20.11.2012 · Ein Mittel gegen Blutkrebs wird vom Markt genommen und dürfte bald als - teureres - Mittel gegen das Nervenleiden MS für Millionenumsätze sorgen. Ein Skandal?
Von Martina Lenzen-SchulteRichtlinien für Lesermeinungen
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Hier wie öfter - und dem wäre leicht zu begegnen
1. Die Zulassung eines Medikament kann nicht vom Hersteller
zurückgenommen werden. Nimmt er ein Medikament vom Markt, sollten
Generikahersteller das Medikament produzieren dürfen. Wer seine
geschützten Rechte zu Lasten der Patienten nicht ausübt, soll
andere davon nicht ausschließen dürfen.
2. Den Umfang der Zulassung bestimmt allein die Behörde. Wenn ein
Medikament sich für andere Krankheiten als wirksam erweist, kann es
die Zulassung - auch ohne Antrag und gegen den Willen des Herstellers -
erweitern. Die Zulassung dient ausschließlich den Interessen der
Patienten, die vor gefährlichen Substanzen geschützt werden
sollen, nicht den Interessen der Hersteller. Ärzte können
ohnehin Medikamente auch außerhalb ihrer Zulassung einsetzen.
3. Zulassungsstudien für weitere Anwendungen können
öffentl. auch gg. den Herstellerwillen beauftragt werden.
4. Nicht oder unwesentlich veränderte Medikamente werden nicht
höhrer vergütet.
Es wird Zeit einen Deckel für Medikamenten preise einzurichten, der
sich an den Herstellungskosten orientiert (und daran wieviel Geld
für die Erforschung ausgegeben werden musste)
Man muss den Pharmariesen einen Deckel aufsetzen ! Niemand sollte mehr
als 10000% Gewinn machen dürfen, irgendwo sollte Schluss sein.
In drei Jahren fällt der Preis.
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are licensed from British Technology General and expire on December 8,
2015, and international counterparts.
Dann, Herr Haeckmann
...müsste man der Firma Genzyme eher dankbar sein, dass sie die Studien für die neue Indikation finanziert hat. Denn sie muss ja alle Kosten in 3 Jahren wieder einnehmen. Generikafirmen hätten das bestimmt nicht getan. Da gibt es mir zu denken, wenn die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft Genzyme noch beschimpft. Aber es geht den Medizinern wohl weniger um Etik als ums Geld. Wenn sie das neue Mittel in einer nicht (mehr) zugelassenen Indikation verordnen, tragen die Ärzte das Nebenwirkungsrisiko selbst und müssen es auch versichern...
Ich erinnere mich als ehemals Betroffener noch gut an den Fall "Ribavirin"
Das Mittel wurde viele Jahre lang frei verkäuflich für ca.
50Euro/100Stk. gehandelt.
Dann wurde in einer Studie erkannt, das es ein probates Mittel gegen
Hepatitis C ist. Promt wurde der freie Verkauf gestoppt, eine Zulassung
zur Hepatitis-Therapie beantragt, und siehe da: Es gabt die Pillen nur
noch auf Rezept, ca. 1200 Euro/100Stk.
Noch Fragen??
Sie müssen sich täuschen
Ribavirin war schon immer rezeptpflichtig und noch nie frei verkäuflich.
Falls sie es zur Herpes-Therapie bekommen haben, da ist es längst
nicht mehr das Mittel der Wahl (es gibt wirksamerer und billigere Medikamente).
Verständnisfrage - ich weiss es wirklich nicht...
Inwiefern spielt der Verwendungszweck ein- und derselben Substanz eine Rolle für den erzielbaren Preis? Wie findet überhaupt die Preisbildung bei einer patentgeschützten Substanz statt? Hier liegt doch ein 100%iges Monopol des Herstellers vor. Insofern kann er doch eh verlangen, was gezahlt wird. Unabhängig davon, welche Krankheit die Leute plagt, die es kaufen.
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 23.11.2012 01:24 UhrDESHALB, Herr Haeckmann
Dies Preisbildung bei neuen Arzneimitteln orientiert sich am bisherigen
"Goldstandard", d.h. danach was die Tagesdosis beim bisher
üblichen Standard-Arzneimittel kostet. Da der
"Goldstandard" in unterschiedlichen Ländern
unterschiedlich sein kann, ist es auch verständlich, dass für
das neue Arzneimittel die Preise nicht in allen Ländern gleich sind.
Wenn das neue Arzneimittel deutliche Vorteile gegenüber dem
bisherigen Goldstanard hat, kann auch ein höherer Preis verlangt werden.
Diese Art der Preisfindung führt manchmal zu merkwürdigen
Situationen. Der Wirkstoff Ramipril z.B. wird bei 2 verschiedenen
Erkrankungen eingesetzt, einmal zu 2,5 mg pro Tag, das andere Mal zu 5
mg pro Tag. Da die Goldstandards aber unterschiedlich waren und
unterschiedlich kosten, haben Ramipril Tbl. zu 2,5 mg denselben Preis
wie Tbl. zu 5 mg.
Der Hersteller ist aber nicht frei in der Preisgestaltung; entscheidend
für ihn ist, welchen Preis die gesetzl. Krankenkassen erstatten,
denn dort liegt der Hauptumsatz