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Donnerstag, 23. Februar 2012
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„Zinswetten“ Deutsche Bank muss Schadensersatz zahlen

22.03.2011 ·  Niederlage für die Deutsche Bank: Im Streit um sogenannte „Zinswetten“ verurteilte der Bundesgerichtshof Deutschlands größte Bank zur Zahlung von 541.00 Euro Schadenersatz an ein Unternehmen, das bei einem solchen Geschäft große Verluste erlitten hatte.

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Je riskanter spekulative Finanzanlagen sind, desto umfassender müssen Banken ihre Kunden über die Risiken informieren. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil, das von Bedeutung für zahlreiche Anleger und Kommunen ist. Die Deutsche Bank muss nun wegen fehlerhafter Beratung zu Zinswetten rund 541.000 Euro Schadenersatz an ein klagendes Unternehmen zahlen. (AZ: XI ZR 33/10)

Die Deutsche Bank hatte dem mittelständischen Hygienetechnik-Unternehmen Ille sogenannte Spread Ladder Swaps verkauft. Dabei wetten die Kunden gegen die Bank auf Zinsentwicklungen (zur Funktionsweise siehe „Spread Ladder Swaps“: Eine Wette auf den Zinsabstand). Der vorsitzende Richter des BGH-Senats, Ulrich Wiechers, kritisierte in der mündlichen Urteilsbegründung das komplizierte und hochriskante Anlageprodukt scharf. Solch' eine Anlage aber als „Wette“ zu bezeichnen, sei noch eine „Verharmlosung“, weil das Verlustrisiko des Kunden nicht auf das angelegte Geld begrenzt ist. Die Verluste seien vielmehr nach oben offen und könnten Anleger je nach Zinsentwicklung auch konkret ruinieren.

Über solche Risiken müsse die Bank in „verständlicher und nicht verharmlosender Art“ aufklären, damit der Kunde mit Blick auf das Risiko den gleichen Wissensstand hat wie die ihn beratende Bank, urteilte der BGH. Nur dann sei ihm eine eigenverantwortliche Entscheidung möglich, ob er die ihm angebotene Zinswette annehmen will.

Die Bank hatte zudem laut Wiechers ihre gesetzliche Pflicht verletzt, dem Kunden als „Beraterin“ zur Seite zu stehen und dessen Interessen zu wahren. Stattdessen habe sie als Wettgegnerin das Anlageprodukt „bewusst“ so strukturiert, dass die Anlage von vornherein einen um vier Prozent geringeren Marktwert hatte und der Kunde mit Vertragsabschluss sofort 80.000 Euro verlor. Dieser von der Bank gezielt angelegte „negative Marktwert“ der Anlage habe es ihr ermöglicht, sich den Vertrag dann durch „Hedge-Geschäfte“ gewinnbringend abkaufen zu lassen und umgehend aus dem Wettrisiko auszusteigen.

Ille-Anwalt Jochen Weck geht davon aus, dass der Schaden, den die Deutsche Bank und andere Banken mit diesem Finanzprodukt angerichtet haben, bei etwa einer Milliarde Euro liegt. Spread Ladder Swaps seien rund 700 Mal verkauft worden mit einer durchschnittlichen Anlagehöhe von einer Million Euro.

Zu den Geschädigten gehören auch zahlreiche Kommunen. Die Deutsche Bank legte nach eigenen Angaben eine Vielzahl der Fälle bereits durch Vergleiche bei. Insgesamt seien noch 25 Gerichtsverfahren offen, acht davon beim BGH. Wie viele Streitigkeiten andere Banken führen, ist ebenso unklar wie die Zahl der Kommunen, die bislang noch nicht geklagt haben.

Der Anwalt der Deutschen Bank, Christian Duwe, sagte nach der Urteilsverkündung, die Bank habe für die noch offen streitigen Fälle „Risikovorsorge“ getroffen. Die Bank werde das Urteil nun „sorgfältig lesen und prüfen, ob der Faktor Risikoaufklärung bei der Beratung erweitert werden muss“.

Weck geht nach eigenen Worten davon aus, dass den Banken wegen ihrer Pflicht zur Risikoberatung künftig der „Boden entzogen“ ist für derart hohen Gewinnmargen wie im entschiedenen Fall. Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte das Urteil. Es mache deutlich, dass Banken sowohl über Risiken als auch über ihre eigenen Interessen aufklären müssen. Dies gelte auch für Privatanleger.

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