04.09.2008 · „Ich will mein Geld zurück“ rief Margaret Thatcher in den achtziger Jahren als ihre Beitragsmittel im sich vereinigenden Europa zweckentfremdet wurden. Das Resultat ist der bis heute gültige Britenrabatt. Jetzt ziehen endlich auch die deutschen Arbeitgeber gegen den Missbrauch ihrer Mittel vor Gericht.
Von Sven AstheimerWas waren das noch für Zeiten, als die britische Regierungschefin Margaret Thatcher in den achtziger Jahren die Zweckentfremdung ihrer Beitragsmittel im sich vereinigenden Europa mit den scharfen Worten geißelte: "Ich will mein Geld zurück." Das Resultat ist der bis heute gültige Britenrabatt, ein kleines Stück europäische Geschichte.
Da hat es der deutsche Normalverdiener schon schwerer, wenn er glaubt, die Regierung setze seine Pflichtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung nicht zweckgerecht ein. Ein bloßes Auf-den-Tisch-Hauen verschafft vielleicht kurzzeitig Luft, aber keine Abhilfe. Deshalb ziehen die Arbeitgeber jetzt vor Gericht - und das zu Recht.
Seit Jahren greift der Bund ungeniert in den Versicherungstopf und bedient sich dabei fragwürdiger Rechtsfiguren, die er je nach Bedarf und Haushaltslage zu kreieren scheint. So ist dem Aussteuerungsbetrag der Eingliederungsbeitrag gefolgt, über den der Bundesfinanzminister fünf Milliarden Euro Beiträge abzweigt. Welche Schöpfung kommt als Nächstes? Vielleicht ein Qualifizierungsbeitrag? Es wäre schön, wenn die Klage in der Politik rasch die Einsicht beförderte, die Fehlverwendung zu stoppen und die Beitragssätze zu senken.
Versicherungsfremde Leistungen
Heider Heydrich (Betriebsrentner)
- 08.09.2008, 22:03 Uhr
Sven Astheimer Jahrgang 1972, Redakteur in der Wirtschaft, zuständig für „Beruf und Chance“.
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