Injektionen der unterschiedlichsten Kortisonpräparate oder Kortikoide werden weit häufiger verabreicht, als es ihre oft fragwürdige Wirkung erwarten ließe. Noch dazu bergen sie keine geringen Risiken, wie in der kommenden Ausgabe des „Deutschen Ärzteblattes“ nachzulesen sein wird (Bd. 109 {24}, S. 425). Die Gutachterkommission der Ärztekammer Nordrhein ist insgesamt 1528 Verdachtsfällen nachgegangen, bei denen Behandlungsfehler nach Injektionen von Glukokortikoiden vermutet wurden. 278 Mal, also in jedem fünften Fall, erhärtete sich der Verdacht. Es ging hauptsächlich um Injektionen in Gelenke, in den Rücken nahe der Wirbelsäule oder in die Muskulatur. In insgesamt 223 Fällen kam es infolge eines Behandlungsfehlers zu Infektionen. 55 Injektionen hatten einen sogenannten aseptischen Gewebeschaden zur Folge. Dabei sind zwar nicht Bakterien oder andere Keime im Spiel, es kann gleichwohl zu umfangreichen Gewebeschäden und Defekten im Weichteilgewebe kommen.
In den hier untersuchten Fällen wurden zahlreiche Fehlerursachen ausgemacht: Die vorgeschriebene Reinigung oder Asepsis wurde missachtet, es fehlte ein erkennbarer Anlass für eine Injektion, es kam zu Fehlinjektionen, die Dosis war zu hoch, oder die Injektionen wurden zu rasch hintereinander verabreicht, die Aufklärung über einschlägige Risiken fehlte, oder es gab Fehler bei der Dokumentation und Organisation. Nicht berücksichtigt wurden bei dieser Analyse Nekrosen oder Gewebedefekte am Knochen selbst sowie Sehnenrisse aufgrund einer Infiltration mit Kortikoiden. Werden Gelenke infiziert, kann sich der Eiter in der Gelenkhöhle als Emphyem sammeln und schwerwiegende Dauerschäden hinterlassen. Aus Abszessen in Muskeln und Gelenken nach Injektionen können sich sogar Blutvergiftungen entwickeln. Spritzen in der Nähe der Wirbelsäule bergen die Gefahr der Nervenbahnverletzung, das Resultat sind Lähmungen bis hin zur Querschnittslähmung.
Injektionen in ein Gelenk sind überdies weit seltener angebracht, als sie tatsächlich in der Praxis verabreicht werden. Sie sind streng genommen nur dann sinnvoll, wenn bei einer bestehenden Arthrose das Gelenk akut entzündet ist. Kortikoide als Depotinjektion in die Muskulatur dürften eigentlich überhaupt nicht mehr verabreicht werden. Die Leitlinien schreiben zudem vor, dass Assistenzpersonal zugegen sein muss. Gilt es, bei einer Infektion ein Verschulden des Arztes nachzuweisen, so ist der Patient im Nachteil: Die Gutachter können die vom Arzt gemachten Angaben nicht überprüfen und müssen davon ausgehen, dass die Hygienevorschriften eingehalten wurden, da es eine Zeugeneinvernahme wie bei Gericht bei den ärztlichen Schlichtungsstellen nicht gibt. Das dürfte auch der Grund dafür sein, dass in den vorliegenden Fällen häufiger das Verkennen und die Verschleppung einer Infektion nachgewiesen werden konnten als eine von Anfang an mangelhafte Hygiene. Angesichts der bestehenden Risiken mahnt die Kommission zur Zurückhaltung. In Deutschland gebe es „zweifellos“ eine Übertherapie. Eine exakte Erfassung fehlt, die noch dazu bei wissenschaftlicher Überprüfung den Erwartungen nicht standhielte.
