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Donnerstag, 20. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Medizin Gefahr für die Therapiefreiheit

 ·  Leitlinien in der Medizin dienen Ärzten und Patienten als Richtschnur für Behandlungen. Nun will die Politik aus diesen Vorschriften machen und damit, aus Sicht der Mediziner, in die Selbstbestimmung eingreifen.

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Wenn in Deutschland nur 40 Prozent der Frauen und sogar nur 24 Prozent der Männer mit Bluthochdruck angemessen - und das heißt hier: nach den einschlägigen Leitlinien - medizinisch behandelt werden, dann könnte man von den Urhebern dieser Leitlinien den einen oder anderen selbstkritischen Kommentar etwa zur Popularisierung ihrer Therapieempfehlungen erwarten.

Die Standesvertreter der Internisten aber hatten da gestern in Wiesbaden etwas ganz anderes im Sinn. Das Herbstsymposion der Korporativen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) sollte nämlich zu einer Demonstration der Stärke werden - der Stärke ebenjener Leitlinien. Und zwar in der Funktion, die diese heute einnehmen: als unverbindliche Leitplanken für Arzt und Patient.

Eingriff in die Selbstbestimmung

Zur Machtdemonstration sieht man sich von seiten der Medizin um so stärker genötigt, je näher der Moment rückt, an dem „die Leitlinien zu Richtlinien zu werden drohen“, wie der Vorsitzende der Fachgesellschaft, Werner Seeger, sagte. Hintergrund ist der Beschluß der Bundesregierung, mit Hilfe des von ihr eingesetzten Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) - eine Selbstverwaltung der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser - die vielen Leitlinien auf den wissenschaftlichen Prüfstand zu stellen.

Die Überprüfung soll das in Köln ansässige und vom GBA beauftragte Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen vornehmen. Der entscheidende Punkt ist, daß der Gemeinsame Bundesausschuß seine Entscheidung am Ende als Richtlinie dem Arzt vorschreiben kann - als Behandlungsrichtlinie, für deren Einhaltung der Arzt am Ende gar haftbar gemacht werden könnte.

Was die Fachgesellschaften nun also befürchten, ist, wie Seeger sagte, nichts weniger als das Ende der Therapiefreiheit. „Das Überschreiten dieser Schwelle ist ein Qualitätssprung.“ Auch Ottfried Zierenberg, Sprecher der Korporativen Mitglieder, sieht die vorgesehene Qualitätsprüfung als eklatanten Eingriff in die Selbstbestimmung von Arzt und Patient.

Leitlinien wirken auf die Kosten

Die Überprüfung der wissenschaftlichen Evidenz, die das Kölner Institut vornehmen soll, werde zwar zeigen, ob die Leitlinien jeweils dem Stand der wissenschaftlichen Literatur entsprächen, aber „evidenzbasiert heißt für uns auch, den Nutzen der jeweiligen Behandlung im Praxisalltag zu berücksichtigen“. Hermann Haller von der Medizinischen Hochschule Hannover, der an der Leitlinie der Hochdruckliga mitgewirkt hat, brachte den damit geäußerten Generalverdacht auf den Punkt: In der Überprüfung der Leitlinien durch den Gemeinsamen Bundesausschuß „steckt die Erwartung der Politik, daß sich die Leitlinien auf die Kosten auswirken“.

Mit anderen Worten: Daß man durch Eingriffe in die Therapieempfehlungen auf die Verschreibungspraxis der Ärzte einwirkt. Ein Szenario, das allerdings Hanna Kirchner, die am Kölner Institut für die Leitlinien-Überprüfung zuständig ist, zumindest für ihr Institut zurückwies. In Köln werde lediglich eine „Filterfunktion“ ausgeübt und versucht, die Flut der Leitlinien durch Prüfung der wissenschaftlichen Evidenz zu verringern. Die Entscheidungen, was letztlich in die medizinische Versorgung und damit in die Behandlungsrichtlinien einbezogen werde, treffe der Gemeinsame Bundesausschuß in Berlin.

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Jahrgang 1964, Redakteur im Feuilleton, zuständig für das Ressort „Natur und Wissenschaft“.

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