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Zahlungsmoral Bedenklicher Eingriff

14.04.2010 ·  Die Mehrheit der Europa-Abgeordneten möchte über strikte strafbewehrte Vorgaben auch zwischen privaten Unternehmen eine bessere Zahlungsmoral erzwingen - ein bedenklicher Eingriff in die Vertragsfreiheit. Die EU sollte die Finger davon lassen.

Von Hendrik Kafsack
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Es ist unbestritten, dass schlechte Zahlungsmoral manches Unternehmen in die Insolvenz treibt. Vor allem die öffentliche Hand bezahlt oft mit Verspätung, im Schnitt nach 65 Tagen. Private Unternehmen zahlen kaum schneller. Jährlich werden Rechnungen von 1,9 Billionen Euro zu spät beglichen. Die Zahlung von Verzugszinsen reiche offenbar als Druckmittel nicht aus, schloss die EU-Kommission und schlug Strafzahlungen für säumige Zahler vor. Warum aber muss „Brüssel“ hier tätig werden, statt dies den Mitgliedstaaten zu überlassen? Eine überzeugende Antwort bleibt die Kommission schuldig. Trotzdem geht das EU-Parlament noch weiter.

Die Mehrheit der Abgeordneten möchte über strikte strafbewehrte Vorgaben auch zwischen privaten Unternehmen eine bessere Zahlungsmoral erzwingen – ein bedenklicher Eingriff in die Vertragsfreiheit. Ausgerechnet die CDU argumentiert, kleine Unternehmen seien zu schwach, um sich gegen die „Großen“ zu wehren. Das rechtfertige jedweden Eingriff. Doch wird sich ein kleiner Zulieferer zweimal überlegen, ob er die Möglichkeit nutzt, einen Großkunden auf Strafzahlungen zu verklagen. Die EU sollte die Finger von dem Vorhaben lassen.

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Jahrgang 1972, Wirtschaftskorrespondent in Brüssel.

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