzten "Feministischen Wochen" hier gar nicht mehr vermutet.
Vorab: Ich bin kein Spender und würde dies auch nicht tun.
Aber ich frage mich die ganze Zeit nach diesem Urteil, welche Auswirkungen dieses Urteil eigentlich auf das Vertragsrecht hat. So ganz praktisch. Kann dieses Urteil generell auch dazu genutzt werden, geschlossene, zum Vertragszeitpunkt legale Verträge, rückwirkend für "Null und nichtig" zu erklären. Stehe ich dann demnächst als Autodieb da?

MfG
FT

Empfehlen
Antworten (6) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 26.02.2013 14:26 Uhr
Marie Kelkmann
Marie Kelkmann (MKelk) - 26.02.2013 14:26 Uhr

@Herr Carretto di Savona e di Grana

Anonymer Beischlaf und somit Zeugung ist nach wie vor erlaubt. Ohne allgemeine Gendatenbank ist ein Abtauchen in die Anonymität auch für Männer möglich. Sogar die private Samenspende ist anonym möglich - ob dies auch ratsam ist im Sinne aller Beteiligten ist eine ganz andere Sache.

Empfehlen
Closed via SSO

Verträge

Verträge von Männern gelten nicht, das ist bekannt im "Kaft der Geschlechter".
Dafür gibt es aber wenigstens Babyklappen und anonyme Geburt für Frauen, warum soll man Frauen für ihre Taten zur Verantwortung ziehen, das macht man doch schon bei Männern.
Sie sehen Herr Sturm, solange man(n) seine Unterhaltsverpflichtungen nicht an eine Babyklappe übergeben kann, gibt es keine Gleichberechtigung. Warum kann Frau sich von allen Verpflichtungen ungestraft verabschieden, nicht aber der Mann?

Empfehlen
Andreas Sturm

Natürlich,

galt das Recht auch schon damals und von Bekannten die derartiges selbst überlegt hatten, weiß ich, dass man entsprechend informiert über diese Tatsache auch damals ausreichend Bescheid wusste. Die Verträge sind halt in diesem Punkt dann ganz einfach anfechtbar und ungültig. Wenn man derartige Verträge unterschreibt, sollte man sich auch klar darüber sein, dass ein Gericht gewisse Teile ganz einfach kassieren wird, wenn es darauf ankommt. Dazu kommt, dass in dem Beschluss um den es hier geht eine Rechte Abwägung stattgefunden hat. Das Persönlichkeitsrecht der Tochter, gegenüber dem Recht des Vaters auf Annonymität.

@ Herr ...Grana
Das ändert nichts daran, dass der Vertrag die dritte Person in ihren Rechten einschränkt. Genau so, wie ein Ehepaar auch nicht das Recht der zukünftigen Kinder auf Unterhalt per Ehevertrag ausschließen kann.

Empfehlen
Closed via SSO

zum Zeitpunkt des Vertrages...

gibt es keine dritte Person. Ohne den Vertrag gibt es keine dritte Person.
Aber es ist wie bei allen Dingen in diesem Land.
Mann hat keine Rechte.

Empfehlen
Daniel Mietke

@Hr. Sturm Re: Sie machen es sich zu einfache

"Man kann in Deutschland keinen Vertrag zu Ungunsten eines Dritten unterschreiben. Und man kann auch keine Verträge schließen, welche grundlegende Rechte beschneiden."

Und dieses bekannte Prinzip galt vor 20 Jahren noch nicht? Oder galt es schon? (Ich weiß es nicht.)
Und man schafft diese "Ungerechtigkeit " ab, indem man sie durch eine andere "Ungerechtigkeit" ersetzt?
Das verstehe ich nicht. Aber ich bin auch juristischer Laie.

MfG
FT

Empfehlen
Weitere Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen
Andreas Sturm

Sie machen es sich zu einfache

Man kann in Deutschland keinen Vertrag zu Ungunsten eines Dritten unterschreiben. Und man kann auch keine Verträge schließen, welche grundlegende Rechte beschneiden.

In solchen Fällen kommt beides zusammen. Die Mutter unterschreibt einen Vertrag, welcher der Tochter das Recht nimmt auf Kenntnis nach der leiblichen Herkunft. Das ist juristisch relativ eindeutig und auch schon vorher so gewesen.

Ich sehe hier offengestanden auch keinen leichten Weg anonyme Samenspenden gesetzlich vollständig zu ermögliche. Denn es bleibt dabei, die Mutter nimmt der Tochter ein grundlegendes Recht ohne deren Zustimmung.

Empfehlen
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel