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Youtube-Streit Die gute Gema

 ·  Das Publikum will Künstler gratis singen hören und ihre Lieder nachsingen, es will ihre Videos sehen, sie neu schneiden und veröffentlichen, aber von ihren Ansprüchen bitte verschont bleiben. Dass auch der Schutz des geistigen Eigentums eine Errungenschaft der Rechtskultur ist, fällt unter den Tisch

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Welcher Bösewicht wollte ein kleines Mädchen wie Makena sperren? Sie ist kaum zwei Jahre alt, aber ihre Version des Superhits „Someone like you“ der Grammy-Gewinnerin Adele wurde auf dem Videoportal Youtube Hunderttausende Male angeklickt, seit ihre Mutter das Video veröffentlichte. Da sitzt der Blondschopf und piepst mit nachdenklicher Miene den traurigen Song heraus. Textsicher ist Makena nicht, aber die Melodie sitzt. Was Adele davon hält, fragt keiner, wahrscheinlich findet sie das Video so putzig wie die Nutzer, die es massenhaft weitergemailt und auf ihre eigenen Internetseiten gestellt haben.

Makena lebt in Kanada, so weit reicht der Arm der Gema nicht, die das Eigentumsrecht der Musiker verteidigt. Aber die Darbietungen ähnlich begabter Kleinkinder aus Oberursel und Herzogenaurach müsste Youtube sperren, wenn die Gema sich beschwert. Youtube muss auch verhindern, dass Nutzer ihre gesperrten Videos unter anderen Stichworten wieder auf die Seite heben, hat das Landgericht Hamburg gerade entschieden.

Hart, herzlos, kunstfeindlich? Keinesfalls. Die Gema hat getan, was ihre Aufgabe ist, sie hat gekämpft für diejenigen, die sich hinsetzen und Schnulznummern dichten, in denen Leute am Ufer des Flusses von Babylon sitzen und weinen. Es sind Lieder, zu denen Menschen auf Partys schunkeln, Paare in Schmusestimmung und kleine Kinder in Trällerlaune kommen. Das Landgericht hat nur entschieden, was selbstverständlich ist, nämlich, dass Urheber verlangen können, dass Youtube nach Möglichkeit verhindert, dass mit Songs Stimmung gemacht wird, ohne dass die Künstler etwas davon haben. Ihr Eigentumsrecht muss verteidigt werden. Und zwar auch dann, wenn die Stimmung online gemacht wird, und sogar dann, wenn der Song montiert wird in ein Video mit romantischen Bildern von Sonnenuntergängen und Flüssen im Nebel. Dass die Künstler auch Rechte an Amateurvideos haben, müsste jeder einsehen, der miterlebt hat, wie solche wackeligen Filmchen zum weltweiten, lukrativen Viral-Phänomen werden.

Wie die Rechte der Musiker vergütet werden, darüber wollen Gema und Youtube jetzt (weiter) verhandeln. Doch auch das System als Ganzes sei nicht mehr zeitgemäß, trompeten Piraten und Netzkulturtheoretiker: Die Rechte der Urheber müssten „ganz neu gedacht werden“. In einer Hinsicht haben sie recht: Es ist schade und ärgerlich, dass die legale und legitime Forderung der Urheber nach finanzieller Anerkennung ihrer Schöpfung sie zu den Nervbacken und Jammerlappen der digitalen Welt macht, die „immer nur verbieten, verbieten, verbieten müssen, statt Geld zu bekommen“, wie es Juraprofessor Thomas Hoeren auf den Punkt bringt. Niemand mag Leute, die jammern und fordern, verbieten und verklagen. Sympathischer als sie und die bösen Konzerne, die ihre Werke verbreiten, erscheinen diejenigen, die Kunstwerke doch nur ein bisschen konsumieren und weiterentwickeln möchten, die in „Intertextualität“ machen (Helene Hegemann) und für „Mashup“ und „Remix“ werben (Dirk von Gehlen).

Das Publikum will Künstler gratis singen hören und ihre Lieder nachsingen, es will ihre Videos sehen, sie neu schneiden und veröffentlichen dürfen, aber von ihren Ansprüchen bitte verschont bleiben. Denn Kopieren sei eine Kulturtechnik, seit der Antike erprobt zum Wohle aller. Dass auch der Schutz der Künstler und des geistigen Eigentums eine Errungenschaft der Rechtskultur ist, zum noch größeren Wohle aller, fällt unter den Tisch. Es bleibt der Zweifel, dass es den Kulturtechnikern eben doch nicht darum geht, die Weiterentwicklung der Kunst zu fördern, sondern die Weiterentwicklung der Gratiskultur. Und es bleibt die Furcht, was sie wirklich „neu denken“ wollen: den Schutz des Urheberrechts in Zeiten, da Kopien kinderleicht sind? Oder denken sie vielleicht an das Ende des geistigen Eigentums?

Youtube hat das Rechtsgefühl verhunzt: Das Eigentum muss geschützt werden.

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Jahrgang 1978, Redakteurin in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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