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Zuzahlungshöchstgrenze Gesundheitsreform: Das Hundertstel

26.09.2006 ·  Das Prozentchen als Höchstgrenze bei der Zuzahlung an die Krankenkassen bedroht die große Koalition. Professoraler Sachverstand soll helfen. Das Aufatmen ist absehbar: Reform gerettet. Die Fehler, die sie außerdem hat, werden dem Publikum, der Debatte überdrüssig, kaum mehr auffallen.

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Ein Prozent ist nicht gerade viel. Danach geht die Bemessungsgrenze schon in Tausenderteilchen über. Wie wenig ein Prozent in der Politik gilt, belegt die Mehrwertsteuererhöhung: Drei Punkte statt eines mehr müssen es sein.

Dennoch türmt sich die Hundertstelgrenze bei der Gesundheitsreform zu einem schier unermeßlich hohen Problemberg auf. Das eine vom Hundert des Haushaltseinkommens soll die Höchstgrenze der Zuzahlung markieren, die ein gesetzlich Versicherter künftig als Zusatzbeitrag an die Kasse abführen muß.

Das große Aufatmen ist absehbar

Daß sich über solch marginale Differenzen kein Wettbewerb entfachen läßt, liegt auf der Hand. Pech für die Union, daß sie das bei den nächtlichen Verhandlungen buchstäblich verschlafen hat. Die SPD, die den Wettbewerb im Gesundheitswesen nicht will, reibt sich die Hände.

So könnte das Prozentchen die große Koalition zum Kippen bringen. Die schwankt bedenklich im Wind der politischen Meinung, nun hilflos Hilfe suchend bei professoralem Sachverstand. Der wird schon eine Formel finden, nach der ein Hundertstel mal mehr und mal weniger sein kann als ein Prozent.

Schon ist absehbar, wie groß das Aufatmen sein wird: Reform gerettet. Die vielen Fehler, die sie außerdem hat, werden dem Publikum, der Debatte überdrüssig, dann kaum mehr auffallen. So kann auch ein Hundertstel den Blick auf Schlimmeres verstellen.

Quelle: ami., F.A.Z., 26.09.2006, Nr. 224 / Seite 11
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