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Zumwinkel vor Gericht Milde gegen Reumütigkeit?

22.01.2009 ·  In Bochum beginnt heute der Prozess gegen den einstigen Post-Chef Klaus Zumwinkel wegen Steuerhinterziehung. Beobachter rätseln, ob Chancen auf eine Bewährungsstrafe bestehen - oder ob ihm einige Zeit in einer Gefängniszelle droht.

Von Joachim Jahn
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An diesem Donnerstag tritt der frühere Vorstandschef der Deutschen Post, Klaus Zumwinkel, vor seine Richter. Ein Spitzenmanager, der so tief gefallen ist wie sonst noch kein anderer Repräsentant der früheren „Deutschland AG“. Nun rätseln Beobachter, ob der 65 Jahre alte Zumwinkel noch eine Chance auf eine Haftstrafe mit Bewährung hat. Oder ob er womöglich einige Zeit in einer Gefängniszelle verbringen muss.

Seit Steuerfahnder vor einem Jahr Zumwinkels Villa im Kölner Stadtteil Marienburg durchsuchten und Staatsanwälte ihn – mit direkter Übertragung im Fernsehen – abführten, ist der gestrauchelte Wirtschaftskapitän gesellschaftlich geächtet. Der Lattenzaun des Vorgartens wurde so bekannt, dass sogar Touristenbusse zur Besichtigung vorbeirollen. Auch seine Aufsichtsratsposten hat Zumwinkel nach und nach allesamt verloren – darunter den Vorsitz im Kontrollgremium der Deutschen Telekom. Und von dort droht weiteres Ungemach: Strafverfolger gehen der Anschuldigung nach, Zumwinkel habe in dem Bonner Unternehmen die Bespitzelung von Aufsichtsräten und Journalisten angeordnet. Das wäre ein Bruch des Fernmeldegeheimnisses, ein kriminelles Delikt nach dem Strafgesetzbuch.

Vom populären Netzwerker zum Geächteten

Nun geht es aber erst einmal um rund zwölf Millionen Euro, die Zumwinkel in einer Familienstiftung in Liechtenstein vor dem deutschen Fiskus versteckt haben soll; „Devotion“ (Hingebung) lautete deren Name. Geld, das er nicht erst bei der Telekom verdienen musste. Denn der einst so populäre Netzwerker kommt aus begüterten Verhältnissen: Gemeinsam mit seinem älteren Bruder Hartwig hatte er zehn Kaufhäuser und 50 Discountläden geerbt, die die beiden bereits 1971 verkauften. Die Anlage des Erlöses daraus in dem kleinen Fürstentum war natürlich nicht strafbar. Doch soll Zumwinkel die Steuern auf Zinsen seines Millionenschatzes in Vaduz hinterzogen haben.

Zumwinkel lässt sich von einem Steuerrechtler und einem Strafverteidiger verteidigen. Bestreiten wird Zumwinkel die Vorwürfe nicht. Per Blitzüberweisung hat er längst seine Schulden beim Finanzamt beglichen. Wegen der Verjährungsfristen geht es ohnehin nur um die Kapitalerträge der letzten vier Jahre. Ein fünftes Jahr kommt nicht mehr in Frage, weil ein Amtsrichter den Durchsuchungsbeschluss um einen einzigen Tag zu spät unterzeichnet hatte.

Schmach und Schande

Doch auch sonst ist einiges an dieser Steueraffäre bemerkenswert. Auf die Spur Zumwinkels stießen die Ermittler durch eine Daten-CD, die der Bundesnachrichtendienst für rund fünf Millionen Euro gekauft hat – von einem kriminellen Mitarbeiter der LGT-Bank, die in der Steueroase Liechtenstein sitzt. Das war der Startschuss für eine Fahndungslawine gegen rund 400 Kunden des Geldinstituts. Schnell spülte sie mehr als 100 Millionen Euro in die Staatskassen, weil einige Steuersünder es mit der Angst zu tun bekamen und schnell eine Selbstanzeige erstatteten. Andere setzen dagegen weiterhin darauf, so ist aus Anwaltskreisen zu hören, dass ihre Steuerhinterziehung nicht auffliegen werde.

Über Zumwinkel hat die Aufdeckung Schmach und Schande gebracht. Doch auch die Karriere einer durch diesen Fall bekannt gewordenen Staatsanwältin, Margrit Lichtinghagen, hat einen Knick erlitten. Die resolute Strafverfolgerin, bekannt vor allem von Fotos von Zumwinkels kurzzeitiger Festnahme, hat sich mit ihren Vorgesetzten verkracht. Lichtinghagen wurde als Richterin an ein Amtsgericht versetzt. Sie soll ihre Behördenspitze umgangen haben, als sie die Anklage gegen Zumwinkel einreichte, und eine andere Akte sogar versteckt haben, um die – nicht eindeutige – Zuständigkeit der Bochumer Staatsanwälte zu retten. Der Vorwurf, Lichtinghagen habe bei der Vergabe von Strafgeldern ihr nahestehende Einrichtungen bevorzugt, fällt allerdings wohl auch auf einen ihrer Vorgesetzten zurück.

Diese Besonderheiten der Bochumer Staatsanwaltschaft sind es auch, die eine Vorhersage über den Ausgang des Verfahrens zusätzlich erschweren. Die dortige Spezialabteilung für Wirtschaftsdelikte gilt bundesweit als besonders streng, wenn es darum geht, Unternehmensführer durch Anträge auf Untersuchungshaft zu einem Geständnis zu bewegen. Andererseits: Hohe Geld- statt Haftstrafen stehen dort womöglich noch häufiger am Ende eines Strafprozesses wegen Steuervergehen als andernorts.

Grundsatzfrage unbeantwortet

Als Signal gewertet wird überdies das erste Urteil gegen einen Liechtenstein-Täter: Im vergangenen Juli verhängte das Landgericht Bochum gegen einen Immobilienkaufmann aus dem hessischen Bad Homburg eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Hinzu kam eine ungewöhnlich hohe Geldauflage: 7,5 Millionen Euro musste der Mann an soziale Einrichtungen zahlen. Die Verhandlung dauerte nur 23 Minuten und ging offenbar auf eine Verabredung zwischen dem geständigen Angeklagten, der Staatsanwaltschaft und der Strafkammer zurück.

Solche „Deals“ sind zwar in der Strafprozessordnung nicht ausdrücklich erlaubt und unter Strafrechtlern umstritten. Auch entsteht in der Öffentlichkeit vielfach der Eindruck, Wirtschaftskriminelle wie VW-Personalvorstand Peter Hartz kämen mit Hilfe von Mauscheleien zu billig davon. Der Bundesgerichtshof hat Prozessabreden allerdings für zulässig erklärt, gerade um umfangreiche Wirtschaftsstrafverfahren zu entschlacken, und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will sie schon seit längerem auch im Gesetz verankern.

Die Möglichkeit, sich mit der Justiz auf einen schnellen Prozess mit kalkulierbarem Ausgang zu einigen, führt freilich dazu, dass eine Grundsatzfrage der ganzen Liechtensteinfälle noch von keinem der Beschuldigten ausgefochten wurde: Unterliegen die gestohlenen Bankdaten nicht vielleicht einem Verwertungsverbot vor Gericht, weil der Staat sie durch seinen Auslandsgeheimdienst gekauft und sich damit selbst zum Hehler gemacht hat?

Der soziale Pranger

Aus Anwaltskreisen ist zu hören, dass es längst eine Verabredung zwischen Zumwinkel und den Bochumer Staatsanwälten gibt: Milde gegen Kooperation und Reumütigkeit, lautet solch ein Handel. Informell haben die Richter ihre Einwilligung signalisiert, heißt es. Der Bundesgerichtshof hat jüngst allerdings strengere Strafen für Steuerhinterzieher verlangt. Bei einer Betrugssumme von einer Million Euro an darf eine Freiheitsstrafe kaum noch zur Bewährung ausgesetzt werden. Dass Zumwinkel durch die Nachlässigkeit jenes Amtsrichters knapp unter diese Schwelle gerutscht ist, spielt dabei keine Rolle. Denn oft wird übersehen, dass beim Strafmaß auch Tatteile mitzählen, die bereits verjährt sind.

Dennoch liegt es nahe, dass Wolfgang Mittrup, der Vorsitzende der 12. Großen Strafkammer in Bochum, bereits am zweiten Verhandlungstag eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren (oder sogar etwas weniger) verkünden wird. Bis zu dieser Grenze kann eine Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden – was dann auch meist geschieht. Dazu kommen dürfte zwar, abgesehen von der längst geleisteten Nachzahlung von hinterzogenen Steuern nebst Zinsen, eine beträchtliche Geldstrafe. Doch zumindest einen mildernden Umstand werden die Richter Zumwinkel wohl zubilligen: Wie noch kein anderer vor ihm hat er bereits am sozialen Pranger eine drastische Strafe verbüßt.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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