01.02.2007 · Frauen, die sich künstlich befruchten lassen, können ihren Embryo genetisch überprüfen lassen. Weil diese Prüfung in Deutschland noch verboten ist, entsteht ein regelrechter Gentest-Tourismus.
Von Katja RiedelMit einem Laserstrahl wird der Embryo geöffnet, dann saugt eine Pipette zwei der acht Zellen heraus - so beginnt die Präimplantationsdiagnostik (PID), also die genetische Überprüfung von Embryonen während einer künstlichen Befruchtung. Die Technik erlaubt es Paaren mit bekannten genetischen Risiken, von Reproduktionsmedizinern Embryonen auswählen zu lassen, die nicht Genträger für einen bestimmten Defekt sind.
Für die einen ist die PID eine logische Konsequenz der künstlichen Erzeugung menschlichen Lebens, für die anderen eine Grenzüberschreitung, ein ethischer Dammbruch. Die Frage, ob auch in Deutschland Paaren diese Vorauswahl von Embryonen möglich gemacht werden sollte, trat in jüngster Zeit hinter der Diskussion um die Gewinnung embryonaler Stammzellen zurück. Die Friedrich-Ebert-Stiftung ließ nun in Berlin die „Anwendungsperspektiven der PID in Europa“ diskutieren, um frischen Wind in die Debatte zu bringen.
Tenor der Tagung war, dass Deutschland eine kontrollierte Anwendung der PID brauche und die Angst vor einer uferlosen Ausweitung der Embryonenauswahl nicht berechtigt sei. Das deutsche Gesetz besagt derzeit, dass Embryonen nur zur Herbeiführung einer Schwangerschaft erzeugt werden dürfen - für die Mehrheit der Juristen ist das ein Verbot der PID, denn zur PID werden viel mehr Embryonen erzeugt, als tatsächlich benötigt werden.
Zeugung eines „Retterbabys“
Die Medizinsoziologin Irmgard Nippert hob hervor, dass die PID in Ländern wie Großbritannien, Belgien und Frankreich mit jeweils unterschiedlich strengen Regelwerken auch nach über einem Jahrzehnt nicht zum Massenphänomen geworden ist und eine Selektion von Embryonen nach anderen als bestimmten potentiell krankhaften Erbanlagen nicht zu beobachten sei. Untersucht werde weiterhin in sorgfältig geprüften Fällen ein Einzeldefekt auf einen bestimmten Verdacht hin. „Social sexing“, das heißt die Auswahl eines Embryos aufgrund seines Geschlechts, werde nicht vorgenommen.
Eingeschlichen hat sich Nippert zufolge aber ein anderes Phänomen, das zunehmend von der Gesetzgebung abgenickt wird, von Kritikern hingegen scharf verurteilt: Hinter dem Namen „HLA-Typisierung“ verbirgt sich die bewusste Zeugung eines sogenannten „Retterbabys“. Eines Embryos, der aufgrund der Gewebeübereinstimmung zu einem kranken, auf Stammzellen angewiesenen Geschwisterkind hin auserwählt wird, um mit seinem Nabelschnurblut das Leben des Kranken zu bewahren. In Frankreich und in Großbritannien prüft eine übergeordnete Institution die Einzelfälle, in Belgien kontrolliert sich die Ärzteschaft selbst.
Regelrechter Gentest-Tourismus
Ein bis zwei deutsche Paare reisen wöchentlich nach Belgien, um sich dort der künstlichen Befruchtung inklusive PID zu unterziehen. Sie tun das auf eigene Kosten, während in den Ländern, die PID erlauben, das jeweilige Gesundheitssystem die Kosten übernimmt. Das war Anlass für manchen Diskutanten, von Ungerechtigkeit zu sprechen und zu fordern, die Embryonenauswahl in Deutschland zuzulassen.
Einen regelrechten Gentest-Tourismus belegt auch eine neue Studie der EU-Kommission unter Leitung von Dolores Ibarreta, die insgesamt einen Mangel an Qualitätsstandards und ärztlicher Überwachung nach der PID offenlegt. Die Untersuchung soll der Kommission als Grundlage für eine EU-Richtlinie dienen, wie Ibarreta in Berlin betonte.
„Inkonsistenz“ der deutschen Gesetzgebung
Die Wasserscheide zwischen Gegnern und Befürwortern der PID verläuft an der Frage, ob eine befruchtete Eizelle schon Leben und dieses Leben menschlich ist und somit unantastbar - oder nicht. Nein - sagen Reproduktionsmediziner wie Klaus Diedrich aus Lübeck, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie. Diedrich bezeichnete die Präimplantationsdiagnostik als Alternative zur Pränataldiagnostik des Fötus im Mutterleib. Die Eltern stünden dann vor der Frage einer Abtreibung.
Nur zwanzig Prozent der künstlich erzeugten Embryonen seien überhaupt lebensfähig, viele würden niemals zu einem Menschen heranwachsen können, weil sie Defekte in sich trügen, argumentierte auch Peter Braude, Professor am Londoner King's College und Befürworter einer neuen gesetzlichen Grundlage in Deutschland. Er verwies auf eine „Inkonsistenz“ der deutschen Gesetzgebung, die Embryonen stärker außerhalb als innerhalb des Körpers schütze.
Grausamkeit von Spätabtreibungen
Für eine vorsichtige Einführung der PID, streng überwacht durch ein Kontrollgremium, setzte sich der evangelische Theologe und Bioethiker Hartmut Kreß ein: Ein Embryo sei zwar „menschliches Leben“, aber noch kein „menschliches Lebewesen“; dazu brauche es mehr als die genetische Veranlagung, ein potentieller Mensch zu sein.
Heftig widersprach - als einziger Referent - der katholische Kollege Dietmar Mieth, allerdings, wie er betonte, nicht von katholischer Warte aus, sondern aus der Perspektive der Philosophie Kants. Mit einer Argumentation aus dem Missbrauch heraus, das heißt aus der Grausamkeit von Spätabtreibungen und der Ungerechtigkeit im PID-Tourismus, zäumten die Befürworter das Pferd von hinten auf.