29.06.2005 · Zwischen 1,2 Millionen und 1,6 Millionen Paare sind nach Schätzungen der Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe ungewollt kinderlos. Was Fortpflanzungsmediziner gegen den Kindermangel tun wollen.
Von Christian SchwägerlNun wollen auch die deutschen Gynäkologen und Geburtsmediziner in der Debatte um niedrige Geburtenzahlen mitmischen.
Sie haben eine spezifische Perspektive: Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz von 2004 und das Embryonenschutzgesetz von 1991 hielten sie davon ab, ihre Arbeit zu tun und Paaren mit medizinisch bedingten Fortpflanzungsproblemen zum Nachwuchs zu verhelfen. So wurde am Dienstag bei einer Veranstaltung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe in Berlin die Diagnose gestellt: „Kinderwunsch in der Krise.“
Erfolgsrate bei 21 Prozent
Zwischen 1,2 Millionen und 1,6 Millionen Paare sind nach Schätzungen der Gesellschaft ungewollt kinderlos. Daß Kinderlose nun in der demographischen Debatte auch pauschal in die Kritik geraten, belastet diese Menschen zusätzlich. Die Ursachen ungewollter Kinderlosigkeit sind vielfältig. Für viele Menschen ist die künstliche Befruchtung die letzte Hoffnung. Es handelte sich bislang um eine florierende Branche. Die Zahl künstlicher Befruchtungen ist von 750 im Jahr 1982 auf 87 000 zwanzig Jahre später gestiegen. Die Erfolgsrate liegt in Deutschland bei rund 21 Prozent. 2002 kamen 18.000 Kinder nach künstlicher Befruchtung zur Welt. Das entspricht nur 2,6 Prozent aller Geburten, doch die Fortpflanzungsmediziner sind der Meinung, daß jedes Kind zählt, für die betroffenen Paar zumal.
Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz schreibt aber vor, daß die Krankenkassen Paaren nur noch die Hälfte der Behandlungskosten von rund dreitausend Euro pro Versuch erstatten und daß nur noch drei statt bislang vier Versuche bezahlt werden, ausschließlich Frauen zwischen 25 und 40 Jahren. Dies führt nach Angaben von Klaus Vetter vom Vivantes-Klinikum Neukölln, Präsident der Gynäkologen-Gesellschaft, nun zu einem starken Rückgang der Nachfrage. 2003 sei mit rund 106.000 Behandlungen ein Rekord aufgestellt worden, weil viele den Sparauflagen zuvorkommen wollten. Für 2005 sei nur noch mit 67.000 Behandlungen zu rechnen. Da dürften sich bei Medizinern in die Sorgen um Kindermangel auch solche um die eigene Zukunft mischen.
Viele Mehrlingsschwangerschaften
Passenderweise decken sich die Interessen der Fortpflanzungsmediziner mit denen jener Familien- und Sozialpolitiker, denen an einem neuerlichen Kindersegen gelegen ist. Der Gesetzgeber hat indes nicht nur die Nachfrage gedrosselt, sondern hält nach den Worten von Klaus Diedrich von der Universitäts-Frauenklinik Lübeck die Mediziner auch zwangsweise davon ab, die erfolgversprechendste Methode der künstlichen Befruchtung zu benutzen. Diese bestehe im sogenannten „Einzelembryotransfer“. Das Konzept ist einfach: Der Arzt befruchtet viele Eizellen und beobachtet die entstandenen Embryonen. Anhand des Erscheinungsbildes sucht er den Embryo aus, der am kräftigsten wächst und am besten geformt ist. Nur diesen einen Embryo pflanzt er ein.
Das Embryonenschutzgesetz schreibt aber vor, daß alle befruchteten Eizellen implantiert werden müssen, maximal drei, sofern sie nur „entwicklungsfähig“ sind. Dies spiegelt den Grundgedanken des Gesetzes wider, daß Embryonen nicht „im Überschuß“ erzeugt werden dürfen, weil sie als schützenswerte menschliche Lebewesen gelten. Dieses Konzept führt aber zu vielen Mehrlingsschwangerschaften. Bei vierzig Prozent aller künstlichen Befruchtungen, die in Deutschland zwischen 1997 und 2002 vorgenommen worden sind, entstanden Diedrich zufolge Mehrlinge, hauptsächlich Zwillinge. Hermann Hepp, Münchner Spezialist für Mehrlingsgeburten, sagte, in vielen Fällen werde ein Fetozid vorgenommen, also eine Abtreibung von einem oder zwei Föten, um die Mutter vor Komplikationen zu schützen, das Überleben verbleibender Föten wahrscheinlicher zu machen oder schlichtweg die Eltern vor Belastungen durch Mehrlinge zu bewahren. Ausgerechnet der strenge Embryonenschutz am Beginn der künstlich herbeigeführten Schwangerschaft führe dazu, daß es im Verlauf der Schwangerschaft oftmals zu solchen Abtreibungen komme, sagte Hepp. Dies sei paradox und seiner Ansicht nach sogar unethisch.
„Vorkernstadien“ als Reserven
Diedrich legte dar, daß der „Einzelembryotransfer“ in zahlreichen Ländern praktiziert werde und zu Erfolgsquoten bis vierzig Prozent führe. „Es ist kaum zu rechtfertigen, deutsche Paare vom Stand der Fortpflanzungsmedizin und einer Verdoppelung der Erfolgsrate abzukoppeln“, sagte er. Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe hat mit Hilfe von Ulrike Riedel, der anerkannten Rechtsexpertin für Biomedizin, einen Änderungsvorschlag für das Embryonenschutzgesetz formuliert. Er läuft darauf hinaus, den Ärzten Freiraum zu geben, wie viele Embryonen für eine künstliche Befruchtung erzeugt werden. Maßgebliches Ziel wäre nicht länger der Schutz jeder befruchteten Eizelle, sondern die Verhinderung von Mehrlingsgeburten und die Steigerung der Erfolgsrate. Maximal zwei Embryonen dürften dem Vorschlag zufolge der Mutter eingepflanzt werden.
Dies hätte eine Nebenwirkung: Erstmals entstünden in Deutschland „überzählige Embryonen“ in größerer Zahl. Zwar wurden bisher mehr als drei Eizellen pro Zyklus befruchtet, doch hat man ihre Entwicklung sofort durch Einfrieren angehalten, bevor die Chromosomen von Ei- und Samenzelle ein neues, individuelles Genom bilden. Diese als Reserve dienenden „Vorkernstadien“ gelten laut Gesetz nicht als Embryonen.
Das Dilemma der überzähligen Embryonen
Beim „Einzelembryotransfer“ würden dagegen vollständig befruchtete Embryonen übrigbleiben. Dies würde die Debatte über die Stammzellforschung verändern: Bisher konnten Kritiker darauf verweisen, daß es in Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern gar keine überzähligen Embryonen gebe, diese also gezielt für die regenerative Medizin erzeugt werden müßten, will man eigene Kulturen embryonaler Stammzellen anlegen.
Kommt es nun im Dienst der allseits gewollten Kinderzeugung zur Entstehung überzähliger Embryonen, würde dies ein ähnliches Dilemma schaffen wie in anderen Ländern: Daß diese Embryonen entweder vernichtet werden oder aber für biomedizinische Versuche zur Verfügung stehen, die Zellersatztherapien gegen schwere Krankheiten dienen.