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Medizin Gefahr für die Therapiefreiheit

 ·  Leitlinien in der Medizin dienen Ärzten und Patienten als Richtschnur für Behandlungen. Nun will die Politik aus diesen Vorschriften machen und damit, aus Sicht der Mediziner, in die Selbstbestimmung eingreifen.

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Bernd Labonte

Staatsmedizin

Der Primat des Ökonomischen, was? Ich wünsche mir, daß die politischen Schreibtischtäter einmal als Patienten erfahren, was sie den anderen Versicherten einbrocken; damit meine ich die drohende Staatsmedizin und die Rationalisierung unter einem wissenschaftlichen Mäntelchen. Und das gilt nur für schulmedizinische Therapien. Was aber wenn man gar komplementäre, alternative Therapien verwenden will? Hier haben zum Glück nicht nur die Unimediziner sondern auch Sozialgerichte ein Wörtchen bei der Vertretung von Interessen einer Mehrheit der Bevölkerung - denn ca 70% wollen, daß diese Therapien verfügbar sind - mitzureden.

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affen (affen) - 19.10.2005 21:13 Uhr

Gefahr für die Therapiefreiheit

Warum noch als niedergelassener, "freiberuflicher" Arzt arbeiten, wenn einem praktisch alles bürokratisch verregelt und vermiest wird: Ort der Niederlassung, Altersgrenze 68 Jahre, Begrenzung der Patientenzahl, die man im Quartal behandeln darf, Kündigungsschutz-gesetze, Medikamentenbudgets, Honorarbudgets, Honorar-und Medikamentenregresse, Zeitvorgaben für einzelne Leistungen mit elektronischer Überwachung durch Kassenärzliche Vereinigungen(!!), Maximalwartezeiten für die Patienten (eine halbe Stunde!), bei deren Überschrei-tung ein Schadensersatz wegen eines Organisations-verschuldens seitens anderer Patienten droht (richterliches Urteil), ständige Änderungen und Abwer-tungen ärztlichen Leistungen, Annahmezwang von Patienten (auch wenn kein Notfall vorliegt!) selbst bei zeitlicher Überlastung mit Eintragung einer Rüge in die Personalakte bei Verstoss, demnächst wohl auch noch Erscheinen vor dem Richter , wenn keine Schwarze oder Türkin eingestellt wird (Antidiskriminierungsgesetze), peinlich, penibler Zwangsnachweis der Fortbildungsak-tivitäten mit "Pünktchen", exakte Vorschriften seitens der KV bei Praxisveräusserung, Aufnahme eiens Passus in der Berufsordnung: "Der Arzt hat freundlich zu sein" (!!) mit Beschwerderecht des Patienten bei der KV, falls man nach dem Notdienst etwas müde aus der Wäsche schaut, Unmöglichkeit der eigenen Nachprüfung der Honorarbe-scheide, Qualitäsmanagement, Behandlungsrichtlinien, etc.
Das macht keinen Spaß mehr!

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Jahrgang 1964, Redakteur im Feuilleton, zuständig für das Ressort „Natur und Wissenschaft“.

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