07.07.2010 · Mit der Straffreiheit für die Anwendung der Präimplantationsdiagnostik beginnt in der Reproduktionsmedizin eine neue Zeitrechnung. Die Embryonenauswahl bringt auch den potentiellen Missbrauch mit sich.
Von Joachim Müller-JungDie Fortpflanzungsmediziner im Land werden es als Befreiung deuten, als überfällige noch dazu, was Ethiker und nicht zuletzt die Bundesärztekammer immer wieder als moralischen Abstieg - als „Dammbruch“ - bezeichnet haben. Klar ist: Mit der Straffreiheit für die Anwendung der Präimplantationsdiagnostik (PID) an künstlich erzeugten Embryonen, wie sie jetzt vom Fünften Senat des Bundesgerichtshofs in einem Grundsatzentscheid befürwortet worden ist, beginnt in der Reproduktionsmedizin eine neue Zeitrechnung.
Die Praxis in den Kinderwunschzentren dürfte sich nachhaltig verändern. Genetische Analysen von künstlich befruchteten Embryonen werden enttabuisiert. Und nicht zuletzt bringt die Entscheidung etwas mehr Klarheit, wo vorher ein sich zuspitzender „Streit um die Auslegung des Embryonenschutzgesetzes“ herrschte, wie die Kieler Juristin Monika Frommel jüngst in der Festschrift für den ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, formulierte.
Das „Top-Embryo“-Verfahren
Denn nicht nur der Berliner Fortpflanzungsmediziner, über dessen Fall nun entschieden wurde, interpretierte die Rechtslage und besonders das Embryonenschutzgesetz zunehmend liberal. Insgesamt herrscht schon seit einiger Zeit eine Aufbruchstimmung in der Branche. Von Gentests und morphologischen „Qualitätskontrollen“ im Zuge der In-Vitro-Fertilisation (IVF) verspricht man sich einiges: Zum Beispiel, dass sich mehr als nur jeder dritte bis vierte im Reagenzglas gezeugte Embryo einnistet und die Befruchtungsversuche öfter als bislang zu den gewünschten Schwangerschaften führen.
Andererseits hofft man, dass die Frauen künftig keine Zwillinge, Drillinge oder gar Mehrlinge austragen müssen, was viele Paare überlastet und nachweislich die Gesundheit der Kinder beeinträchtigen kann. Einige IVF-Varianten sind dafür entwickelt worden, etwa die gezielte Auswahl von zwei oder auch nur einem „Top-Embryo“ - Verfahren, die vor allem im Ausland, in Schweden, Belgien oder Finnland, längst gängige Praxis sind.
Nicht die Wunschphantasien bedienen
Der von Kritikern andererseits befürchtete Dammbruch bezieht sich freilich gerade nicht auf den medizinisch begründeten Schutz von Mutter und Kind. Für sie steht der potentielle Missbrauch der Embryonenauswahl für die Erfüllung quasi grenzenloser Selektionsphantasien im Vordergrund. Ein Blick ins Mutterland der PID zeigt, was damit gemeint ist. Alan Handyside, der vor 20 Jahren über die erste PID-Anwendung in „Nature“ berichtete, prognostizierte jetzt in derselben Zeitschrift (Bd. 464, S. 978) eine „rapide Weiterentwicklung“ der Technik. Allein in Großbritannien, wo die Human Fertilisation and Embryology Authority darüber entscheidet, welche medizinischen Gründe akzeptiert werden, ist die PID mittlerweile für 130 Krankheiten - zumeist Erbkrankheiten, aber auch nach Gentests für Krebsanlagen - zugelassen worden.
Nur in einem Fall von Unfruchtbarkeit wegen eines Y-Chromosomendefekts des Mannes wurde die Genehmigung verweigert. Begründung: Die Unfruchtbarkeit sei durch Injektion der Spermien in die Eizelle behandelbar. Handyside hält nichts von der Eingrenzung auf spezielle Krankheiten. Was als schlimmes Leiden einzustufen sei, könne objektiv gar nicht entschieden werden. „Die Eltern sollten entscheiden“, meint er. Der Gesetzgeber solle vielmehr festlegen, welche Gendaten aus der Embryonenanalyse an die Eltern weitergegeben werden könne. Denn die zunehmend preiswerten Genomanalysen würden künftig Tests möglich machen, die Eltern dazu verleiten könnten, bestimmte Kombinationen genetischer Persönlichkeits- und Intelligenzmerkmalen auszuwählen. Sein Rezept: „Entwickeln wir die PID so fort, dass sie den Kindern nutzt und nicht den Wunschphantasien der Eltern.“
Joachim Müller-Jung Jahrgang 1964, Redakteur im Feuilleton, zuständig für das Ressort „Natur und Wissenschaft“.
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