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Preistreiber oder Taktik? Krebsmittel auf Abruf

 ·  Ein Mittel gegen Blutkrebs wird vom Markt genommen und dürfte bald als - teureres - Mittel gegen das Nervenleiden MS für Millionenumsätze sorgen. Ein Skandal?

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lu fauk
lu fauk (Fauck) - 26.11.2012 10:58 Uhr

Hier wie öfter - und dem wäre leicht zu begegnen

1. Die Zulassung eines Medikament kann nicht vom Hersteller zurückgenommen werden. Nimmt er ein Medikament vom Markt, sollten Generikahersteller das Medikament produzieren dürfen. Wer seine geschützten Rechte zu Lasten der Patienten nicht ausübt, soll andere davon nicht ausschließen dürfen.

2. Den Umfang der Zulassung bestimmt allein die Behörde. Wenn ein Medikament sich für andere Krankheiten als wirksam erweist, kann es die Zulassung - auch ohne Antrag und gegen den Willen des Herstellers - erweitern. Die Zulassung dient ausschließlich den Interessen der Patienten, die vor gefährlichen Substanzen geschützt werden sollen, nicht den Interessen der Hersteller. Ärzte können ohnehin Medikamente auch außerhalb ihrer Zulassung einsetzen.
3. Zulassungsstudien für weitere Anwendungen können öffentl. auch gg. den Herstellerwillen beauftragt werden.

4. Nicht oder unwesentlich veränderte Medikamente werden nicht höhrer vergütet.

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Mark Möschl
Mark Möschl (Cimpoler) - 26.11.2012 10:27 Uhr

Medikamentendeckelung

Es wird Zeit einen Deckel für Medikamenten preise einzurichten, der sich an den Herstellungskosten orientiert (und daran wieviel Geld für die Erforschung ausgegeben werden musste)
Man muss den Pharmariesen einen Deckel aufsetzen ! Niemand sollte mehr als 10000% Gewinn machen dürfen, irgendwo sollte Schluss sein.

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Peter Haeckmann

Patentschutz nur noch 3 Jahre

In drei Jahren fällt der Preis.

Campath is protected by U.S. Patent Nos. 5,846,534 and 6,569,430, which are licensed from British Technology General and expire on December 8, 2015, and international counterparts.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 23.11.2012 21:38 Uhr
Kurt Michler

Dann, Herr Haeckmann

...müsste man der Firma Genzyme eher dankbar sein, dass sie die Studien für die neue Indikation finanziert hat. Denn sie muss ja alle Kosten in 3 Jahren wieder einnehmen. Generikafirmen hätten das bestimmt nicht getan. Da gibt es mir zu denken, wenn die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft Genzyme noch beschimpft. Aber es geht den Medizinern wohl weniger um Etik als ums Geld. Wenn sie das neue Mittel in einer nicht (mehr) zugelassenen Indikation verordnen, tragen die Ärzte das Nebenwirkungsrisiko selbst und müssen es auch versichern...

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Frank Rehmsmeier
Frank Rehmsmeier (MQB11) - 22.11.2012 19:03 Uhr

Nicht das erste Mal...

Ich erinnere mich als ehemals Betroffener noch gut an den Fall "Ribavirin"
Das Mittel wurde viele Jahre lang frei verkäuflich für ca. 50Euro/100Stk. gehandelt.
Dann wurde in einer Studie erkannt, das es ein probates Mittel gegen Hepatitis C ist. Promt wurde der freie Verkauf gestoppt, eine Zulassung zur Hepatitis-Therapie beantragt, und siehe da: Es gabt die Pillen nur noch auf Rezept, ca. 1200 Euro/100Stk.

Noch Fragen??

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 23.11.2012 11:23 Uhr
Marvin Parsons
Marvin Parsons (mapar) - 23.11.2012 11:23 Uhr

Sie müssen sich täuschen

Ribavirin war schon immer rezeptpflichtig und noch nie frei verkäuflich.

Falls sie es zur Herpes-Therapie bekommen haben, da ist es längst nicht mehr das Mittel der Wahl (es gibt wirksamerer und billigere Medikamente).

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Peter Haeckmann

Verständnisfrage - ich weiss es wirklich nicht...

Inwiefern spielt der Verwendungszweck ein- und derselben Substanz eine Rolle für den erzielbaren Preis? Wie findet überhaupt die Preisbildung bei einer patentgeschützten Substanz statt? Hier liegt doch ein 100%iges Monopol des Herstellers vor. Insofern kann er doch eh verlangen, was gezahlt wird. Unabhängig davon, welche Krankheit die Leute plagt, die es kaufen.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 23.11.2012 01:24 Uhr
Kurt Michler

DESHALB, Herr Haeckmann

Dies Preisbildung bei neuen Arzneimitteln orientiert sich am bisherigen "Goldstandard", d.h. danach was die Tagesdosis beim bisher üblichen Standard-Arzneimittel kostet. Da der "Goldstandard" in unterschiedlichen Ländern unterschiedlich sein kann, ist es auch verständlich, dass für das neue Arzneimittel die Preise nicht in allen Ländern gleich sind.
Wenn das neue Arzneimittel deutliche Vorteile gegenüber dem bisherigen Goldstanard hat, kann auch ein höherer Preis verlangt werden.
Diese Art der Preisfindung führt manchmal zu merkwürdigen Situationen. Der Wirkstoff Ramipril z.B. wird bei 2 verschiedenen Erkrankungen eingesetzt, einmal zu 2,5 mg pro Tag, das andere Mal zu 5 mg pro Tag. Da die Goldstandards aber unterschiedlich waren und unterschiedlich kosten, haben Ramipril Tbl. zu 2,5 mg denselben Preis wie Tbl. zu 5 mg.
Der Hersteller ist aber nicht frei in der Preisgestaltung; entscheidend für ihn ist, welchen Preis die gesetzl. Krankenkassen erstatten, denn dort liegt der Hauptumsatz

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