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Gen-Beratung als Farce „So einfach bekommen wir den Schein nicht wieder“

14.02.2012 ·  Seit kurzem sollen Paare mit Risiken nicht nur von Spezialisten, sondern auch von Ärzten beraten werden. Deren Qualifizierung ist jedoch zur Farce geworden.

Von Joachim Müller-Jung
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Was waren das für ehrenwerte, große Ziele, die vor zwei Jahren bei der Abstimmung über das Gendiagnostikgesetz im Parlament zur Sprache kamen: Es ging um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, um den Schutz der Menschen vor dem Missbrauch intimster persönlicher Informationen, um den Schutz vor genetischer Diskriminierung, um Datenschutz insgesamt, ja, sogar um den Schutz der Menschenwürde vor dem Zugriff anderer - ob Forschung oder Kommerz. Der sogenannte Arztvorbehalt wurde eingeführt, damit sichergestellt ist, dass etwa Paare, die sich wegen familiärer Vorbelastungen unsicher sind, von kompetenten, humangenetisch geschulten Medizinern beraten werden. Eine neu gegründete Gendiagnostik-Kommission wurde mit einem Qualifizierungskonzept beauftragt, damit Fachärzte wie Gynäkologen, die mit gängigen Chromosomen- und Missbildungstests wie der Messung der Nackenfalte des Embryos befasst sind, für die neue Gesetzeslage fit gemacht werden.

Die Fachgesellschaft bereitet eine Stellungnahme vor, in der die desaströse Vorbereitung der Ärzte für die humangenetische Beratung beklagt wird. Faktum Tatsächlich sind die Anforderungen und Kurse in den verschiedenen Landesärztekammern völlig unterschiedlich geregelt. Humangenetiker drohen auszusteigen, weil der ursprünglich von der Gendiagnostik-Kommission vorgesehene 72-Stunden-Kurs plötzlich durch eintägige Veranstaltungen "mit Wissenskontrolle" ersetzt wird. In solchen "Refresherkursen", in denen wie in Niedersachsen nicht einmal Präsenzpflicht herrscht, soll theoretisch quasi der Stoff vermitelt werden, den Humangenetiker in einer fünfjährigen Facharztausbildung erlernen. Die "Wissenskontrolle" umfasst je nach Facharztvorbildung zehn oder zwanzig Multiple-Choice-Fragen, von denen sechzig Prozent richtig beantwortet werden sollen - Fragen, die längst mitsamt der Antworten im Internet kursieren. In der Ärztekammer Nordrhein können die Abschlusstests online zu Hause, also womöglich sogar bei Kaffee und Kuchen in einer Gruppenarbeit, abgelegt werden. Wichtig ist nur: Flüssig ausfüllen, zwanzig Fragen müssen in vierzig Minuten beantwortet werden. So sollen selbst Anatomen, Rechtsmediziner, Laboratoriumsmediziner, Pharmakologen und Biochemiker, die in der Praxis nie mit Patienten in Kontakt kommen, den Zusatz tragen: Arzt für humangenetische Beratung . Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz wirbt mit dem Slogan: "Wir haben dafür gesorgt, dass Sie zeitnah, unbürokratisch und fair qualifizieren können."

Der Berufsverband der Frauenärzte in Niedersachsen bat unlängst in einer Rundmail an seine Mitglieder, die angebotenenen Tests unbedingt wahrzunehmen. "So kompakt, einfach, auf Gynäkologen zugeschnitten und schnell werden wir die Bescheinigungen nie wieder erwerben können." In Oldenburg, hieß es da weiter, haben hundert Prozent der circa 150 Anwesenden das Testat geschafft." Die Humangenetiker sprechen von einer inzwischen "weitgehend unkontrollierten" Vergabe von Qualifikationen und werte die Berufsbezeichnung Ärztin für Humangenetik oder die Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik gnadenlos ab. Selbst in einem Fortgeschrittenenstadium ihrer Weiterbildung dürften "echte" Humangenetiker nicht derart weitgehend im Sinne des Gesetzes beraten, wie das Ärzte nach einem fünfstündigen Kurs mit "Wissenskontrolle dürften.

Die Bundesärztekammer will, so heißt es auf Nachfrage vom Pressesprecher Alexander Dückers, mit einer Reaktion auf die Kritik warten, "bis die Stellungnahme der Humangenetiker offiziell ist". Man könne aber versichern, dass man mit der Umsetzung des Gesetzes ebenfalls nicht zufrieden sei: "Wir haben mit unserer Kritik an dem ganzen Verfahren nie hinter dem Berg gehalten."

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Jahrgang 1964, Redakteur im Feuilleton, zuständig für das Ressort „Natur und Wissenschaft“.

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