28.06.2009 · Das Fleisch geklonter Rinder und Schweine ist problemlos zum Verzehr geeignet - zu diesem Schluss kommt die EU-Lebensmittelbehörde Efsa in einer neuen Untersuchung. Agrarministerin Aigner schließt einen Verkauf von Klonfleisch in deutschen Supermärkten dennoch kategorisch aus.
Von Hendrik Kafsack, BrüsselDer Verzehr von Fleisch der Nachfahren geklonter Rinder und Schweine ist nach Ansicht der verantwortlichen EU-Lebensmittelbehörde Efsa unproblematisch. Auf Basis der neuesten zur Verfügung stehenden Daten gebe es „in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit“ keinen Unterschied zwischen Fleisch und Milch von Klonen und deren Nachkommen sowie von konventionell erzeugten Tieren, teilte die Behörde am Wochenende in Parma mit. Ein erheblicher Teil der Klone habe jedoch Gesundheitsschäden, heißt es in der auf Aufforderung der Europäischen Kommission erstellten Stellungnahme weiter. Zudem gebe es noch immer nicht genügend Daten, „um entscheiden zu können, ob sich der Wissensstand über Rinder und Schweine auch auf das Klonen anderer Tierarten übertragen lässt“.
Anträge auf die Zulassung von Lebensmitteln, die mit dem Fleisch von Nachfahren geklonter Tiere hergestellt wurden, hätten damit nach dem in der vergangenen Woche von den EU-Agrarministern beschlossenen Verfahren gute Aussichten. Die Agrarminister hatten sich dafür ausgesprochen, Milch und Fleisch von Nachfahren geklonter Tiere künftig nach demselben EU-Verfahren zuzulassen, wie andere neuartige Lebensmittel, auch Novel Food genannt. Das sind Lebensmittel, die nach 1996 auf den europäischen Markt gelangt sind, etwa Elektrolytgetränke oder gegrillte Heuschrecken. Der Verkauf des Fleisches der geklonten Tiere selbst ist in der EU verboten.
Europaparlament hatte sich dagegen ausgesprochen
Agrarministerin Ilse Aigner (CSU) hatte den einstimmig gefassten Beschluss damit verteidigt, dass es bisher überhaupt kein Zulassungsverfahren gebe und die Staaten die Kommission aufgefordert hätten, ein eigenes Verfahren für Produkte von Nachfahren geklonter Tiere auszuarbeiten. Kritiker werfen den Agrarministern vor, unnötig vorzupreschen. Wenn es bisher keine Anträge auf die Zulassung vom Fleisch der Nachfahren geklonter Tiere gebe, hätten die Minister dessen Zulassung auch verbieten können. Ihr aktueller Beschluss ebne einer späterer Zulassung hingegen den Weg. Nach Einschätzung von Fachleuten dürfte der Import solcher Produkte etwa aus Amerika in zehn bis fünfzehn Jahren wirtschaftlich attraktiv sein.
Aigner schloss am Sonntag den Verkauf solcher Lebensmittel in deutschen Supermärkten dennoch aus. Sie treibe dabei weniger der Gesundheitsschutz als der Tierschutz um, sagte sie dem Deutschlandfunk. Es spielten auch ethische Gesichtspunkte eine Rolle. Der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer lehnte die Vermarktung ebenfalls ab: „Aus ethischen Gründen dürfen wir Klonfleisch nicht in die Lebensmittelkette lassen.“ Aigner gab allerdings zu, dass ein Zulassungsverfahren, das ethische Bedenken berücksichtige, „WTO-rechtlich nicht ganz einfach“ wäre. Die Welthandelsorganisation akzeptiert nur Einfuhrverbote, die wissenschaftlich begründet sind. Auch sonst ist keineswegs sicher, dass ein spezielles Verfahren für die Zulassung von Klon-Produkten deren Verbreitung aufhalten kann. Schließlich gibt es in der EU etwa mit Großbritannien starke Befürworter dieser Technik.
Die in Parma angesiedelte Efsa betonte, dass sie nur für die wissenschaftliche Risikobewertung verantwortlich sei und nicht dafür, ob ein neues Produkt zugelassen werde. Entscheidungen darüber würden nach der Novel-Food-Verordnung von der Kommission getroffen. Anschließend könnten darüber im Einzelfall die Staaten abstimmen. Als Nächstes muss sich nun das Europaparlament zur Aufnahme von Produkten der Nachfahren geklonter Tiere in die Novel-Food-Verordnung äußern. In der ersten Lesung hatte es sich dagegen ausgesprochen.
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