23.02.2013 · Die Debatte um die Anonymität der Samenspende offenbart vor allem eines: Rechtlich überlässt man die Betroffenen sich selbst. Das bestätigt der Essener Reproduktionsmediziner Thomas Katzorke.
Von Martina Lenzen-SchulteRichtlinien für Lesermeinungen
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was wir in Deutschland wohl zur Herstellung der Gleichberechtigung
brauchen ist eine Samenklappe (Ironie aus).
Ansonsten gilt, wie bereits von einem Mitforisten erwähnt, ein
Ehrenwort dem Spender gegenüber vor Gericht höherwertig als
geltendes Recht. Problem daher gelöst.
Bei einer anderen Spende war man offensichtlich nicht so dahinterher den Spender benenne zu können: In der Spendenaffäre KOHL. Ach, da ging's ja nicht um Samen, nur um Geld.
Warum gibt man die gespendeten Samen nicht in einen Pool von 50-100 Spendern mit ähnlichen phänotypischen Merkmalen wie Haarfarbe, Augenfarbe, Körpergröße etc. aus der die Emfängerein wählen kann aber eine nachträgliche Identifikation praktisch nicht mehr möglich ist? In anderen Ländern wird sowas doch auch gemacht.
Die Juristen machen nicht die Gesetze. Gesetze werden von der Politik gemacht. Und die Politik ist Abbild der Gesellschaft. Auch wenn einzelne Personen eine Meinung zu den jeweiligen Sachverhalten haben, heißt dies noch lange nicht, dass ein Thema geklärt ist.
Zunächst muss klar gesagt werden, das Prof.Kazorke ja kein Vorwurf
gemacht werden kann aus medizinischer Sicht, er hat dem Wunsch der
Mutter von Sarah P. entsprochen.
Alle anderen Details gleichen eher einem Theater Stück.
Wie werden denn Daten überhaupt aufbewahrt von Spendern und
Patienten? Frei nach dem Motto:" ja wo liegen denn die Daten"
?? Am Kamin oder im Altpapier ?
Das Urteil ist ja auch keine sensationelle Neuheit, seit 1989 ist klar,
das Wohl des Kindes steht an an erster Stelle.Das finde ich auch total
in Ordnung.Kinder haben ein Anrecht darauf, zu Wissen,von wem Sie abstammen.
Samenbanken unterrichten seid langem ihre Spender darüber, das die
Daten an die Spenderkinder herausgegeben werden können.Ein Mann
sollte sich schon bewusst sein, was er tut.Der Reproduktionsmedizin ist
die unsichere Gesetzeslage seid 20 Jahren bekannt.Eine Intention gab es
natürlich nicht von der Lobby der Mediziner.Die Mediziner haben
sich finanziell schön die Tasche gefüllt und verdammt gut verd
ggf ist der Arzt der Vater. Reproduktionsmedizin ist sicher auch ein gutes Geschäft.
Man ist verantwortlich für das was man tut ggf auch für das
was man nicht tut.
Wenn der Arzt die Unterlagen verschlampt hat sollte er Schadenerstz leisten.
ggf ein Schmerzensgeld in Form einer lebenslangen Rente an die Kinder.
Die Eltern sollten auch nicht dazu verleitet werden unverantwortlich zu handeln.
PS Man sollte ins Gesetz schreiben das die Eltern vorher einen
verpflichtenden Termin beim Jugendamt haben,´hier sollte dann auch
über die Möglichkeit einer Adoption gesprochen werden.
Lesen bildet.
Wenn Sie den Artikel gelesen hätten wüßten Sie,
daß der betreffende Arzt seiner Rechtspflicht zur Aufbewahrung der
Unterlagen nachgekommen ist. Damals galten halt nur 10 Jahre. Von
"Verschlampen" also keine Rede!
Und warum der Arzt Schadenersatz leisten oder gar
"Schmerzensgeld" zahlen soll, erschließt sich mir hier
nicht. Im Gegensatz zu Ihnen kenne ich zwei kinderlose Paare, die
bereits mehrere tausend Euro vergeblich in Kinderwunsch-Behandlungen
gesteckt haben. Ihr Einwand mit der Adoption ist nachgerade
lächerlich- man muß schon sehr unbedarft in Fragen der
Adoptionsmöglichkeiten in Deitschland sein, um so etwas zu
schreiben, wie Sie.
Meine Forderung an die Politik: eine klare gesetzliche Regelung der
Samenspende inklusive aller damit zusammenhängenden Fragen unter
strikter Berücksichtigung der Kindesinteressen! Dann hat jeder
Spender und Arzt Rechtssicherheit und kann sich frei entscheiden.
Ohne Genaueres zu wissen, schätze ich mal ...
... es gibt in Deutschland ein Vielfaches an sogenannten "Kuckuckskindern", wie ist das denn mit deren Rechten ???
"Die Bedürfnisse der Spender sind unwichtig"
Na super, daß auch die FAZ mal so einen ARtikel bringt. Hätte
ich nach den letzten "Feministischen Wochen" hier gar nicht
mehr vermutet.
Vorab: Ich bin kein Spender und würde dies auch nicht tun.
Aber ich frage mich die ganze Zeit nach diesem Urteil, welche
Auswirkungen dieses Urteil eigentlich auf das Vertragsrecht hat. So ganz
praktisch. Kann dieses Urteil generell auch dazu genutzt werden,
geschlossene, zum Vertragszeitpunkt legale Verträge,
rückwirkend für "Null und nichtig" zu erklären.
Stehe ich dann demnächst als Autodieb da?
MfG
FT
@Herr Carretto di Savona e di Grana
Anonymer Beischlaf und somit Zeugung ist nach wie vor erlaubt. Ohne allgemeine Gendatenbank ist ein Abtauchen in die Anonymität auch für Männer möglich. Sogar die private Samenspende ist anonym möglich - ob dies auch ratsam ist im Sinne aller Beteiligten ist eine ganz andere Sache.
Verträge
Verträge von Männern gelten nicht, das ist bekannt im
"Kaft der Geschlechter".
Dafür gibt es aber wenigstens Babyklappen und anonyme Geburt
für Frauen, warum soll man Frauen für ihre Taten zur
Verantwortung ziehen, das macht man doch schon bei Männern.
Sie sehen Herr Sturm, solange man(n) seine Unterhaltsverpflichtungen
nicht an eine Babyklappe übergeben kann, gibt es keine
Gleichberechtigung. Warum kann Frau sich von allen Verpflichtungen
ungestraft verabschieden, nicht aber der Mann?
Natürlich,
galt das Recht auch schon damals und von Bekannten die derartiges selbst
überlegt hatten, weiß ich, dass man entsprechend informiert
über diese Tatsache auch damals ausreichend Bescheid wusste. Die
Verträge sind halt in diesem Punkt dann ganz einfach anfechtbar und
ungültig. Wenn man derartige Verträge unterschreibt, sollte
man sich auch klar darüber sein, dass ein Gericht gewisse Teile
ganz einfach kassieren wird, wenn es darauf ankommt. Dazu kommt, dass in
dem Beschluss um den es hier geht eine Rechte Abwägung
stattgefunden hat. Das Persönlichkeitsrecht der Tochter,
gegenüber dem Recht des Vaters auf Annonymität.
@ Herr ...Grana
Das ändert nichts daran, dass der Vertrag die dritte Person in
ihren Rechten einschränkt. Genau so, wie ein Ehepaar auch nicht das
Recht der zukünftigen Kinder auf Unterhalt per Ehevertrag
ausschließen kann.
zum Zeitpunkt des Vertrages...
gibt es keine dritte Person. Ohne den Vertrag gibt es keine dritte Person.
Aber es ist wie bei allen Dingen in diesem Land.
Mann hat keine Rechte.
@Hr. Sturm Re: Sie machen es sich zu einfache
"Man kann in Deutschland keinen Vertrag zu Ungunsten eines Dritten
unterschreiben. Und man kann auch keine Verträge schließen,
welche grundlegende Rechte beschneiden."
Und dieses bekannte Prinzip galt vor 20 Jahren noch nicht? Oder galt es
schon? (Ich weiß es nicht.)
Und man schafft diese "Ungerechtigkeit " ab, indem man sie
durch eine andere "Ungerechtigkeit" ersetzt?
Das verstehe ich nicht. Aber ich bin auch juristischer Laie.
MfG
FT
Sie machen es sich zu einfache
Man kann in Deutschland keinen Vertrag zu Ungunsten eines Dritten
unterschreiben. Und man kann auch keine Verträge schließen,
welche grundlegende Rechte beschneiden.
In solchen Fällen kommt beides zusammen. Die Mutter unterschreibt
einen Vertrag, welcher der Tochter das Recht nimmt auf Kenntnis nach der
leiblichen Herkunft. Das ist juristisch relativ eindeutig und auch schon
vorher so gewesen.
Ich sehe hier offengestanden auch keinen leichten Weg anonyme
Samenspenden gesetzlich vollständig zu ermögliche. Denn es
bleibt dabei, die Mutter nimmt der Tochter ein grundlegendes Recht ohne
deren Zustimmung.