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Impfung Neues Impfschema bei Pneumokokken

01.08.2005 ·  Auch für Kinder zwischen zwei und vier Jahren empfiehlt das Robert-Koch-Institut jetzt eine Schutzimpfung gegen Pneumokokken. Diese können unter anderem Lungen- und Hirnhautentzündungen verursachen.

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Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (Stiko) hat am Montag in Berlin ihre Impfempfehlungen aktualisiert und veröffentlicht. Änderungen gibt es unter anderem beim Impfschema für die Pneumokokkenschutzimpfung, die durch eine erweiterte Zulassung des Impfstoffs möglich wurde. Die europäische Zulassungsbehörde hat den sogenannten Konjugat-Impfstoff, der ein besseres immunologisches Gedächtnis bewirkt, zwischenzeitlich auch für die Altersgruppe von 24 bis 59 Monaten zugelassen.

Da ein Viertel aller in der Regel schwer verlaufenden Pneumokokkeninfektionen im Kindesalter genau diese Altersgruppe betrifft, empfiehlt die Kommission, Kinder im Alter zwischen zwei und vier Jahren, bei denen eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung vorliegt, künftig mit dem Konjugat-Impfstoff zu schützen. Impfen lassen sollten sich auch Erwachsene, die gleichfalls an Krankheiten der Atmungsorgane oder einem Diabetes mellitus leiden.

Impfkommission aktualisiert Empfehlung

Pneumokokken (Streptococcus pneumoniae) verursachen Lungenentzündungen, Hirnhautentzündungen und Blutvergiftungen sowie eitrige Infektionen im Hals, an den Ohren und an den Augen. Zudem änderte die Impfkommission ihre Empfehlungen aus dem Juli vergangenen Jahres zu den sogenannten allgemeinen Kontraindikationen, also den Umständen, die eine Impfung verbieten, für den Fall einer Impfung gegen Windpocken.

Demnach sollte ein bisher nicht gegen Windpocken geschütztes Kind einer ebenfalls nicht gegen Windpocken geschützten Schwangeren mit dem Lebendimpfstoff geimpft werden. „Die Unterlassung dieser Impfung mit dem Lebendimpfstoff wegen einer Schwangerschaft im Kreis der engen Kontaktpersonen ist eine ,falsche Kontraindikation' im Sinne der Empfehlungen“, schreibt das Robert-Koch-Institut. Die Kommission halte das Risiko für zu groß, daß das Kind erkranke und das Virus auf seine Mutter und das ungeborene Kind übertrage.

Quelle: pps. / F.A.Z., 02.08.2005, Nr. 177 / Seite 7
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