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Palliativmedizin Unerfüllter letzter Wunsch

03.04.2009 ·  Der Wunsch todkranker Menschen, in vertrauter Umgebung und nicht im Krankenhaus zu sterben, müsste nicht so oft enttäuscht werden. Eine öffentlich Petition an den Deutschen Bundestag fordert dazu die Inpflichtnahme der Krankenkassen.

Von Reinhard Wandtner
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In vertrauter Umgebung sterben zu können ist für die meisten todkranken Menschen der größte Wunsch. Er erfüllt sich aber selten. Für 70 bis 80 Prozent wird das Krankenhaus zum Sterbehaus. Diese Zahlen wurden auf dem Deutschen Schmerz- und Palliativtag genannt, der in der vergangenen Woche in Frankfurt am Main stattgefunden hat.

Auch die Hoffnung schwer kranker Patienten, in den letzten Wochen oder Tagen ihres Lebens bestmöglich versorgt zu werden und wenigstens nicht furchtbar leiden zu müssen, wird allzu oft enttäuscht. Das Verlangen nach aktiver Sterbehilfe zeugt davon. Dabei könnten Schmerzen und andere Beschwerden auch zuhause meist so weit gelindert werden, dass das Leben friedlich statt in Qualen endet. Netzwerke für "Spezialisierte ambulante Palliativversorgung" leisten hierbei Vorbildliches. Ihre Arbeit wird aber offenbar von etlichen Krankenkassen eher gering geschätzt.

Karge Vergütungen

In Frankfurt wurde über karge Vergütungen berichtet. Matthias Thöns vom Palliativnetz Bochum sprach von einmalig 700 Euro pro Patient. Seien mehr als 400 sterbenskranke Menschen zu versorgen, sinke der Grundbetrag sogar auf 200 Euro. Dass für einen Hausbesuch nochmals 40 Euro dazukommen, dürfte kaum geeignet sein, die Kosten zu decken. Schließlich erfordert es einen beträchtlichen Aufwand, dem Wunsch nach einem würdevollen Sterben in häuslicher Umgebung zu entsprechen. Zur medizinischen, pflegerischen und psychosozialen Versorgung kommen zahlreiche organisatorische Tätigkeiten hinzu. Ein eingespieltes Team aus Hausarzt, Pflegekräften und Palliativmedizinern muss ständig erreichbar sein.

Eigentlich hat jeder gesetzlich Versicherte, der schwer erkrankt ist und dessen Lebensende naht, Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Ein entsprechendes Gesetz wurde schon vor zwei Jahren erlassen. Offenbar zieren sich aber manche Kassen, entsprechende Verträge abzuschließen. So kommt es vor, dass Kranke vom Sterbebett aus eine Klage einreichen müssen. Für Thomas Sitte vom Palliativnetz Osthessen in Fulda war das Anlass, eine Petition an den Deutschen Bundestag anzuregen. Dieser möge beschließen, heißt es darin, dass das Recht umgehend umgesetzt werde. Die Petition kann noch bis zum 17. April online unter http://www.bundestag.de (Petitionen/öffentliche Petitionen) mitgezeichnet werden.

Sinnvolle Behandlungsziele

Die Hürden bei der palliativen Versorgung liegen nach Ansicht von Thomas Nolte vom Schmerz- und Palliativzentrum Wiesbaden auch darin begründet, dass eine sich als omnipotent verstehende Medizin den Tod als Scheitern interpretiere. Daher setze man oft noch am Lebensende unreflektiert auf Heilung. Angesichts des nahenden Todes gelte es aber, wie Thöns sagte, das Therapieziel zu ändern.

Offenbar erhalten Todkranke mitunter noch Medikamente gegen Gefäßverkalkung oder Gicht, während die Linderung von Schmerzen, Angst, Atemnot und Übelkeit vernachlässigt wird. Gerade die Atemnot setzt vielen Kranken schwer zu. Wie Sitte erläuterte, bringt aber ein Nasenspray mit dem Wirkstoff Fentanyl schnell Erleichterung. Der Fuldaer Arzt lässt das Präparat in der Apotheke anfertigen. Die Kosten betragen nur einen Bruchteil derjenigen von Fentanyl-Fertigarzneien. Seit Sitte das Nasenspray nutzt, ist der Anteil der Patienten, die an ihrem Lebensende in ein Krankenhaus eingewiesen werden, auf wenige Prozent gesunken.

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