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Benzinpreise Die zwei Großen von der Tankstelle

27.09.2011 ·  Gibt es echten Wettbewerb zwischen den Tankstellenketten? Die Spritpreise bewegen sich auffällig parallel. Shell oder Aral sind die Preisführer. Das funktioniert auch ohne illegale Preisabsprache.

Von Christian Ewald und Sandro Gleave
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Für eine Kartellbehörde ist es eine verlockende Vorstellung: Ein kurzer Blick auf die Preisentwicklung, und das Kartell ist entlarvt. Und in der Tat: Die von Justus Haucap und Luis Manuel Schultz jüngst an dieser Stelle beschriebenen Entwicklungen im Bereich der "forensischen Kartellforschung" (siehe Forensische Kartellforschung) können die Schlagkraft der Wettbewerbsaufsicht steigern. Bestimmte Preissetzungsmuster lassen Rückschlüsse auf das Vorliegen kartellrechtswidriger Absprachen zu. Auch kann mit Preisanalysen der Frage nachgegangen werden, ob in einem Markt Wettbewerb herrscht oder ob sich die Anbieter weitgehend parallel verhalten.

Allerdings sind auch die Grenzen dieser empirischen Methoden zu berücksichtigen. So ist es derzeit eine offene Frage, ob Gerichte allein wegen verdächtiger Preisbewegungen einen Wettbewerbsverstoß als belegt ansehen würden. Ferner gilt: Die besten empirischen Daten sind wertlos, wenn sie falsch interpretiert werden.

Die möglichen Fallstricke empirischer Preisanalysen können an einem Beispiel verdeutlicht werden, das in der Öffentlichkeit sehr kontrovers diskutiert wird: der Entwicklung der Kraftstoffpreise an deutschen Tankstellen. Für eine eingehende Bewertung der Wettbewerbsintensität an den Zapfsäulen hat das Bundeskartellamt im Rahmen seiner kürzlich veröffentlichten Sektoruntersuchung umfangreiche Preisdaten für vier Modellregionen erhoben. Auch Haucap und Schultz nehmen hierauf Bezug, allerdings nur auf die Daten zur ermittelten Anzahl von Preisveränderungen. Sie kommen vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Beiträge, die darauf hindeuten, dass bei funktionierendem Wettbewerb Preisveränderungen häufiger auftreten und Preiserhöhungen seltener als Preissenkungen vorkommen, zu dem Schluss, dass die vom Bundeskartellamt erhobenen Daten "im Lichte der empirischen Kartellforschung zunächst nur schwer als Indiz für mangelnden Wettbewerb herangezogen werden" können.

Diese Bewertung greift zu kurz. Zwar können in bestimmten Märkten die Anzahl von Preisänderungen und die relative Anzahl von Preiserhöhungen und Senkungen geeignete Indikatoren sein, um die Existenz von Wettbewerb zu belegen. Dies gilt aber keineswegs für sämtliche Märkte. Insbesondere in Märkten mit stark zyklischen Preisbewegungen liefert dieser Indikator systematisch falsche Hinweise. Und für die deutschen Kraftstoffmärkte gilt: Zyklischen Preisbewegungen sind die Regel; starke Preiserhöhungen von 5 Cent je Liter oder mehr wechseln mit häufigeren, aber deutlich kleineren Preissenkungsschritten.

Die Theorie der Edgeworth-Preiszyklen

Entscheidend für die richtige Einordnung dieser zyklischen Preisbewegungen ist die auf Eric Maskin und Jean Tirole zurückgehende Theorie der Edgeworth-Preiszyklen. Kennzeichen dieser Zyklen sind relativ seltene Preiserhöhungen und häufige, aber kleine Preissenkungsschritte. Würde man nur auf die Anzahl von Preisveränderungen schauen, müsste die Schlussfolgerung lauten: Edgeworth-Zyklen gleich Wettbewerb. Maskin und Tirole haben aber nachgewiesen, dass solche Preiszyklen auch im Umfeld expliziter Absprachen oder eines wettbewerbsschädlichen Parallelverhaltens auftreten können. Denn bei funktionierendem Wettbewerb würde man in zyklischen Märkten erwarten, dass die Anbieter vor einseitigen Preiserhöhungen zurückschrecken.

Ziehen die Wettbewerber nicht oder nur in geringerem Ausmaß mit, drohen Absatz- und Gewinneinbußen. Können hingegen die Anbieter bei Preiserhöhungen mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die Wettbewerber mitziehen, können Preiserhöhungsrunden in einem größeren Ausmaß stattfinden. Selbst wenn der Preis bis zur nächsten Preiserhöhungsrunde in kleinen Trippelschritten wieder etwas abbröckelt: der Durchschnittspreis, den der Verbraucher zu zahlen hat, liegt deutlich über dem wettbewerblichen Niveau.

In seiner jüngst veröffentlichten Sektoruntersuchung hat das Bundeskartellamt viele Belege zusammengetragen, die zeigen, dass die Anbieter das geschilderte Problem sogar ohne illegale Absprachen gut in den Griff bekommen haben: Besonders wichtig ist die klare Zuweisung der Rolle des "Preisführers" und Initiators von Preiserhöhungen. Im Analysezeitraum gingen Preiserhöhungen zumeist von Aral oder Shell aus. In 90 Prozent der Fälle folgt das jeweils andere Unternehmen nach exakt drei Stunden. Auch für die übrigen führenden Anbieter sind feste zeitliche Abstände nachweisbar (siehe Wie Benzinpreise im Wochenverlauf schwanken).

Verlässliche Muster

Hinsichtlich des Zeitpunktes von Preiserhöhungen gibt es ebenfalls verlässliche Muster. Am augenfälligsten ist dabei das Muster, wonach die Preise zum Wochenbeginn niedriger sind und mit klar identifizierbaren Erhöhungszeitpunkten bis zum teuersten Wochentag, dem Freitag, ansteigen. Oder pointiert formuliert: Gerät die Marge an den deutschen Tankstellen unter Druck, drücken Aral oder Shell den Knopf für die nächste Preiserhöhungsrunde. Und sie können sich weitgehend darauf verlassen, dass ihre Konkurrenten dies nicht als Chance für aktiven Wettbewerb sehen, sondern der Preiserhöhung folgen.

Gibt es weitere Belege aus der empirischen Kartellforschung? Durchaus. Interessant ist ein Kartell zwischen Tankstellen, das von der kanadischen Wettbewerbsbehörde verfolgt wurde. Dabei wurden - was in Deutschland rechtlich nicht möglich ist - auch Telefonanschlüsse ab-gehört. Die Abhörprotokolle haben das illegale Kartell wasserdicht belegt. Robert Clark und Jean-François Houde haben jüngst diesen Fall eingehend untersucht ("Collusion with asymmetric retailers: Evidence from a gasoline price-fixing case", März 2011). Der Befund: In allen betroffenen Regionen gab es zyklische Preisbewegungen. Nach einer (abgesprochenen) Preiserhöhung bröckelte der Preis bis zur nächsten Preiserhöhung in kleinen Schritten ab. Hätte sich die kanadische Wettbewerbsbehörde auf den Indikator der höheren Anzahl von Preissenkungen als Beleg für Wettbewerb verlassen, würde dieses Kartell wohl heute immer noch bestehen. Für illegale Kartellabsprachen im Kraftstoffmarkt gibt es zwar in Deutschland keine Belege. Die vergleichbaren Preissetzungsmuster deuten aber auf ein quasi-kollusives Parallelverhalten im Sinne kollektiver Marktbeherrschung hin.

Dieses Beispiel zeigt: Empirische Preisanalysen können Kartellbehörden bei der Aufdeckung von Wettbewerbsproblemen hilfreiche Dienste leisten. Dies allerdings nur, wenn sie sorgfältig durchgeführt werden. Sie sollten zudem durch qualitative Analysen der relevanten Marktstrukturen ergänzt werden. So bildete auch in der Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes eine detaillierte qualitative Analyse die Grundlage für eine sorgfältige empirische Preisanalyse. Insbesondere die Tatsache, dass beide Bausteine in dieselbe Richtung weisen, trägt den Befund, dass Wettbewerbsprobleme an den deutschen Zapfsäulen wohl nicht von der Hand zu weisen sind.

Christian Ewald ist Leiter des Referats "Ökonomische Grundsatzfragen" im Bundeskartellamt in Bonn. Sandro Gleave ist für die Mineralölwirtschaft zuständiger Berichterstatter der 8. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes.

Quelle: F.A.Z.
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