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Donnerstag, 20. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Altenbetreuung Wenn aus Pflege eine Tortur wird

 ·  Gewalt im Heim oder im Haus ist oft unterschwellig. Hilfsbedürftige und Pfleger quälen sich oft wechselseitig. Und mit der steigenden Zahl an Pflegefällen werden immer öfter Grenzen überschritten.

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Es gibt Gewalt in der Pflege, die öffentliche Skandale provoziert. Und es gibt die Übergriffe, dazu gehören die meisten, die mit weniger schweren Misshandlungen oder Ausbeutungen verbunden sind, die aber deswegen nicht weniger harmlos sind. Gewalt zwischen Pflegenden und Patienten ist zumeist eine Aneinanderreihung von mehr oder minder schweren Handgreiflichkeiten, Kränkungen, Unterlassungen und Nötigungen, die dem körperlichen und seelischen Wohl der Bedürftigen schaden.

Diese Formen von Gewalt entstehen situationsgebunden und laufen oft nach dem gleichen Muster ab. Die Pflegebedürftigen kooperieren nicht bei einer als notwendig erachteten Pflegemaßnahme und werden angeschrien, geschubst und geschlagen. Oder: Die Beziehung zwischen der Pflegekraft und dem Pflegebedürftigen ist belastet, und die Pflegebedürftigen werden bloßgestellt, gekränkt und in ihrem Schamgefühl verletzt.

Häufige Übergriffe

Thomas Görgen von der Deutschen Hochschule für Polizei in Münster möchte am liebsten ganz auf den Begriff der Gewalt in der Pflege verzichten. Der Begriff werde schnell auf körperliche Misshandlung und auf kriminell motivierte Taten reduziert, so der Psychologe. Er hat empirische Daten zu Gewalt- und Kriminalitätserfahrungen von Hochbetagten und Pflegebedürftigen erhoben. Bei einer der Befragungen gaben annähernd vierzig Prozent der ambulant tätigen Pflegekräfte an, sich im zurückliegenden Jahr mindestens einmal problematisch gegenüber Pflegebedürftigen verhalten zu haben. 18 Prozent räumten häufigere Übergriffe und eine größere Bandbreite an Vorfällen ein.

Von den pflegenden Angehörigen gaben 53 Prozent mindestens einen Übergriff in den letzten zwölf Monaten zu. „Wir sprechen von Problemverhalten. Das macht deutlich, dass es sich bei diesen Vorfällen um ein hinsichtlich ihrer Schwere sehr breites Spektrum an Übergriffen handelt“, so Görgen. Härter wird es, wenn Alkohol zur Bewältigung pflegebedingter Belastungen eingesetzt wird, wenn regelmäßig Demenzkranke betreut werden und wenn Pflegekräfte oder pflegende Angehörige von dem Pflegebedürftigen ihrerseits Übergriffe erfahren.

Pfleger und Gepflegte werden in wechselseitiger Weise gewalttätig

Oft versagen die klassischen Täter- und Opfer-Kategorien. Auch Pflegebedürftige haben Machtmittel. Diese reichen von mangelnder Anerkennung für die geleistete Arbeit bis hin zum gezielten Einkoten. Der Bonner Gerontopsychiater Rolf Dieter Hirsch von der LVR-Klinik setzt sich seit Jahrzehnten gegen Gewalt in der Pflege ein. Unter dem Namen „Handeln statt Misshandeln“ hat er vor dreizehn Jahren die Bonner Initiative gegen Gewalt im Alter gegründet. Diese Initiative war die erste Einrichtung in der Bundesrepublik, die über ein Notruftelefon für bedrohte alte Menschen und ihre Angehörigen verfügte. „In der häuslichen Pflege kommt es oft zu einer Pattsituation. Pfleger und Gepflegte werden in wechselseitiger Weise gewalttätig.“ Hirsch möchte den Pflegenden Strategien an die Hand geben, mit denen Krisensituationen entschärft werden können. In der psychosomatischen Medizin und der Hospizarbeit sei dies seit langem üblich.

Nach dem sechsten Altenbericht der Bundesregierung erhielten 2007 insgesamt 2,25 Millionen Pflegebedürftige Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Weitere 4,5 Millionen Menschen waren auf Unterstützung angewiesen. Das Statistische Bundesamt hat errechnet, dass die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2030 vermutlich auf 3,37 Millionen angestiegen sein wird. Selbst wenn man berücksichtigt, dass die Menschen in Zukunft erst in höherem Lebensalter gepflegt werden müssen, könnte die Zahl noch bei drei Millionen liegen, zwanzig Jahre später bei 3,76 Millionen. Gleichzeitig wird die Zahl derer, die eine häusliche Pflege übernehmen können, zurückgehen.

Es fehlt an bundesweiten Krisentelefonen

Die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Pflegekräfte und Ärzte müsse dringend verbessert werden, fordert Görgen. Es dürfe auch keine Bewegungseinschränkungen mehr durch Fesselungen oder ruhig stellende Medikamente geben. Viele Pflegeeinrichtungen hätten inzwischen gezeigt, dass solche Maßnahmen verzichtbar seien. Es fehlt offensichtlich auch an bundesweiten Krisentelefonen. Es gibt bislang nur lokale oder regionale Angebote, die sehr unterschiedlich finanziert werden.

Einige Landesärztekammern haben inzwischen auch einen Leitfaden gegen Gewalt in der Pflege veröffentlicht. Damit sollen die Hausärzte sensibilisiert werden. Ein ähnliches Ziel verfolgt auch ein Fragebogen der Weltgesundheitsorganisation. In der Praxis habe sich dieser Fragebogen allerdings nur bedingt bewährt, so Görgen. Die Fragen seien zu komplex geworden, um von den Pflegebedürftigen verstanden zu werden. Außerdem werden die Ärzte für diese Tätigkeit nicht ausreichend bezahlt. Eine Abrechnungsziffer für eine kritische Situationsanalyse gibt es nicht.

Recht auf menschenwürdige Pflege per Gesetz

Übergriffe sind bei alten Menschen ohnehin schwerer zu erkennen als bei anderen Altersgruppen. Viele Pflegebedürftige können wegen einer Demenz keine Angaben zur Sache machen. Im Alter können gewisse Blessuren auch durch Krankheiten verursacht werden. Knochenbrüche können zum Beispiel auf einen Sturz nach einer Schwindelattacke zurückgehen, Blutungen unter der Haut können durch eine empfindliche Altershaut oder die Einnahme spezieller Medikamente bedingt sein.

Konkrete Empfehlungen für den juristischen Gewaltschutz in der Pflege existieren seit Jahren. Sie wurden beim 16. Deutschen Familiengerichtstag vor einigen Jahren formuliert und an die Politik herangetragen. Eine Empfehlung sieht vor, das Recht auf eine gewaltfreie, menschenwürdige Pflege gesetzlich zu verankern, ähnlich dem Recht der Kinder auf eine gewaltfreie Erziehung. Man habe aus der Diskussion um den Kinderschutz gelernt, dass sich das Wohl einer systematisch schwächeren Person nicht allein durch Hilfsangebote, Fürsorgepflichten und Strafandrohungen gewährleisten lasse, so Gisela Zenz, Familienrechtsprofessorin an der Universität Frankfurt. Man müsse bei konkreten Hinweisen auf Gewalt in der Pflege auch ermitteln und eingreifen können, so die Juristin und Psychoanalytikerin weiter.

Spannungsverhältnis zwischen Autonomie und Hilfe

Beim Kinderschutz ergeben sich diese Kompetenzen aus dem Familien- und Sozialrecht. Allerdings räumt Zenz auch ein, dass die Regelungen aus dem Kinderschutz nicht ohne weiteres auf den Gewaltschutz in der Pflege übertragen werden können. Wenn es darum gehe, gesetzliche Regelungen gegen Gewalt in der Pflege zu formulieren, müsse das Spannungsverhältnis zwischen Autonomie und Hilfe beachtet werden. Bei Missständen in Pflegeheimen greift die Heimaufsicht ein. Bei der häuslichen Pflege jedoch gibt es bislang keine Möglichkeit, gegen den Willen der pflegenden Angehörigen tätig zu werden. Es gibt bisher keine Einrichtungen, die den Frauenhäusern ähneln und in denen die Pflegebedürftigen bei akuter Gefahr kurzfristig untergebracht werden können.

Der sechzehnte Familiengerichtstag hatte außerdem vorgeschlagen, wohnortnahe Beratungsstellen für die häusliche Pflege einzurichten, die auch konkrete Hilfsangebote vermitteln. Diese Aufgaben werden in Zukunft die Pflegestützpunkte übernehmen, die derzeit bundesweit entstehen. Ein Ergebnis, das durchaus auch auf die öffentlichen Sensibilisierung zurückzuführen ist, so Zenz: „Die meisten Übergriffe sind keine Skandale, aber Skandale erzeugen öffentlichen Druck. Beim Kinderschutz sind die Gesetzgebungsverfahren auch vor allem durch Skandale vorangebracht worden.“

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