13.05.2003 · Der Europäische Gerichtshof hat Sonderrechte des Staates an bestimmten Unternehmen in Spanien und Großbritannien gekippt. Diese "Goldenen Aktien" verstießen gegen den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs.
Der Europäische Gerichtshof hat Sonderrechte des Staates an bestimmten Unternehmen in Spanien und Großbritannien gekippt. Diese "Goldenen Aktien" verstießen gegen den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag in Luxemburg (Az.: C-463/00 und C-98/01). Bereits vor einem Jahr hatte der Gerichtshof den Regierungseinfluß auf privatisierte Aktiengesellschaften in Portugal und Frankreich deutlich beschnitten. Nur Belgien durfte bestimmte Sonderregeln für seine Gaswirtschaft aufrechterhalten. In den beiden neuen Fällen hatte die Europäische Kommission geklagt. Die Luxemburger Richter gaben ihr größtenteils recht.
In Spanien regelt bislang ein spezielles Gesetz, daß in früheren Staatsunternehmen wichtige Entscheidungen - etwa über Verschmelzungen oder Beteiligungen - von einem System vorheriger Genehmigungen abhängen. Bei dem Tabakhersteller Tabacalera und dem Bankenzusammenschluß Argentaria sei dies nicht aus Gründen des Allgemeinwohls gerechtfertigt, die mit strategischen Interessen zusammenhingen. Die Unternehmen erbrächten auch keine öffentlichen Dienstleistungen. Bei Repsol (Erdöl), Endesa (Elektrizität) und Telefónica (Telekommunikation) müsse zwar die Versorgung im Krisenfall gesichert werden; auch gälten die Einschränkungen unterschiedslos für Inländer und andere Gemeinschaftsbürger. Doch seien die Regeln "unverhältnismäßig" streng und willkürlich ausgefallen. In Großbritannien verwarf das Gericht eine Sonderaktie des Staates, die in der Satzung einer Holding von mehreren Flughäfen vorgesehen ist. Auch kann dort niemand ein Stimmrecht von mehr als 15 Prozent des Gesellschaftskapitals erwerben. Die Richter erklärten die Beschränkungen für unzulässig, weil die Regierung in London sich gar nicht erst auf zwingende Gründe des Allgemeinwohls berufen hatte.
Die Brüsseler Kommission begrüßte den Richterspruch. Nunmehr sei sie besser in der Lage, "unbegründete Einschränkungen des freien Kapitalverkehrs in den Mitgliedstaaten zu verfolgen", sagte ein Sprecher. Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein will seit längerem auch gegen das deutsche VW-Gesetz vorgehen. Dieses schafft zwar keine "Goldene Aktie" im engeren Sinn. Aber neben Sonderregelungen bei der Besetzung des Aufsichtsrats ist der beherrschende Einfluß des Landes Niedersachsens an dem Autobauer dadurch abgesichert, daß kein Großaktionär mehr als 20 Prozent der Stimmen ausüben darf.
| Name | Kurs | Prozent |
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| FAZ-INDEX | 1.394,15 | +1,26% |
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