Musiker und Sänger, Komponisten und Schauspieler sollen die Früchte ihrer Arbeit ernten - und auch die Verwertungsindustrie, die die Produktion solcher Kunstwerke oft erst ermöglicht. Unerfüllbare Anforderungen haben die Richter nicht aufgestellt.
Youtube wird nicht abverlangt, jedes Musikstück rundum auf etwaige Rechtsverstöße zu prüfen, das Nutzer dort hochladen. Warnungen vor Rasterfahndung und Überwachungsstaat, wie sie gerne von der Piratenpartei erschallen, wären also fehl am Platze.
Dumm stellen darf Youtube sich aber auch nicht: Es muss Ton- und Wortfilter einbauen, um zu verhindern, dass ein gesperrter Titel abgewandelt als Karaoke-Version wieder ins Internet gestellt wird.
Vielleicht verhilft der Richterspruch den stockenden Verhandlungen mit der Verwertungsgesellschaft Gema über eine angemessene Bezahlung zum Durchbruch. Was in der realen Welt etwas kostet, darf nicht im virtuellen Netz verschleudert werden.
Der "Missbrauch (von Youtube)" der FAZ ist der
bestimmungsgemaesse Gebrauch!
fritz Teich (fazfazfaz123)
- 21.04.2012, 10:12 Uhr
Wahlkampf für die Piraten
Paul Rabe (heidelpaul)
- 21.04.2012, 10:06 Uhr
Keine 5 Minuten
Thomas Brett (ThomasBrett)
- 21.04.2012, 08:25 Uhr
Das Spiel ist wirklich angepfiffen
Josef Bujtor (Mramorak)
- 21.04.2012, 06:26 Uhr
In Wahrheit geht es m.E. immer nur um die Staatsmacht
Karl Hammer (cromagnon)
- 21.04.2012, 03:44 Uhr